VErkauf mit der Option "Nur für EXPORT"

Envall

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SAAB
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Da frage ich mich immer wieder:

Sind es Schrottmühlen die, die Händler schnell und sorglos entsorgen wollen ?

  1. Der Händler verdient trotzdem und brauch keine Gewährleistung zu geben.
  2. Der Händler weiß das die Karre ein Faß ohne Boden ist und will den Trümmer schnell los werden.
  3. Kilometerstand frisiert, schlecht behobener fetter Unfallschaden.
Auch auffällig günstig sind Saabs importiert aus Italien:

  1. Habe das Gefühl die Kilometerstände sind ein Fake, meist um die 130.000 km wohl ehr 230.000, keine möglichkeit Anzahl der Vorbesitzer oder echte Kilometerstände zu erfahren.
  2. Fahrzeuge die hier gerne gekauft werden mit hoher Laufleistung und Unfallschäden, gehen auch gerne mit nachher weniger KM und ohne Unfall ins Ausland ab.
 
Marktplatz :confused:

willst du den bericht verkaufen :biggrin:

->>> verschoben!
 
Für "Export" sind zumeist KFZ die älter als 6 Jahre sind und die kaum noch eine Gebrauchtwagengarantieversicherung (tolles Wort!!) übernimmt. Daher verkaufen die Händler die Autos ins Ausland - nix Garantie....
 
Teilweise auch verständlich und eine logische Konsequenz der damals eingeführten Gewährleistungs-Bestimmung..
Bei Autos um 1000 € oder sogar drunter, ist doch klar, dass ein Händler dan nicht 2 Jahre dafür gerade stehen will.
Teilweise verständlich....
 
Aaaach - bei der neuen "Umweltzonenverordnung" sind die alten bald eh nix mehr wert......
Deutschland schafft das schon! Da bin ich mir sicher.
 
Aaaach - bei der neuen "Umweltzonenverordnung" sind die alten bald eh nix mehr wert......
Deutschland schafft das schon! Da bin ich mir sicher.

Ja, auch ein Weg. TÜV jedes Jahr ist ein weiterer Stolperstein....
 
Jährlicher TÜV ist vielleicht ein Kostenfaktor aber kein Stolperstein
 
Jährlicher HU ist vielleicht ein Kostenfaktor aber kein Stolperstein

Ok, meinte mehr Hürde - Erschwerniss - Belästigung.

Wenn es ein Stolperstein wäre, dürfte ich kein Auto fahren, ich muß jährlich hin...:rolleyes:
 
Ich dachte das hätte einen steuerlichen Grund ?!
/To
 
Das "nur für Export"
 
Das "nur für Export"

Ah. Gut im Prinzip kann der Händler das Geld "schwarz" einstecken, da im Kuafvertrag wahrscheinlich der Vorbesitzer steht.
Ansonsten hat es keine steuerlichen Gründe. Steht der Händler als Verkäufer, muß die Summe steuerlich deklariert werden....egal od Export oder nicht...evtl. Mehrwertsteuer, aber das ist ja Schnuppe, die muß der eh abführen, wenn er sie einstreicht....
 
Geht hier ganz klar um die gesetzliche Gewährleistung. Meist steht da sogar sinngemäß "nur für Gewerbetreibende oder Export", wobei erstere ja erst recht eine ordnungsgemäße Rechnung brauchen. Märchensteuer spielt hier auf Grund der meist greifenden Differenzbesteuerung ohnehin keione nennenswerte Rolle.
Zwar kann bei Gebrauchtwagen die Gewährleistungs auf ein Jahr verkürzt werden, aber auch dies ist - insbesondere od der kundenseitig hieraus oft fälschlich abgeleiteten Ansprüche - schnell mit viel Ärger und Kosten verbunden.
Ergebnis: 'Altfahrzeuge' werden größtenteils von nicht angemeldeten 'Hobbyhändlern', welche sich als Privatpersonen ausgeben, verhökert.
Damit ging der angebliche Verbrauchserschutz mal wieder klar nach hinten los!
 
Ich frag mich nur immer wieder, ob man dazu einen Gewerbeschein für irgendwas braucht, oder einen als Autohändler oder -exporteur.
 
Ich frag mich nur immer wieder, ob man dazu einen Gewerbeschein für irgendwas braucht, oder einen als Autohändler oder -exporteur.


Es wird wahrscheinlich kein Verkäufer sowas sehen wollen. Der Kaufvertrag ist aber wie zwischen Händlern formuliert und wird vom Käufer so unterschrieben ohne daß er sich als Privatperson outet.
 
Die Händler haben mir gesagt wenn ich ein Gewerbe betreibe dürfen Sie verkaufen oder wollen Sie und wenn nicht dann geht es nicht.

Ich vermute Sie dürfen an Privatleute einfach die Gewährleistung (Garantie ) nicht ausklammern-.
 
Mich würde mal interessieren, ob in diesem Zusammenhang ein Freiberufler als "Gewerbetreibender" gilt oder nur derjenige mit Gewerbeschein?
 
Ich vermute Sie dürfen an Privatleute einfach die Gewährleistung (Garantie ) nicht ausklammern-.
Du vermutest, was die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) angeht, völlig richtig. Eine Garantie hingegen ist immer eine freiwillige Geschichte.
Mich würde mal interessieren, ob in diesem Zusammenhang ein Freiberufler als "Gewerbetreibender" gilt oder nur derjenige mit Gewerbeschein?
Ja, natürlich auch. Es geht doch nur darum (s.o.), da0 beim Verkauf an 'Endverbraucher' (das heißt für den privaten Bedarf) die Schamängelhaftung nicht ausgeschlossen werden darf.
Ein Maler oder Zahnarzt handelt beim Kauf für seine Firma bzw. Praxis also generell gewerblich und beim Kauf für sich privat immer als 'Endkunde'. In beiden Fällen ist der Käufer z.B. Herr Müller, weshalb der Verkäufer zur Vereinfachung eines Nachweises der Gewerblichkeit des Käufers immer auf 'Malerei Müller' bzw. 'Praxis Dr. Müller' im Kaufvertrag achten wird.
 
Mich würde mal interessieren, ob in diesem Zusammenhang ein Freiberufler als "Gewerbetreibender" gilt
oder nur derjenige mit Gewerbeschein?

m.E. ist ein Freiberufler ein "Gewerbetreibender" .... auch ohne Gewerbeschein
 
... und ohne Gewerbesteuer :smile:
 
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