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Ein Maler oder Zahnarzt handelt beim Kauf für seine Firma bzw. Praxis also generell gewerblich und beim Kauf für sich privat immer als 'Endkunde'. In beiden Fällen ist der Käufer z.B. Herr Müller, weshalb der Verkäufer zur Vereinfachung eines Nachweises der Gewerblichkeit des Käufers immer auf 'Malerei Müller' bzw. 'Praxis Dr. Müller' im Kaufvertrag achten wird.
Aber umgekehrt ist es doch so, dass der Maler oder Zahnarzt beim Verkauf IMMER Gewerbetreibener ist und damit immer der Sachmängelhaftung unterliegt, auch wenn der Zahnarzt z.B. eine gebrauchte Hose verkauft, oder? Also auch dann haftet, wenn der Verkauf mit seinem Geschäft etc. gar nichts zu tun hat?