Elektrik Warnung vor Airbag

So, wir haben heute das Steuergerät ausgebaut und inspiziert
Danke!
da ist nichts auffälliges. Kein Schmor
Ich hab noch nicht viele Airbagsteuergeräte (genaugenommen nur das oben erwähnte einzige) nach einer Auslösung gesehen.
Demnach ist es also offenbar nicht so, wie wir damals u.a. vermuteten, dass das Auslösen (als normale Folge) eine Schmorstelle im StG verursacht, sondern dort offenbar ein Fehler im StG die Schmorstelle und so das Auslösen veranlasst hatte...
früher übliche Abdeckung drüber damit eben KEIN Wasser von oben eintreten kann (94er)
Interessant - ich hatte schon überlegt, sowas nachzurüsten, als ich die Stelle nach dem Wassereinbruch jetzt offen hatte.
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:eek:
(Aber ich gehe davon aus, dass sowas in den nächsten Jahren ja nun nicht mehr vorkommen wird.)
 
Zu dem Punkt gab es von saab ein SI. Versetzen des Steuergerätes. Das ist auch beim 900/2 so passiert. Erst war das Steuergerät ganz vorne in der Mittel Konsole dann wurde das Steuergerät nach hinten zum Aschenbecher verlegt.
 
Für zukünftige Fehlersuchen und Arbeiten am SRS:

VOR Arbeiten am SRS-System müssen die Pyro's vom Kabelnetzt getrennt werden. Zum Testen des SG und Durchmessen des SRS-Kabelnetzes sind dann Referenzwiderstände unerlässlich, welche an Stelle der Pyro's angesteckt werden (die Pyro's selbst dürfen nicht durchgemessen werden, zumindest nicht mit Geräten mit eigener Spannungsquelle).
Bei Saab gibt es dafür das Spezialwerkzeug Referenzwiderstand 8471153. Für jeden Knaller wird 1 Stück benötigt. Diese passen direkt an die Steckverbinder der Gurtstrammer und des Fahrerairbags. Da wir, bzw. die freie Werkstatt, das nicht haben, nehmen wir 2,2Ω und die aus einem SubD-Steckverbinder herausgefummelten vergoldeten Pin's (male). Am Beifahrersack ist ein anderer Steckverbinder, dort benötigen wir zwei Flachsteckülsen 2,8 mm (oder geeignete Messklemmen).
Will man vor der Lenkrad-Kontakteinheit simulieren, werden 3,5Ω benötigt. Auch hier ist ein anderer Steckverbinder (orange), es passen aber die SubD Pins.

Die Pyro's selbst würde ich nach dem Trennen der Steckverbindung immer kurzschließen, damit die Gefahr der unbeabsichtigten Zündung durch elektrostatische Ladung ausgeschlossen ist. Hierfür passen SubD-Pin's (female), Außer beim Beifahrersack, dort sollten es zwei Flachstecker 2,8mm tun.

ACHTUNG! Arbeiten am SRS sollen ausschließlich durch speziell geschulte und berechtigte Personen durchgeführt werden.
Zum SRS-System gehörende Teile dürfen unter keinen Umständen aus einem Fahrzeug ausgebaut werden, um in einem anderen angewandt zu werden (Zitat WHB).
Das WHB 8:6 SRS (Airbag) bietet einen guten Einstieg und sollte VORHER aufmerksam gelesen werden.
 
Zum SRS-System gehörende Teile dürfen unter keinen Umständen aus einem Fahrzeug ausgebaut werden, um in einem anderen angewandt zu werden (Zitat WHB).
Also zumindest wörtlich findet sich dies nicht so im "8:6 M1995-", so dass mich die genaue Quelle und exakte dortige Formulierung schon interessieren würde.
 
Zumindest das WIS schreibt es genau so:
Anhang anzeigen 151060
(für den 900)
Naja;

der Hersteller muss sich absichern. Und natürlich kann Saab nicht empfehlen gebrauchte Airbags einzubauen. Stell Dir mal die Klage vor, wenn dann etwas schief geht.

Ich denke das ist der einzige Grund. Denn ansonsten gibt es dafür keinen Grund. Ein funktionierender Airbag ist ein funktionierender Airbag,,,
 
Ja, exakt so sehe ich das auch.
An der Stelle wird z.B. auch nichts angelernt oder ähnliches. Das ist alles 'Plug&Play'.

Ich mußte da schon genug quer tauschen.
Dies schon allein deshalb, weil die Aero-Sitze (bzw. besser gesagt alle e-Sitze) andere Gurte haben, als die Standardbestuhlung.
 
...wörtlich findet sich dies nicht so im "8:6 M1995-"...
War copy/paste von Seite 7.
Ist das wirklich nur als Herstellervorgabe für seine eigenen Serviceleistungen anzusehen oder ist das Recht und Gesetz? Folglich hieße das ja leider, dass ein Fahrzeug mit (fehl-) ausgelöstem Pyro mangels Neuteilen nicht legal reparabel wäre.
 
Auch hier gibts komprimierte Info's:
https://www.kfztech.de/kfztechnik/sicherheit/airbag/airbag4.htm
Also nach einigem Querlesen im WWW finde ich keine Hinweise darauf, dass das Wiederwenden gebrauchter Pyro's zulässig ist. Angeblich sind Seriennummern von SRS-Komponenten auch auf die jeweilige VIN registriert, womit ein (heimlicher) Austausch im Schadenfall immer nachvollziehbar wäre.
Bleibt also weiterhin die Frage, was nun weniger falsch bzw. unsicherer ist: unzulässig reparieren oder unzulässig außer Betrieb setzen?
 
War copy/paste von Seite 7.
Danke, nun gefunden.
Ist das wirklich nur als Herstellervorgabe für seine eigenen Serviceleistungen anzusehen oder ist das Recht und Gesetz? Folglich hieße das ja leider, dass ein Fahrzeug mit (fehl-) ausgelöstem Pyro mangels Neuteilen nicht legal reparabel wäre.
Die Frage ist für mich eher, ob es in irgend einer Weise technisch begründet ist. Und dies würde ich verneinen.
Alles andere wird natürlich für Werkstätten interessant, auch aus Haftungsgründen.
Also nach einigem Querlesen im WWW finde ich keine Hinweise darauf, dass das Wiederwenden gebrauchter Pyro's zulässig ist.
Hast Du denn irgendwo Quellen gefunden, nach denen es ausdrücklich verboten ist? Und damit meine ich keine WHBs, welche ja immer nur bestenfalls Hinweischarakter haben.
Angeblich sind Seriennummern von SRS-Komponenten auch auf die jeweilige VIN registriert, womit ein (heimlicher) Austausch im Schadenfall immer nachvollziehbar wäre.
Den möchte ich mal sehen, der das für eine alte Kiste eines nicht mehr existenten Herstellers recherchiert.
 
Auch hier gibts komprimierte Info's:
https://www.kfztech.de/kfztechnik/sicherheit/airbag/airbag4.htm
Also nach einigem Querlesen im WWW finde ich keine Hinweise darauf, dass das Wiederwenden gebrauchter Pyro's zulässig ist. Angeblich sind Seriennummern von SRS-Komponenten auch auf die jeweilige VIN registriert, womit ein (heimlicher) Austausch im Schadenfall immer nachvollziehbar wäre.
Bleibt also weiterhin die Frage, was nun weniger falsch bzw. unsicherer ist: unzulässig reparieren oder unzulässig außer Betrieb setzen?
Kann ja auch nur schwer sein. Und wenn die getauscht werden (mit Neuteilen) stimmt das ja auch nicht mehr überein....
 
...irgendwo Quellen gefunden, nach denen es ausdrücklich verboten ist?...
Nein, deshalb ja meine Hoffnung auf Erkenntnisse aus der Diskussion.
Andererseits sagt das Sprengstoffgesetz eindeutig: "Montage- und Demontage von Airbag-Modulen und Gurtstraffern dürfen nur von sachkundigem, geschultem Personal durchgeführt werden." Privatpfusch wäre somit klar unzulässig.
Und die Sachkundigen (Gewerbetreibenden) haben sich an BG/DGUV-Regeln und Herstellervorschriften zu halten. Die Herstellervorschrift haben wir gelesen.
Viel Spielraum bleibt da nicht.
Und klar geht es da im Wesentlichen um Haftungsfragen. Ist ja auch verständlich, denn wer kann denn garantieren, dass die Historie des Gebrauchtteiles makellos ist.
Etwas beruhigend ist zwar, dass gerade die Pyro's selbst noch die zuverlässigsten Komponenten des Systems sind, weil Fehler fast ausschließlich aus den elektrischen Verbindungen und dem SG kommen. Aber auch wir kennen die Vorgeschichte einens Gebrauchtteiles nicht (mal heruntergefallen, unsachgemäß gelagert, im Hinterhof "aufgefrischt"...).

...Den möchte ich mal sehen, der das für eine alte Kiste eines nicht mehr existenten Herstellers recherchiert...
Kann ja auch nur schwer sein. Und wenn die getauscht werden (mit Neuteilen) stimmt das ja auch nicht mehr überein....
So sehe ich das eigentlich auch. Wobei ich mir auch hier Hinweise aus der Diskussion erhofft habe, ob das tatsächlich zutrifft und ob ein Tausch in der Werkstatt vielleicht doch registriert wird. Oder ob nach Unfällen mit bestimmter Schwere vielleicht doch recherchiert wird. Irgendwo müssen die vorhandenen Statistiken ja herkommen. Gibt's im Gesundheitswesen ja auch, dass bestimmte Bedrohungen meldepflichtig sind.
 
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