Was für Bastler?

Naja. Scheiben gibt's mit etwas Vorlaufzeit, aber nicht mehr in allen Tönungen. Dichtungen gibt's teilweise nur noch in der neuen Variante (eckige Kederecken vs. runde Kederecken).
Die neuen Scheiben sind aber Mist - meine 6 Jahre alte Scheibe sieht nach knapp 60tkm schlimmer aus als so manche dreißig Jahre alte Originalscheibe, irgendwie scheint das Glas weicher zu sein, diese kleinen Steinschlägchen/kratzer vermehren sich rasant (nee, liegt nicht an meiner Fahrweise).
Ich will die bei dem Auto auch gar nicht tauschen, sondern den Steinschlag reparieren lassen (oder das zumindest versuchen - er ist doch etwas größer). Heute hat's nicht geklappt, zu viel Zeit verloren mit anderen Sachen - siehe unten.

Die neue Kurzzeitkennzeichenregelung ist übrigens großer Mist. :rolleyes: Es muss ja jetzt ein Fahrzeugschein ausgefüllt werden...natürlich toll, wenn man zum TüV will um die technischen Daten überhaupt erst feststellen zu lassen und sonst nix hat außer ein paar Blätter auf finnisch...drei Stunden meines Lebens hat der Mist verbraucht.
Auf der Zulassungsstelle im Landkreis (Standort Auto) haben sie mich nach 20min einfach rausgeschmissen, "das geht so nicht". In der Stadt (Wohnsitz) hatte ich nach über eine Stunde (wohlgemerkt nur die Zeit bei den Bearbeitern, nicht die Wartezeit!) endlich Papiere und Kennzeichen, da hatte ich aber auch schon zwei Vorgesetzte verschlissen. :mad:
Zwischendrin wollten sie mich wieder wegschicken weil ich nicht nachweisen konnte, dass das Auto tatsächlich am angegeben Standort steht. Nach mehreren Nachfragen, wie ich denn nun bitte amtlich nachweisen kann, dass dieses Auto aufm Dorf in der Halle steht, wurde der Punkt dann irgendwann komplett fallengelassen...asdf
Irgendwann hat's dann geklappt, wenn auch mit haarsträubenden technischen Daten. :biggrin:

Interessant dabei: Die Kennzeichen gelten trotzdem für den Standort des Autos + angrenzende Landkreise. Also nicht für Zulassungsbezirk + angrenzende Landkreise. Stand so nirgends geschrieben - hätte ich das gewusst, hätte ich mir die Episode mit der Zulassungsstelle des Landkreises auch gleich sparen können...

Zum Auto: Fährt ganz ok. Thermostat hängt, Tankgeber zeigt Mist an, Kupplung muss noch mal entlüftet werden. Sonst macht's Spaß. :top:
 
Die neue Kurzzeitkennzeichenregelung ist übrigens großer Mist.
Ich finde Kurzzeitkennzeichen waren vorher bereits ebensolcher Mist: über alles gerechnet viel zu aufwändig und zu teuer!
Da bin ich mit 'nem geliehenen Trailer weitaus flexibler und gleichzeitig preiswerter unterwegs.
Hast Du denn am LT keinen Hamsterhaken :confused:
 
(...)

Interessant dabei: Die Kennzeichen gelten trotzdem für den Standort des Autos + angrenzende Landkreise. Also nicht für Zulassungsbezirk + angrenzende Landkreise. Stand so nirgends geschrieben - hätte ich das gewusst, hätte ich mir die Episode mit der Zulassungsstelle des Landkreises auch gleich sparen können...

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Das heißt, die Stadt (sagen wir 'A' mit angrenzenden Landkreisen 'B'), in deren Zulassungsbezirk Du gewesen bist, hat Dir Kennzeichen für den Standort des Autos ('C') und angrenzende Landkreise ('D') ausgestellt? Das klingt ziemlich verworren und nicht danach, als hätte da wer von den beteiligten MitarbeiterInnen gewusst, wie das gehandhabt werden soll. Der Standort des Fahrzeuges wurde Dir demnach nach Gutglauben abgenommen?

Ich finde Kurzzeitkennzeichen waren vorher bereits ebensolcher Mist: über alles gerechnet viel zu aufwändig und zu teuer!
Da bin ich mit 'nem geliehenen Trailer weitaus flexibler und gleichzeitig preiswerter unterwegs.
Hast Du denn am LT keinen Hamsterhaken :confused:

Selbst mit Hamsterhaken bleibt die Führerscheinfrage (welche viel mehr Aufwand, auch finanziellen, bedeutet) im Raum stehen - der Klasse B-Führerschein umfasst da ja nicht viel.
 
Ich finde Kurzzeitkennzeichen waren vorher bereits ebensolcher Mist: über alles gerechnet viel zu aufwändig und zu teuer!
Da bin ich mit 'nem geliehenen Trailer weitaus flexibler und gleichzeitig preiswerter unterwegs.
Hast Du denn am LT keinen Hamsterhaken :confused:
Früher hat man gespart - musste ja nicht mit dem Trailer hinfahren...
Auch jetzt finde ich es nicht sooo schlecht - ich brauche mindestens drei Tage und mehrere Strecken (Autoglaser, Dekra, Halle); außerdem finde ich es gut, das Auto mal etwas zu fahren (stand ja jetzt seit 2009), damit z.B. die Bremsscheiben wieder etwas schöner werden.
Für die Zeit & Strecken komme ich mit knapp 70€ für Kennzeichen immer noch billiger weg als Anhänger leihen.

Ich habe mittlerweile eine AHK für den LT, die ist aber noch nicht angebaut...bevor die mir jemand einträgt brauche ich noch passende Federn und ein paar Schweißarbeiten an den Aufnahmen...
Und ja, ich habe auch keinen Führerschein dafür.

Das heißt, die Stadt (sagen wir 'A' mit angrenzenden Landkreisen 'B'), in deren Zulassungsbezirk Du gewesen bist, hat Dir Kennzeichen für den Standort des Autos ('C') und angrenzende Landkreise ('D') ausgestellt? Das klingt ziemlich verworren und nicht danach, als hätte da wer von den beteiligten MitarbeiterInnen gewusst, wie das gehandhabt werden soll. Der Standort des Fahrzeuges wurde Dir demnach nach Gutglauben abgenommen?
Ja. Auf mehrmalige Nachfrage sagte man mir, dass das so funktioniert. Die machen das auch immer so, die Software und die Vordrucke sind auch dafür vorgesehen.
"Gutglauben" - naja, wie sollte ich das denn nachweisen? Normalerweise reicht wohl der Ort des Kaufvertrages, hat bei mir nicht gepasst, am Ende wurde das so akzeptiert.
 
Selbst mit Hamsterhaken bleibt die Führerscheinfrage (welche viel mehr Aufwand, auch finanziellen, bedeutet) im Raum stehen - der Klasse B-Führerschein umfasst da ja nicht viel.
Ich vergaß meine Gnade der frühen Geburt ...
Das 'Hängerproblem' gab es mit der alten '3' ja nie.

Davon ab kostet der Lappen EINMAL im Leben.
 
habe selbiges führerscheinproblem :mad:
aber die änderung vor ein paar jahren....? das betraf das tatsächlich vorhandene gesamtgewicht, oder ?
aber find mal ne karre die 1900 ziehen darf und dabei weniger als 1600 wiegt :confused:
ansonsten hätte ich schon lange einen eigenen trailer...elende mieterei, kostet nur geld & zeit

Davon ab kostet der Lappen EINMAL im Leben.

joar, das aber mittlerweile so ordentlich dass man auch n lkw schein in tschechien für "fast" das selbe geld machen kann :eek:
 
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habe selbiges führerscheinproblem :mad:
aber die änderung vor ein paar jahren....? das betraf das tatsächlich vorhandene gesamtgewicht, oder ?
aber find mal ne karre die 1900 ziehen darf und dabei weniger als 1600 wiegt :confused:
ansonsten hätte ich schon lange einen eigenen trailer...elende mieterei, kostet nur geld & zeit



joar, das aber mittlerweile so ordentlich dass man auch n lkw schein in tschechien für "fast" das selbe geld machen kann :eek:

War es nicht so, dass das Gewicht des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten darf? Dann wäre 1900kg Anhänger mit 1600kg Zugfahrzeug ja sowieso nicht möglich.
 
Wer einen neueren Führerschein hat, muss sich einen Kollegen mit Führerschein Kl. 3 suchen. Ich darf Lkw bis 7.5 to fahren und Anhänger einachsig bzw. zweiachsig, wenn die Achsen einen bestimmten Abstand nicht überschreiten.
Achtung! Beim Beladen muss auch die Stützlast berücksichtigt werden. Personenwaage unter die Deichsel stellen und eine passende Latte darunter klemmen. Wenn man auf der Autobahn fährt, kann man leicht mal in eine Kontrolle geraten. Die haben dann auf einem Parkplatz Waagen aufgebaut und kontrollieren vor allem Lastzüge aus dem Osten. 50% Überladung gibt es öfter mal. Aber eben auch Gespanne, wobei hier weniger kommerzielle Interessen als Unwissenheit der Grund für Beanstandungen ist. Wenn man ein einigermaßen schweres Auto transportieren muss, sollte man das Gewicht des Trailers nicht vergessen.

Es lohnt sich manchmal, bei Autovermietungen nachzufragen. Wir konnten einen sehr günstigen Wochenendtarif für einen Nissan Terrano bekommen, weil solche Autos eher unter der Woche gemietet werden. Der Nachbar, Karosseriebetrieb, konnte über das WE auch seinen Trailer entbehren. So war die Abholung eines Lancia Delta integrale mit Unfallschaden recht günstig. Diesel für 1200 km fiel natürlich an. Unser Clubmitglied musste mich auch wegen meines alten Führerscheins um Mitwirkung bitten. Aber wofür gibt es Clubs?
 
2-2,5 to Trailer gibts idR für 40-50 EUR/Tag plus Kaution.
 
joar, das aber mittlerweile so ordentlich dass man auch n lkw schein in tschechien für "fast" das selbe geld machen kann :eek:

Was ich auf die Schnelle an Preisangaben zu tschechischen LKW-Führerscheinen im Internet finde (2500€ aufwärts), weicht deutlich von dem ab, was ich in Deutschland vor Ort für meinen BE-Führerschein bezahlt habe (insgesamt unter 500 Euro).
Da ist Dein "fast" schon sehr weit gedehnt.
 
Ja, weit gedehnt, aber bevor ich in mistteuer Deutschland 500,- fuer BE zahle (was in meinen Augen eine bodenlose Unverschämtheit ist) schleppe ich lieber Geld nach Tschechien und darf dann Lkw`s fahren...nur mal so anbei OT, wir haben neulich knapp über 100,- € für Zulassung + Kennzeichen eines H Fahrzeuges bezahlt, die haben doch nicht mehr alle Latten am Zaun, das ist der Gegenwert der Versicherung für ein ganzes Jahr.
Angesichts der noch immer vorhandenen Wohnmobilproblematik auch nicht ganz dumm die Lösung mit dem LKW Schein, zumindest für mich.
Siehe hier:

http://www.saab-cars.de/threads/scania-racebuss-wer-kennt-sich-damit-aus.49062/
 
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Und ich ärgere mich schon immer, dass ich keine CE habe, sondern nur C und die kleine C1E, weil der GST-Hänger am Prüfungstag anno 1982 gerade unterwegs war.
Sehe aber, dass dies wohl tatsächlich Jammern auf hohem Niveau ist.
 
Und ich ärgere mich schon immer, dass ich keine CE habe, sondern nur C und die kleine C1E, weil der GST-Hänger am Prüfungstag anno 1982 gerade unterwegs war.
Sehe aber, dass dies wohl tatsächlich Jammern auf hohem Niveau ist.

sehr hohes niveau....seeeehr hohes niveau...
 
Der Trailer hat schon seinen Charme - gerade, wenn man das Fahrzeug bzw. dessen technischen Zustand nicht so genau einschätzen kann. Mit dem Kurzzeitkennzeichen kann man halt auch noch dümmstenfalls liegenbleiben. Persönlich fand ich aber, daß zumindest die Option des KZK früher einiges erleichtert und mehr Optionen für den Ablauf einer Überführung geboten hat. Mit dem 9000 habe ich auch schon ein (wahrschleinlich hoffnungslos illegales) Gespann gezogen, bergauf mit Anhänger einen Kleinwagen überholen ist schon sauwitzig. ;-)
 
Der Trailer hat schon seinen Charme - gerade, wenn man das Fahrzeug bzw. dessen technischen Zustand nicht so genau einschätzen kann.
Exakt. Und da halte ich die in der Praxis um die 10% zu hoher Anhängelast für das weitaus kleinere Verkehrssicherheits-Risiko.
... bergauf mit Anhänger einen Kleinwagen überholen ist schon sauwitzig. ;-)
Mit meinem Aero fühlte ich mich, mit einem weiteren 9k hinten drauf, auch nie wirklich untermotorisiert. Waren ja, je Auto, immer noch rd. 130PS.

Was die Überladerei angeht: Unbedint darauf achten, dass der Trailer max. 2t zGG hat. Denn damit beibt man auf der Owi-Liste mit dn am Ende meist knapp 2t, aus Trailer und z.B. geladenem 9k, noch im unheimlich entspannten Bereich.
Sind ja am Ende nur max 10%, die man die zAL überschreitet. Bei unter 20% Überladung gibt s keinen Punkt und kostet max 35€ (TBNR 312426), während bei einem zGG >2t bereits ab 5% 1 Punkt und 140 Ocken (TBNR 342612) fällig werden.
Also wirklich immer ganz genau auf das zGG des Trailers achten, wenn es mit der Anhängelast 'etwas eng' wird.
 
@René ich dachte bei Überladung zählt nur das tatsächliche Gewicht des Gespanns? Mir war nicht bewusst, dass in diesem Fall auch das eingetragene zulässige Gesamtgewicht eine Rolle bei der Festlegung der Strafe spielt?
 
Zurück zum Auto, das nunmal nicht auf einen Anhänger sollte: Steinschlag repariert - nicht wirklich schön geworden, stand eben sechs Jahre bei Wind und Wetter draußen rum - aber deutlich besser als vorher, sollte keine Probleme machen.
Auto fährt, Thermostat getauscht, Temperatur ok. Radlager vorne rechts macht Geräusche (wegen genau solchen Sachen mag ich das Auto lieber erst mal fahren).
Bei der Dekra wollten sie mich vier Stunden vor Feierabend nicht mehr, "das wird heute nix mehr". Morgen früh ist wohl jemand da, der auf Importe spezialisiert ist. Mal sehen.

(Ich würde ja ein aktuelles Bild hochladen, aber die blöde Speicherkarte hat sich mal wieder von selbst gelöscht. Gibt's eben nix.)
 
@René ich dachte bei Überladung zählt nur das tatsächliche Gewicht des Gespanns? Mir war nicht bewusst, dass in diesem Fall auch das eingetragene zulässige Gesamtgewicht eine Rolle bei der Festlegung der Strafe spielt?
Bei derartigen Grenzen geht es eigentlich (fast?) immer nur um das zGG. Dies ist ja z.B. bei den Gewichtsgrenzen der Fahrerlaubnisklassen ebenso.
 
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