So, jetzt kommt mein Kommentar auch noch dazu (auch wenn sich´s teilweise wiederholt...):
Der Händler kann die Gewährleistung bei einem Verkauf an Privat nicht aussschliessen (in 99% jedenfalls). Bei gebrauchten Gegenständen, also auch Tomates 9000er kann er sie auf 1 Jahr beschränken.
Tut er das nicht oder schreibt "unter Ausschluss der Gewährleistung" hat der private Käufer das goldene Los gezogen: der Händler haftet für satte 2 Jahre!!!
Dabei ist es völlig egal, wie alt der Gegenstand ist und wieviele Kilometer schon gefahren wurden!!!
Auch die "Schein-Privat"-Verkäufe von Händlern werden je nach Richter meist als gewerblich betrachtet, Resultat s.o.
In diesem Fall hat der Händler eher schlechte Chancen: kann er anhand eines Übergabeprotokolls oder einer am Tag der Auslieferung durchgeführten technischen Kontrolle beweisen, dass das Kühlsystem absolut top war?
Kann er beweisen, dass Tomate den Saab mutwillig zum kochen gebracht hat?
Ich glaube nicht... die Frage ist nur, wie sich der Händler jetzt verhält - manche versuchen, den Kunden solange hinzuhalten, es auf eine Klage ankommen zu lassen usw. bis dieser entnervt aufgibt oder erst jetzt bemerkt, dass er seine Rechtschutzversicherung nicht bezahlt hat.
Ich würde versuchen, mit dem Händler ruhig zu reden, evtl. eine Kostenbeteiligung (denn so ein bisschen fahrlässig war das ja auch, oder war die Temp.anzeige defekt...) anzubieten.
Immer mit einem neutralen Zeugen an der Seite und wenn nix geht, als Argumentationshilfe ein paar Urteile aus der Praxis vorlegen...
siehe dazu
www.autohaus.de
geht schneller und exakter als google