H kann man mit LPG übrigens knicken.
Sicher? Ich hab mal gehört (mehr dann aber auch nicht), dass GAS und H geht, wenn die Gasanlage spätestens 10 Jahre nach der EZ hätte eigebaut worden sein können. Sprich: Wenn man eine alte Gasanlage einbaut, die so in den 10 Jahren nach EZ schon gebaut wurde, kann man auch das H-Kennzeichen bekommen. Würde mich mal interessieren, ob das jemand hier so bestätigen oder ausschließen kann.
Der Link ist in dem Zusammenhang interessant, vor allem die Frage/Antwort weiter unten:
"Können Fahrzeuge das H-Kennzeichen erlangen, wenn der Halter nachweist, dass es den entsprechenden Typ (mit Umrüstung auf Gas) bereits bei entsprechender Zehnjahresfrist im Verkehr gegeben hat?
Antwort: Ja. Dies trifft nach meiner Kenntnis bei einigen BMW, Mercedes-Benz und Fahrzeugen aus den USA zu."