Wertschätzung 900 II, 250tkm (Abzocke bei Reparatur?)

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SAAB
900 II
Baujahr
1994
Turbo
T...Turbolinchen
Huhu,

ich würde gerne wissen, was ihr in etwa einschätzt, wieviel dieser Wagen wert ist:

Saab 900 II 2.0 Turbo Coupe
BJ 12/94
136KW/185PS
250.000 km
Leder und ach, das übliche Zeug halt, Zustand Innenausstattung ganz gut
TÜV bis 08/09
einige Roststellen, aber nichts TÜV-relevantes, roter Lack, sehr matt inzwischen
Würde im jetzigen Zustand durchaus wieder durch den TÜV kommen (zur Wertschätzung vielleicht einfach annehmen, dass TÜV neu ist)


zur Info: ich hab den Wagen ca. im Winter für 900€ gekauft




Weswegen ich das wissen will: ich hatte jetzt Sommerreifen drauf gemacht, scheinbar hatte sich ne Mutter gelöst, dass ein Rad bei höheren Geschwindigkeiten geklackert hat. Ich bin zur Werkstatt, die auch festgestellt hat, dass nur ein paar Schrauben am Rad nachgezogen werden müssen. Aber sie haben dann auch vorgeschlagen die Bremsen neu zu machen -> Zielsumme ca. 600€. Da ich das mit den Bremsen eh schon wusste, hab ich mündlich zugestimmt.

Jetzt wurden aber andere Sachen ebenfalls gemacht (die ich nicht beauftragt habe...) Die haben z.B. ein Bodenblech eingeschweißt und dafür inkl. Arbeit über 150€ veranschlagt. Dann haben die noch ein paar andere Kleinigkeiten gemacht (neben Reparaturen auch einen Lautsprecher zerstört, aber ok, egal, ist ja nicht viel wert). Jedenfalls kam nun eine Rechnung von stolzen 1200€, die ich in Anbetracht des Wagenwertes und der zuvor vereinbahrten Summe nicht bereit bin zu zahlen.

Ich hab was gefunden, wonach es heisst, dass Reparaturen nur in Relation des Wagenwertes durchgeführt werden dürfen. Ich könnte mir vorstellen, dass der Wagen auch jetzt nicht unbedingt mehr als 1200€ wert ist und ich allein deswegen schon die Rechnung anfechten kann.

Habt ihr weitere Tipps vielleicht? Bin noch ein bissl :eek: deswegen. Auch, wenn ich wollte könnte ich das Geld jetzt nichtmals direkt zahlen...
 
Das Auto wird wohl irgendwas in der Richtung wert sein. Was hast du bei der Werkstatt denn beauftragt?
 
Lediglich die Reparatur der Bremsen, worauf man mir halt sagte, es würde ~600 kosten. Ansonsten habe ich nichts beauftragt.
 
wirst wohl oder über zunächst mal bezahlen müssen, um das Auto zurück zu kriegen.

Rechnung unter Vorbehalt. Anschliessend KFZ Schiedsstelle oder Anwalt konsultieren.
Aber wird trotzdem schwierig, allein wegen des geringen Streitwertes
Da mündliche Auftragsvergabe schwierige Beweislage

Theoretisch könnten auch nur die beauftragten Arbeiten (Bremsen 600 Euro) bezahlt werden,
vermutlich wird das Auto dann nicht heraus gegeben, dann müsstest die Werkstatt auf Herausgabe
verklagen (Incl. Schadensersatz Nutzungsausfall)

Ich würde versuchen, sich irgendwie mit der Werkstatt zu einigen, z.B. Ratenzahlung
 
Naja, es geht mir auch ein bisschen ums Prinzip bei der Sache. Hätte ich gewusst, dass es so teuer wird, hätte ich den Verkaufswert + die meinetwegen 1200€ besser nehmen können, um einen neueren Wagen zu kaufen (meinetwegen auch mit Aufpreis).

Den Wagen hab ich übrigens schon längst wieder. Als ich den abgeholt hatte, hat man immer rumgedruckst wegen der Kosten und man hätte keine Zeit die Rechnung zusammenzustellen usw. Auch bei der Abholung hat man mit keinem Wort erwähnt, was alles noch zusätzlich gemacht wurde.


Meine Idee wäre gewesen die 600€ zu bezahlen, schriftlich bestätigen lassen und den Streitwert (die zusätzlichen 600€) nicht zu bezahlen und ggf. in einen Anwalt/Rechtsberatung zu investieren. Ich find es ist einfach ein Unding derartige Falschaussagen zu treffen und einen Wagen für Kosten zu reparieren, die der gesamte Wagen anschließend kaum wert ist...
 
Dein Gedankenansatz ist ganz sinnvoll unter den von Dir geschilderten Umständen.
Du solltest jetzt nur nicht den Fehler machen, und erst "selber denken" und dann zum Anwalt gehen.

Stimme Deine Vorgehensweise in diesem Fall vom ersten Schritt an mit einem Anwalt ab!
 
...einen Wagen für Kosten zu reparieren, die der gesamte Wagen anschließend kaum wert ist...
wegen Abwrackprämie und wirtschaftliche Lage geht's den Werkstätten z. Zt. nicht besonders,
werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft...

Nächstes Mal schriftlichen Auftrag oder besser Werkstatt "des Vertrauens"
 
Hi!

Also ich würds drauf ankommen lassen!
Mit Zeugen hingehen 600 € anbieten evtl. etwas mehr als Kompromiss und dann androhen sich nen Mietwagen zu nehmen bis die Sache geklärt wäre und es wegen der vorhandenen Rechtsschutzversicherung auf nen Gerichtsentscheid bzw. Schiedsstellenentscheid ankommen zu lassen!!

Mal sehen ob die Werkstatt dann nicht klein bei gibt!

Es ist nämlich immer wieder ne Masche der Werkstätten einfach was zu machen was nicht vereinbart ist.... Hatte ich auch schon mich aber leider nicht gewehrt...

Hast du ne Rechtsschutzversicherung??
Dann gibt es meistens kostenlose Anwaltsberatung (gibt es auch als 0900er-Nummer)

Viel Erfolg!!
 
Sofort eine Atombombe bauen und druff !!!


Bis jetzt hast Du doch nur eine Dienstleistung erhalten und wie es scheint noch keinen Pfennig dafür bezahlt, somit ist bisher nur der Werkstattmensch in Vorleistung getreten. Dies erscheint mir keine schlechte Ausgangsposition , mal ein Gespräch zu führen.....


( Den Ratschlägen hier zufolge ist es eigentlich ganz nett , diesen oder jenen nicht persönlich zu kennen)
 
Irgendwie klingt die Vorgehensweise dieser "Werkstatt" nach unseren hier heiss geliebten 3 Buchstaben mit "A" beginnend und "U" endend......
 
persönliches gespräch suchen, auch mit nachdruck nur die 600€ anbieten, da nur die bremsen in auftrag standen, mündlich oder schriftlich ist egal. sollte der gute werkstattinhaber nicht einlenken, dann KFZ Schiedsstelle androhen und schon wirst du sehen, dass ihm die farbe aus dem gesicht läuft. denn wer solche arbeiten ohne auftrag macht, ist meist dort schon bekannt.
den anwalt würd ich mir bis zum schluß aufheben. denn gerichte kommen meist des spruchs der schiedsstelle nach, manchmal auch ohne verhandlung.
eine einigung ist immer die bessere wahl, aber in dem fall hart bleiben, ich würd ihm max. €700 anbieten und noch auf den kaputten lautsprecher verweisen.


gruß aus stolberg:biggrin::biggrin::biggrin:
 
Irgendwie klingt die Vorgehensweise dieser "Werkstatt" nach unseren hier heiss geliebten 3 Buchstaben mit "A" beginnend und "U" endend......


diese komische werkstattkette glaub ich kaum, denn dann hätte man den wagen nur gegen bezahlung der rechnung raus bekommen.....würd ich aber sowieso nicht hinfahren, die kennen doch eh nix von SAAB.


gruß aus stolberg:biggrin::biggrin::biggrin:
 
die können doch nicht schweißen, die finden nur steinschläge :tongue:
 
Ich bin kein Jurist, aber nach meinem Rechtsverständnis darf mir kein Mensch ohne richterlichen Beschlagnahmebeschluss mein Eigentum vorenthalten.

In so einem Fall wäre ich gleich beim Rechtsanwalt, um die sofortige Herausgabe meines Eigentums in die Wege zu leiten.

Mein Angebot an die Werkstatt wäre es, die Kosten für die beauftragten Reparaturen zu zahlen und für die nicht beauftragten Reparaturen den reinen Materialwert.
 
doch die Werkstatt hat ein Pfandrecht...

Heisst Auto gibts erst wenn Rechnung vollständig bezahlt ist... Zumindest das was auf dem Auftrag steht, dafür wurde ja auf dem Auftrag unterschrieben, mehr sollte nicht gemacht werden! Also wird dafür nix gezahlt auch nicht der Materialwert! Und Repararieren kann man immer bis zum Maximum....

Vorraussetzug ist immer ein Auftrag, schriftlich und vom Kunden unterschrieben!!! Ohne den hat die Werkstatt keine Chance irgendwas zu verlangen oder gar einzuklagen!
 
doch die Werkstatt hat ein Pfandrecht...
OK, war mir nicht bekannt, aber ich habe mich inzwischen diesbezüglich auch ein wenig schlau(er) gemacht.

Ich war bisher auch noch nie in der Verlegenheit, dass an meinem Wagen mehr repariert wurde als vereinbart, da meine Autos seit mehr als 20 Jahren in der kleinen Meisterwerkstatt eines sehr guten Freundes gewartet werden. Und der ruft halt an, wenn doch mal was unvorhergesehenes zu machen ist.
 
Wie ist es ausgegangen ? Ich habe bis jetzt immer erfolgreich vereinbart, dass bei nicht ersichtlichen, aber erforderlichen Reparaturen, erst mein Einverständnis eingeholt werden muß. Bei alten Autos kann da ja schon mal etwas beim Schrauben ersichtlich werden. Einen Vorwurf kann ich der Werkstatt dann nicht machen, aber da ich zahlen soll, möchte ich vorher auch genausten wissen, warum und wofür und wieviel. Reparaturen, die ohne mein Einverständinis durchgeführt werden, würde ich nicht zahlen.
 
Ich konnte ihn um etwas (ich glaube so 100 waren es nochmal) runterhandeln und dann hab ich klein beigegeben, weil ich ehrlich gesagt keinen Bock auf rechtliche Schritte hatte und ich mir ein juristisches Scheitern kaum hätte leisten können :(


Beim nächsten Mal werd ich wohl auch weniger naiv sein und sehr deutlich machen, dass man mich für jede Kleinigkeit kontaktieren muss und ohne meine Zustimmung nix läuft. Kostenvoranschlag wäre natürlich auch keine schlechte Idee gewesen.


Diesen Monat muss der Wagen durch den TÜV, ich hoffe ich erlebe nun nicht ein blaues Wunder :o
 
... und dann hab ich klein beigegeben, weil ich ehrlich gesagt keinen Bock auf rechtliche Schritte hatte...

Du hast WAS???:eek:
Ich kann es kaum glauben!
Und der Werkstattmensch lacht sich ins Fäustchen...:laugh:
Nix für ungut, aber ich frage mich, wie man bloß so demütig sein kann!:rolleyes:
Was heißt kein Bock auf rechtliche Schritte? Hast du dich denn nicht im Vorfeld schlau gemacht bezüglich der Rechtslage und deiner Erfolgsaussichten? Mensch, Kollege, man wirft doch nicht einfach voreilig die Flinte ins Korn!
Ich habe ja zur Zeit ebenfalls ein Rechtsverfahren in Gang gebracht; bin Opfer eines Betruges bei ebay geworden ( es geht um die Person Douglas Steinhardt; da gibt es einen mittlerweile recht langen Thread hier im Forum). Es handelt sich um einen Betrag von etwas über 100,- Euro. Das klingt auf den ersten Blick wenig, aber es geht doch ums Prinzip! Ich lasse mich nämlich nicht übers Ohr hauen! Und wer es dennoch versucht, dem schlage ich die volle juristische Breitseite entgegen! :secruity:Mittlerweile ist an Herrn S. der Vollstreckungsbescheid ergangen.:afraid:
Poche auf dein Recht, Kollege, setz dich durch!:deal:
 
Naja, ich weiss, dass es dämlich ist, aber ich habe einfach partout keine Lust mich mit so etwas auseinandersetzen zu müssen. Das Problem an der Sache ist ja auch nicht, dass die Reparaturen nicht notwendig gewesen wären, sondern dass ich sonst evtl. die Alternative den Wagen zu verkaufen genutzt hätte. Wäre doch auch eine sehr unschöne Lösung gewesen.

Und natürlich bist du vollkommen im Recht dich über mich aufzuregen, aber beim nächsten Mal bin ich schlauer. Ohne was Schriftliches wird nichts mehr gemacht und dann hab ich für weitere rechtliche Konsequenzen wenigstens mehr in der Hand als eine mündliche Absprache.

Wenigstens ist der Wagen halbwegs anstandslos durch den TÜV gekommen (ok, er rostet langsam weg, aber naja....).

Aber klar, im Großen und Ganzen eine sehr unschöne Geschichte mit hässlichem Ende ;-)
 
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