Wie kommt die Versicherung diesen Wiederbeschaffungswert?

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SAAB
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Hallo,

hier hab ich schon was von hb-ex zum spannenden Verhandeln um den Restwert mit der Versicherung gelesen aber zu meinem derzeitigen Porblem passt es nicht ganz.

Es hat zwar nicht das Saabrio erwischt, aber die Aktion ist aber dennoch ärgerlich...
Vor 2,5 Monaten hatte eine Dame meinen Polo bei Ausparken ziemlich an der Seite demoliert, so dass laut KVA 825EUR Schaden entstanden sind.

Die Verursacherin wurde auch nur per couragiertem Nachbarn aufgetan, da sie es selbst nicht für nötig hielt sich bei mir zu melden, das aber nur am Rande....

Der Wagen ist ein BJ85 C86er Polo mit Steilheck und echten 71tkm in alpinweiß, mit neuen TÜV und Werkstatt gewartet, letzte Rechnung ü 280EUR. Ich bin der 3. Eigentümer nach meiner Oma und einem anderen Rentner. Da der Polo mein 1. eigenes Auto ist, hänge ich sehr dran :)

Da die Dame den Schaden nach 4 Wochen immer noch nicht gemeldet hatte, habe ich das über den Zenetralruf erledigt.

Nach weiteren 2 Wochen meldete sich die Lippische Landesbrand Versicherung und ich habe denen den KVA der Werkstatt geschickt.

Nach nun 4 Wochen kam dann ein Schreiben der Versicherung, dass der Restwert laut deren Sachverständigen 150EUR wäre, der Wiederbeschaffungswert 500EUR und ich somit 350EUR bekäme. Das Geld haben die auch gleich auf mein Konto überwiesen - PENG...

Ich komme mir grad etwas überrumpelt vor, denn einfach mal so das Geld zu überweisen ist zwar nett, aber wenn sollten die mich doch fragen ob ich mit der Regulierung in der Form einverstanden bin, oder???

Zudem frag ich mich, wo die so einen Wagen für 500EUR kaufen wollen und wie der Sachverständige gesucht hat?? Ich habe bei den üblichen Verdächtigen das Modell mit der Laufleistung und der Farbe nicht gefunden... es geht doch dabei um Modell, Alter, km, Farbe, vom Gewerblichen oder??

Das alles kommt mir suspekt vor und ich weiß nicht recht was ich machen soll, denn für mich arbeitet die Versicherung definitiv nicht....

Mein Plan ist nun, anrufen und diese für die Wiederbeschaffungswertberechung ausgewählten Angebote einzufordern. Ebenso das Angebot des Aufkäufers der 150EUR zahlen möchte, trotz überfüllten Schrottplätze und so... Ergänzend dazu die Einschaltung eines Anwaltes zu erwähnen, da ich dies alles nicht voll überprüfen und einschätzen kann.



Ich bitte Euch um Meinung und Erfahrung, danke!!!



Grüße Malte
 
Die übliche Versicherungs-Masche halt...

Mit Versicherungen *redet* man im Normalfalle nicht, man tritt ihnen in den Arsch.
So einfach ist das.

Objektiv gesehen - nach aktueller Marktlage ist der Wert des Wagens faktisch recht gering. Es gibt nichts schlimmeres, als sich bei einem sehr gut erhaltenen Altfahrzeug mit einer Versicherung um den tatsächlichen Wert zu streiten.

Greif Dir, wenn Du die Angelegenheit *wirklich* bis zum Ende durchziehen willst, sofort einen Anwalt. Der wird Dir vermutlich mitteilen, daß die Versicherung darauf spekuliert, ihre Art der Abrechnung - zumindest dann, wenn Du nicht augenblicklich widersprichst oder sogar im schlimmsten Falle dieses armselige Taschengeld zurücküberweist - als stillschweigendes Akzeptieren Deinerseits auszulegen. Wenn es ein ehrlicher Anwalt ist, wird er Dir von der Aktion abraten und Dir mitteilen, daß Du leider die Arschkarte gezogen hast, das Verhältnis zwischen rechtlichem Aufwand und möglichem Zugewinn einfach nur lächerlich ist. Merke - Bei Versicherungen bist Du "Kunde" solange Du Prämien zahlst, aber lediglich "lästiger Bittsteller" wenn Du Leistungen einforderst. Das ist übrigens deren Geschäftsgeheimnis...

Schenk Dir das eigenständige Feilschen und Verhandeln, Du wirst von der Versicherung selbst eh nicht ernst genommen. Beauftrage entweder *direkt* einen von Dir selbst ausgewählten SV - der sagt Dir auch *vor* Beginn seiner Arbeit, ob der Wagen so wenig wert ist, daß Du durch das Gutachten möglicherweise Deiner Kostenminderungspflicht nicht nachkommen würdest, also das GA teurer käme als der Widerbeschaffungswert des Wagens - oder spar Dir den Ärger und nimm es so, wie es ist. Ansonsten sind die Kosten des GA Bestandteil des Haftpflichtschadens, müssen also von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Aber *wirklich* nur dann, wenn der Wagen noch nominell etwas wert ist, was ich leider bezweifle. Weiterhin steht Dir aber zumindest etwas zusätzliches Kleingeld für die Ausfallzeit während der Instandsetzung zu, Wertminderung bei dem Alter aber garantiert nicht. Du wirst dafür eher mit einem Abzug Neu-Für-Alt rechnen müssen, wenn Anbauteile geauscht werden müssen, die nicht durch Ausbeul- oder Lackierarbeiten gerichtet werden können.

Es wird ausgehen, wie das Hornberger Schießen - Das bischen Geld, was zu vielleicht zusätzlich rausbekommst, geht für Rumrennerei drauf - und Anwälte freuen sich über derartigen Kleinkram auch nicht sonderlich, weil die Schadenssumme eher im Bereich Bagatelle angesiedelt ist.

Zudem - von der Sorte Fahrzeuge, wie Deinem Polo, sind in den letzten Monaten *garantiert* mehrere tausend Stück gequadert worden. Glaube also nicht, daß Du irgendwo ernsthaftes Verständnis für Deine Liebhaberei zu dem guten Stück finden wirst.

Klingt scheiße, ist aber leider so.
Viel Glück.
 
Ich fürchte auch, die paar Euros, die ein Anwalt vielleicht noch herausholen könnte, rechtfertigen die Anwaltskosten nicht. Das Spiel mit den lächerlichen Wiederbeschaffungswerten treiben die Versicherungen ja seit jeher. Mit dem derzeitigen status quo ist die Angelegenheit wohl (leider) gelaufen.

Aber hätte man das nicht ohne Einschalten der Versicherung direkt mit der gegnerischen Partei regeln können ? Habe ich das richtig verstanden, die den Schaden verursachende Dame ist unfallflüchtig geworden und wurde nur aufgrund einer Zeugenaussage Deines freundlichen Nachbarn ausfindig gemacht ? Das wäre ja schon einmal der Tatbestand des "unerlaubten Entfernen vom Unfallort" und ein Pfund zum wuchern gewesen. Schließlich hättest Du Sie anzeigen können und 7, bzw. 5 Punkte in Flensburg schmerzen den einen oder anderen dann doch und es wäre eine für Dich günstigere monetäre Lösung eingetreten...
 
Die übliche Versicherungs-Masche halt...

Greif Dir, wenn Du die Angelegenheit *wirklich* bis zum Ende durchziehen willst, sofort einen Anwalt. Der wird Dir vermutlich mitteilen, daß die Versicherung darauf spekuliert, ihre Art der Abrechnung - zumindest dann, wenn Du nicht augenblicklich widersprichst oder sogar im schlimmsten Falle dieses armselige Taschengeld zurücküberweist - als stillschweigendes Akzeptieren Deinerseits auszulegen.
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Klingt scheiße, ist aber leider so.
Viel Glück.

Dank Dir für die ehrlichen aber weniger aufmunterden Worte... morgen werde ich dem "Regulierungsangebot" widersprechen bzw. nicht zustimmen und halt anfragen wie der Gutachter zu dem Wiederbeschaffungswert gekommen ist. Wenn der nicht völlig aus der Hüfte geschossen hat, dann sollte ja zu mindest ein Fahrzeug vorliegen, das diesen Wiederbeschaffungswert hat...

Ein Polo der meinem am nahesten gekommen war, bis auf Farbe, war mit 850,- aufgerufen, jedoch ist der nun schon verkauft, bzw nicht mehr im Netz (hatte nachgekuckt als ich den Schaden gemeldet hatte)

Ich sezte ja auf die Karte, dass die die Mehrkosten des RA scheuen und da der Schanden mit 825EUR ja auch keine Bagatelle mehr ist, würde ein alternatives Gutachten auch gezahlt werden müssen, und mir dann lieber 200EUR mehr zahlen, als im Endeffekt den RA, den GA noch zusätzlich ;)


Was den Restwert angeht ist mir schon klar, dass der gen ganz wenig geht, aber nuja es ist ein Auto mit 20 Monaten Tüv, ohne Mängel, mit neuen Bremsen und ca. 6l Verbrauch und das hat schon was für sich ;)


Wie schon so oft, ich bin gespannt...


Grüße Malte
 
Aber hätte man das nicht ohne Einschalten der Versicherung direkt mit der gegnerischen Partei regeln können ? Habe ich das richtig verstanden, die den Schaden verursachende Dame ist unfallflüchtig geworden und wurde nur aufgrund einer Zeugenaussage Deines freundlichen Nachbarn ausfindig gemacht ? Das wäre ja schon einmal der Tatbestand des "unerlaubten Entfernen vom Unfallort" und ein Pfund zum wuchern gewesen. Schließlich hättest Du Sie anzeigen können und 7, bzw. 5 Punkte in Flensburg schmerzen den einen oder anderen dann doch und es wäre eine für Dich günstigere monetäre Lösung eingetreten...


Nunja ich bin von Natur aus ein netter Mensch, wie schon gesagt die Sache mit der Frau ist eine andere Geschichte die das erste Posting in die länge gezoge hätte ;)

Die Sache lief so ab:

Der Wagen steht bei meiner Freundin vor der Wohnung, da ich nicht immer da bin und den Polo eher selten fahre, habe ich den Schaden auch nicht bemerkt da vorne links und mit der Nase zur Wand, sondern erst als mich der nette und couragierte Nachbar ansprach. Scahden ist an der Stoßstange und am Kotflügel also über dem Rad.

Die Dame ca 70 reagierte erst, als ich sie schriftlich aufgefordert habe sich zum Schaden zu äussern und ihn zu regulieren. Die Dame wohnt schräg gegenüber von meiner Freundin und prakt in der Regel neben mir..

Dann rief sie an und entschuldigte sie sich lang und breit, dann wollte sie, dass ich zu Werkstatt fahre und sie würde den Schaden regulieren. Gesagt getan KVA (ich hatte brav nur den Betrag ohne MwSt gefordert) mit meinen Kontodaten rein in die Post und gewartet. Nach 10 Tagen ohne Reaktion schickte ich noch nen Brief mit 5 Tage Frist hinterher, diesmal sollte sie mir sagen was denn nun wird, Versicherung oder Überweisung.
Am letzen Tag der Frist kam der Anruf auf AB, dass sie den Schaden ihrer Versicherung melden würde.

Nach weiteren 2 Wochen wurde es mir zu bunt und ich habe beim Zentralruf nachgefragt, wo die denn verischert ist um den Status abzufragen.

Tja der Schaden war immer noch nicht gemeldet, was ich dann gleich mal mit erledigt habe.

Dann gab es wieder 2 Wochen Funkstille und plötzlich riefen die an und sagten, dass die Dame den KVA noch nicht eingereicht hätte und sie die Unterlagen ja bräuchten zur Regulierung, tja per Fax hingeschickt warum fragen die mich nicht sofort??

Dann wieder 2 Wochen gewartet und mal nach dem Stand gefragt, und es hieß der Sachbearbeiter wäre im Urlaub "ole ole es lebe die Lippische Landesbrandversicherung" naja abwarten, man ist ja schließlich ein Bittsteller...

Nach weiteren 2 Wochen kam dann der "warme Regen" und das "großzügige Angebot"...

Tja das der aktuelle Stand...


Achja warum ich die Alte nicht angezeigt habe, kein Plan ich bin wohl zu nett und es war mir egal, da ich froh war überhaupt den Verursacher gefunden zu haben.
Da ich wohl zu nett bin werde ich deswegen wohl auch von der sche** Lippischen Landesbrandversicherung verar**t, da ich nicht sofort einen Anwalt mit der Regulierung beauftragt habe...

What ever die nun jetzt noch anzuzeigen würde zwar eine gewisse Genugtuung bringen, aber da ich deswegen nicht mehr Geld bekomme schenke ich mir das und setzte aufs gute Karma das ich deswegen bekommen werde... wenn es schon kein Geld ist ;)

Grüße, Malte
 
Das Verhalten von der Ollen ist kein Zufall, das ist Strategie.
Abwarten, Aussitzen, Mauern, ...

Oder glaubst Du im Ernst, daß jemand der nach einem verursachten Schaden klammheimlich abhaut, bei der Abwicklung des Schadens mit ehrlichen Karten spielt...?
 
Ich habe neulich das Gegenteil erlebt. Mit unserem Fiat Grande Punto bin ich beim Rückwärtseinparken im Schrittempo in einer beidseits beparkten engen Einbahnstraße mit der linken Seite der vorderen "Stoßstange" - also der lackierten Prallfläche - tangential gegen einen abgestellten 3-4 alten Audi a 4 geschrammt und hatte ihn - er parkte ebenfalls in Fahrtrichtung - einen ca 30 cam langen Ratscher mit Eindellung am vorderen rechten Kotflügel zwischen Radlauf und Beifahrertür zugefügt.

Brav Rennleitung gerufen, Schaden aufnehmen lassen. Sache von wenigen 100 Euro sollte man meinen, meinten auch die Polizeibeamten. Der Grande war auch für 300 € wieder wie neu. Die Polizei hat dann den Eigentümer des A 4 ermittelt. Der kam herbei, besah sich den Schaden und meinte: Aha wieder die rechte Seite. Wir trennten uns in freundlichem Einvernehmen. Da ich in der KH einen Freistoß jährlich habe, hatte ich die Sache nach Schadenmeldung an den KH-Versicherer abgehakt. Nach ca 5 Monaten bekam ich die Mitteilung, dass man den Schaden für 9.700 € reguliert hätte. Ausgetauscht wurden u.a. Teile der vorderen rechten Radaufhängung mit Vermessung des Fahrzeuges, neue Leichtmetallfelge, neuer Xenonscheinwerfer rechts. Dinge, ich nie berührt hatte und die bei dem geringen "Anprall" an den Kotflügel auch gar nicht in Mitleidenschaft gezogen worden sein konnten.
 
Ergänzend dazu die Einschaltung eines Anwaltes zu erwähnen, ...
Unfug. Das ist ein Haftpflichtschaden. Und die erste Aktion bei einem solchen ist, den Anwalt des Vertrauens anzurufen, welcher generell von der gegnerischen versicherung zu bezahlen ist. Das spart eindeutig Zeit, Nerven und Geld (bzw. bringt von letzteren mehr).
Ich fürchte auch, die paar Euros, die ein Anwalt vielleicht noch herausholen könnte, rechtfertigen die Anwaltskosten nicht.
Dat is Schnupms!
Die Versicherung will Dich (natürlich) auf die Nudel schieben. Also muss sie quasi zur Strafe den Anwalt mit bezahlen. Das ist völlig in Ordnung so. Mit Kostenabwägungen wie Deiner obigen wirst Du selbst immer den kürzeren ziehen. Da mußt Du, so schade es eigentlich ist, weg von.
 
Hi Malte,
Voraussetzung für ein eventuell weiteres Vorgehen ist, dass Du eine Rechtschutzversicherung besitzt, die Du die letzten Jahre nicht allzu oft in Anspruch genommen hast (Ansonsten könnte das die letzte Inanspruchnahme sein). Außerdem solltest Du Dir die Eigenbeteiligung ansehen.

Wenn das geregelt ist und Deine Rechtschutz bereit ist, den Fall zu übernehmen, kannst Du einen Anwalt hinzuziehen.

Ich sehe es aber so wie Josef. Eine Versicherung ist heutzutage keine Servicegesellschaft, die unterstützend tätig wird, sondern sie ist ein gnadenloser Gegner. Das kommt daher, dass sich jahrelang viele Leute auf Teufel komm raus dort bereichert haben, ohne langfristig die Folgen zu betrachten. Dementsprechend sind also alle Anspruchsteller entweder kriminell oder dumm.

Die Versicherung wird Dich also bis zu einer Klage drängen, bei der Du dann abwägen musst (Weil hier zusätzliche Kosten anfallen). Entweder wird sie Dir noch ein paar hundert Euro rüberschieben, damit Du die Klage wieder fallen läßt oder man läßt es darauf ankommen.

Solltest Du auf Dein Recht wertlegen, sollte Dein Anwalt entweder im Rahmen der Klageschrift darauf bestehen, dass ein UNABHÄNGIGER Gutachter (Er sollte keinesfalls etwas mit der gegenerischen Haftpflichtversicherung zu tun haben) hinzugezogen wird. Damit wird die Rechnung des Gutachters Bestandteil des Prozesses.

Ansonsten: Laß es. Anwälte, Gerichte, Gutachter freuen sich, wenn sie an Dir Geld verdienen können und sonst gar nichts.
 
Hi Malte,
Voraussetzung für ein eventuell weiteres Vorgehen ist, dass Du eine Rechtschutzversicherung besitzt, die Du die letzten Jahre nicht allzu oft in Anspruch genommen hast (Ansonsten könnte das die letzte Inanspruchnahme sein). Außerdem solltest Du Dir die Eigenbeteiligung ansehen.
Kannst Du mir dies näher erklären?
Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es hier um einen Haftpflichtschaden. Und in diesem Falle kommt m.b.K.n. generell die gegnerische Versicherung für die Anwaltskosten auf.
 
Kannst Du mir dies näher erklären?
Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es hier um einen Haftpflichtschaden. Und in diesem Falle kommt m.b.K.n. generell die gegnerische Versicherung für die Anwaltskosten auf.

Yep, kann ich.

Wenn es Deinem Versicherer wegen zu vieler Rechtsstreitigkeiten (In kürzerem Zeitraum) zu bunt wird, kann er Dir im Allgemeinen zu jedem Zeitpunkt kündigen.

Dabei ist es den Versicherern egal, ob die gegnerische Versicherung (Also die Haftpflicht) bezahlt, oder falls Du den Prozess verlierst, Deine Rechtschutz. Interessanterweise geht es nur um die Anzahl der Fälle und um die Höhe der Beträge.

Da Deine Rechtstreitigkeiten und alle anderen Inanspruchnahmen beim GDV in Berlin gespeichert werden (Laut Datenschutzgesetz max. 5 Jahre), hast Du das Problem, dass Du möglicherweise in keine andere Rechtschutzversicherung mehr hineinkommst.

Deshalb habe ich Malte vorgeschlagen, dass er sich einen angedachten Rechtstreit gut überlegen sollte, weil es maximal nur um ein paar hundert Euro geht.
 
Wir reden aneinader vorbei ...

Wieso RSV? Der Anwalt wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt, da es sich um einen Haftpflichtschaden handelt. Die anwaltiche Vertretung, also das 'sich nicht selbst kümmern müssen' gehört m.b.K.n. zu den Grundrechten des Geschädigten und vom Verursacher, sprich seiner Versicherung, zu übernehmen.
 
Wir reden aneinader vorbei ...

Wieso RSV? Der Anwalt wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt, da es sich um einen Haftpflichtschaden handelt. Die anwaltiche Vertretung, also das 'sich nicht selbst kümmern müssen' gehört m.b.K.n. zu den Grundrechten des Geschädigten und vom Verursacher, sprich seiner Versicherung, zu übernehmen.

Das heisst, Du meinst, dass die gegnerische Haftpflicht grundsätzlich den Anwalt des Geschädigten zu zahlen hat?

Ist das denn so?
 
Ja, so iss das. RA-Kosten sind Kosten der Rechtsverfolgung und als solche Bestandteil des Schadensersatzanspruchs.
 
Fein, dass wir uns jetzt einig sind! :smile:
 
Danke für Eure vielen Beiträge und die Unterstützung!!

Inzwischen bin ich mir ziemlich sicher, dass der WBW nicht bei nur 500EUR liegt und die mich richtig nett Verar***en.
Dummerweise hatte der zuständige Lippische Landesbrandversicherungstyp heute frei, so dass mir die Dame die ihn vertrat die gewünschten Unterlagen über die Ermittlung des WBW nicht zusenden konnte - glaub ich aber nicht wirklich, dass die das nicht konnte...

Was mich an der ganzen Nummer ärgert ist, dass ich nicht gleich einen Anwalt beauftragt habe. Ich dacht halt, da alles klar ist und soweit ja ansich auch plausibel, dass ich da nicht noch zusätzliche Kosten verursachen muss und alles so läuft - nun sehe ich wie ich mich da geirrt habe --> ich habe draus gelernt...

Die Olle ist halt so ne verstrahlte wenig präzise fahrende Dame, die dann einen auf Vogelstrauß gemacht hat. Dass sie im Prinzip ihren Lappen für einen Monat dabei hätte verleiren könnte hat die glaube ich gar nicht geschnallt.
Die Polizei oder einen Anwalt einzuschalten habe ich bei meinen Schreiben gar nicht erwähnt, nicht dass es dann auf ne Nötigung von meiner Seite aus rausgelaufen wäre...

Mein Ziel ist ja, dass ich den Wagen behalte und von der Differenz mir ne heile Stoßstange und nen heilen Kotflügel aufm Schrott kaufe, den ich nur polieren oder lackieren muss und gut ist... klar könnte ich das auch von den 350EUR machen, aber es geht mir ums Prinzip. Es muss ja nicht utopisch viel rauskommen, aber für Dumm verkauft zu werden kann ich nicht ab!!!


Ich wünsch Euch nen schönen Abend und werd berichten was da gekommen ist...


Grüße, Malte
 
Ich habe neulich das Gegenteil erlebt. Mit unserem Fiat Grande Punto bin ich beim Rückwärtseinparken im Schrittempo in einer beidseits beparkten engen Einbahnstraße mit der linken Seite der vorderen "Stoßstange" - also der lackierten Prallfläche - tangential gegen einen abgestellten 3-4 alten Audi a 4 geschrammt und hatte ihn - er parkte ebenfalls in Fahrtrichtung - einen ca 30 cam langen Ratscher mit Eindellung am vorderen rechten Kotflügel zwischen Radlauf und Beifahrertür zugefügt.

Brav Rennleitung gerufen, Schaden aufnehmen lassen. Sache von wenigen 100 Euro sollte man meinen, meinten auch die Polizeibeamten. Der Grande war auch für 300 € wieder wie neu. Die Polizei hat dann den Eigentümer des A 4 ermittelt. Der kam herbei, besah sich den Schaden und meinte: Aha wieder die rechte Seite. Wir trennten uns in freundlichem Einvernehmen. Da ich in der KH einen Freistoß jährlich habe, hatte ich die Sache nach Schadenmeldung an den KH-Versicherer abgehakt. Nach ca 5 Monaten bekam ich die Mitteilung, dass man den Schaden für 9.700 € reguliert hätte. Ausgetauscht wurden u.a. Teile der vorderen rechten Radaufhängung mit Vermessung des Fahrzeuges, neue Leichtmetallfelge, neuer Xenonscheinwerfer rechts. Dinge, ich nie berührt hatte und die bei dem geringen "Anprall" an den Kotflügel auch gar nicht in Mitleidenschaft gezogen worden sein konnten.

Aber hallo ! Heutzutage ist es zwar üblich, sich auf Kosten der gegnerischen Versicherung gesundzustoßen, aber in diesem Fall würde ich meine Haftpflicht auffordern, Klage wegen Versicherungsbetrug anzustrengen ...
 
Aber hallo ! Heutzutage ist es zwar üblich, sich auf Kosten der gegnerischen Versicherung gesundzustoßen, aber in diesem Fall würde ich meine Haftpflicht auffordern, Klage wegen Versicherungsbetrug anzustrengen ...

Hört sich wirklich nach Betrug an. Aber : Ich gehe mal davon aus, daß die Versicherung einen eigenen Gutachter geschickt hat, um sich den Schaden zu beurteilen. Und dieser bewertet ja im Sinne des Auftraggebers, also der Versicherung. Da müsste ja schon jemand sehr clever gewesen sein...
 
Aber hallo ! Heutzutage ist es zwar üblich, sich auf Kosten der gegnerischen Versicherung gesundzustoßen, aber in diesem Fall würde ich meine Haftpflicht auffordern, Klage wegen Versicherungsbetrug anzustrengen ...

Hatte ich auch versucht. Ich wurde dann sogar von einem Abteilungsleiter zurückgerufen, der sagte, er wolle der Sache nachgehen. So ganz ohne Aussichten dürfte das auch nicht sein, weil ich mir den Schaden mit den aufnehmenden Polizeibeamten genau angesehen und gemeinsam angesehen haben und wir wenigsten bekunden können, was äußerlich völlig unbeschädigt war. Bin mal gespannt, ob ich irgendwann eine Zeugenladung bekomme.
 
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