Wie kommt die Versicherung diesen Wiederbeschaffungswert?

Das heisst, Du meinst, dass die gegnerische Haftpflicht grundsätzlich den Anwalt des Geschädigten zu zahlen hat?

Ist das denn so?

ja, aber nur in dem Umfang, in dem der Schadensverusacher auch haftet. Bei Mitverschulden bliebt man auf dem Teil sitzen, der dem eigenen verschulden entspricht.
 
Mitverschulden dürfte hier nicht das Thema sein, aber trotzdem wichtiger Hinweis!
 
... mal 'ne Frage zwischendurch: mal angenommen, das Fahrzeug wäre zwischenzeitlich (im intakten Zustand) von einem neutralen Gutachter bewertet worden und der Wert für Summe X festgelegt, müsste die VS nicht hiernach abrechnen?
Meine Frage gründet darauf, das mein 9k ja nun auch nicht mehr der Jüngste ist, habe auch hier viel Geld reingesteckt und im Falle eines nicht verschuldeten Unfalls ich nur einen Bruchteil vom reellen Wert wiederbekäme!
>> hilft hier ein Wertgutachten im Vorwege?<<
 
Zurück
Oben