Wie lasse ich 17 Zoll 5 Spoke für mein 99 Cabrio eintragen?

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Danke
1
Hallo Leute, ich wollte mal fragen wie die genaue vorgehensweise bei Reifen eintragungen ist. Müssen die Reifen erst rauf und dann zum TÜV oder umgekehrt? Muß ich ein Felgengutachten haben? Es sind originale Saab ALU 40 die auch auf dem Aero Cabrio schon mal gesehen habe.
Wer hat schomal auf nen 99 Cabrio 17 Zoll eintragen lassen? Geht das überhaupt ohne weitere umbauten?
Also ne Menge fragen.Bin für jede Antwort dankbar.
Besten Gruß
Kawa
 
ob es geht, kein plan, geht aber bestimmt :D

ohne ABE:

1. Felgen/Reifen rauf
2. ggf. anpassen
3. TÜV, Gutachten erstellen
4. Amt eintragen lassen

mit ABE:

1. ggf. anpassungen laut ABE machen
2. zum Amt eintragen lassen

Viele Spaß und lass uns danach mal Bilder sehen ;)
 
Eintragung

Kawa schrieb:
Geht das überhaupt ohne weitere umbauten?

Tachoangleichung über den Bordcomputer ist auf jedenfall auch vor der Tüv Vorführung angebracht.
Am Fahrzeug selber muß nichts geändert werden, außer Du steckst noch eine deftige Spurverbreiterung mit drauf:rolleyes: (vorne und hinten),dann wirst eng in den Radhäusern.:o

Aber die Standart Saab Felgen 7 x 17 mit 215/45 17, kein Problem.:)
 
Die Felgen (ALU 40) muss Du überhaupt nicht eintragen lassen. Die haben eine Werksfreigabe für den 9-3I von Saab. siehe http://www.lancedixonsaab.com.au/ACC_Alloys.htm
Lass das aber vorsichtshalber nochmal vom Händler bstätigen.*

Jetzt muss Du noch nachschauen, welche Reifengrößen in Deinem Fahrzeugschein aufgeführt sind und welche davon auf die ALU 40 passen.*
Wenn die Reifengröße bereits eintragen sind: Alles o.k. Wenn nicht, dann muss Du nur dies nachtragen lassen.

Am Besten erst zum TÜV und dann kaufen. Dann ist es "zero risk".
 
@stelo

Kann ich bestätigen, habe letztes Jahr die ALU 40 mit 215/45 17 montiert.
Es braucht keine Eintragung. Habe das beim Händler nachgefragt, sind original Saabfelgen.
Wurden ursprünglich serienmässig auf 9-3I Cabrios montiert. Welches Modell weiss ich nicht.
Sehen aber auf der Limousine verdammt gut aus.

Gruss aus der Schweiz
 
Halthalthalthalt!!!!

Die 17ner gab es erst am MJ 2001 - d.h. die Freigabe von Saab gilt erst ab diesem MJ.

Wenn Du, so wie ich auch, spätere Felgen auf einem früherem Modell montieren möchtest, musst Du sie abnehmen lassen (Dekra,Tüv). Von denen bekommst Du dann den grünen Zettel, der ins Handschuhfach gehört und dort alt wird. Bei meinen hat der Tüv sich auch angep... , weil es von Saab keine generelle Freigabe für mein BJ gab, irgendwie hat es mein Schrauber aber doch noch ohne geschafft. Wenn Du Glück hast hat der Typ vom Tüv eh keine Ahnung und trägt sie ein (Verweis auf Serienfelge). Wenn er keinen Bock hat oder sogar Saab kennt, will er die Freigabe sehen. Also chek das vorher mit Deinem Saabschrauber aub...
 
Moin,

Ruf mal bei Auto Service Erkenz an:

http://www.carservice-erkens.de/home.html

Die machen für SAAB die Homologationen. Denen sagst Du, dass Du einen SAAB 9-3 BJ 99 fährst und die ALu40 eintragen willst, die schicken Dir dann eine mehr oer weniger aussagekräftige Unbedenklichkeitsbescheinigung und mit der schlurfst Du zum TÜV.
Wenn Du an Deinem 99er SAAB 17" draufmachst, musst Du hinten die Anschlagbegrenzer tauschen. Ab 2001 hat der 9-3 diese geänderten Anschlagbegrenzer serienmässig verbaut und hat deshalb auch die 17" Felgen im Schein eingetragen und Dein 99er nicht!
 
Hallo Leute erstmal vielen Dank für eure Hilfe.Also dann muß ich die Dinger wohl eintragen lassen.Weiß jemand was für Anschlagdämpfer mit Montage so aufgerufen werden? Kann mir kaum vorstellen, dass ich die Felgen ohne diesen Umbau eingetragen bekomme.Also wenn hier einer im Raum Bremen einen Tüvman kennt der keine Ahnung hat, oder ne gute Saab Werkstatt, dann her mit der Adresse.
Gruß Kawa
 
Ok also fahre ich zu Ihm. Soll ich mit oder ohne eingetragene Felgen fahren?
 
Kawa schrieb:
Also wenn hier einer im Raum Bremen ... Werkstatt, dann her mit der Adresse.
Gruß Kawa

o.k. mein vorschlag ist, mit stefan kontakt aufzunehmen, ihn zu fragen, wann er den tüv im hause hat, ihn dann mit deiner rad/reifen kombination zu besuchen und mit dem eintrag heimzukommen. :o
 
Jo das hört sich gut an :D .Danke für den Typ im übrigen habe ich in Deiner Galerie gestöbert und hab gesehen das Du deinen Saab hier bei mir um die Ecke verladen hast.Ich wohne ca.5km von dem Saab Händler in Alt-Stuhr.Also wenn Dir mal lauthupend ein Saab Cabriofahrer entgegen kommt bin ich das.
 
Kawa schrieb:
Ich wohne ca.5km von dem Saab Händler in Alt-Stuhr.Also wenn Dir mal lauthupend ein Saab Cabriofahrer entgegen kommt bin ich das.

jau, aber bald nicht mehr in "gelb" sondern in "electric blue" ... :rolleyes:
 
@kawa
TÜV Donnerstags bei mir im Haus - gegen 15.00 Uhr.
Bitte vorher anrufen und Termin bestätigen : 05032-939901

Schönes WE

Stephan
 
stelo schrieb:
Die Felgen (ALU 40) muss Du überhaupt nicht eintragen lassen. Die haben eine Werksfreigabe für den 9-3I von Saab. siehe http://www.lancedixonsaab.com.au/ACC_Alloys.htm
Lass das aber vorsichtshalber nochmal vom Händler bstätigen.*

Jetzt muss Du noch nachschauen, welche Reifengrößen in Deinem Fahrzeugschein aufgeführt sind und welche davon auf die ALU 40 passen.*
Wenn die Reifengröße bereits eintragen sind: Alles o.k. Wenn nicht, dann muss Du nur dies nachtragen lassen.

Am Besten erst zum TÜV und dann kaufen. Dann ist es "zero risk".

Das ist doch Quatsch stelo .... natürlich ist die Abnahme notwendig, wenn die Kombination noch nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

Der Tip mit dem Car Service Erkens war goldrichtig - habe die Freigabebescheinigung für betreffende Felge aber auch hier ....

Der Hersteller (Saab) fordert für den 99er Saab einen Federanschlag, in der Herstellerfreigabe steht:

215/45ZR17 oder 215/45 R17 91W. Bei Fahrzeugen der Modelljahre 1998 - 2000 sind an der Hinterachse, die ab dem Modelljahr 2001 serienmäßige Federanschläge, Teilenummer 5080924 (rechts), 5080932 (links) einzubauen.
 
Habe ich doch geschrieben, wenn die Reifengröße eingetragen ist und die Saab-Felgen von Saab freigegeben sind, dann(!) muss nix eingetragen oder abgenommen werden. Manchmal bist Du etwas herrisch :D
 
wvn schrieb:
Das ist doch Quatsch stelo .... natürlich ist die Abnahme notwendig, wenn die Kombination noch nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

.
Stimmt seit 1.10.2005 nicht mehr.Alle in der ABE des Fahrzeugs enthaltenen Kombinationen sind zulässig,in den Papieren steht nur noch eine "Beispielgröße"
Eingetragen und in den Papieren vermerkt werden müssen alle "Sonderabnahmen" außerhalb der ABE
 
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