hb-ex schrieb:
soweit die theorie -- was passiert in der praxis ??
(besonders bei denen, die noch die alten papiere haben ?)
Die, die noch die alten "Papiere" haben -den Fahrzeugschein und -brief haben folgendes Problem: alle serienmäßig zulässigen Rad-/Reifenkombinationen sind dort eingetragen. Soll eine andere Größe (also Durchmesser und/oder Breite) montiert werden, muss man zum TÜFF, legt (in der Regel) das Gutachten vor und zahlt. Dann gibt´s einen Zettel auf dem dann der Anbau und die Bedingungen, die das Gutachten enthält überprüft wurden und für gut befunden wurden. Jetzt geht es zum Amt und in den alten Schein eintragen lassen... und man zahlt wieder.
Da die alte Kombination -Fahrzeugbrief und-schein aber ausgedient hat, werden diese Papiere eingezogen und die neue Zulassungsescheinigung Teil I+II ausgestellt. ...und man zahlt wieder.
Jetzt wird nur noch eine Größe "sichtbar" eingetragen. Alles andere ergibt sich aus der ABE... siehe Position K (E4*98/14*...).
Deswegen gibt es beim TÜFF den "Zettel" auf dem die zusätzliche Rad-/Reifenkombination vermerkt ist. Und diesen Zettel soll man mitführen und auf Verlangen vorzeigen.
Beweislast: der Kontrollierende (also Schutzmann) ist normalerweise in der Beweislast alle be- und entlastenden Momente zu ermitteln.
D.h. in meinem Fall: die Dame vom Amt hat die erste Rad-/Reifenkombination eingetragen (185/65 R 15...). Schon die Winterreifen waren in 195... montiert (aber auch im alten Fzg.schein mit eingetragen)... "Neeee, ich muss immer die erste Größe eintragen" Zitat...
Für den Sommer fand ich 215/45 auf 17'' Felgen chic...
Also zum TÜFF und diesen Zettel besorgen (s.o.), aber mitführen?
Da das Eintragen in die Zulassungsbescheinigungen Teil I+II jetzt entfällt, ist in diesem Fall die Beweislast bei mir. Legt man den TÜFF-Zettel mit der geprüften Rad-/Reifenkombination später vor, alles ok.
In Serienzustand liegt die Beweislast beim Schutzmann. Er kann anrufen und alle zulässigen Rad-/Reifenkombinationen beim KBA erfragen. Stimmt alles - dann ok. Stimmt´s nicht - wird es Tage nach der Kontrolle doch noch kosten... weil Anzeige.
In Zukunft (etwa in einem halben Jahr) wird es wohl etwas einfacher, weil Schutzmann auf Daten des KBA (insbesondere diese Zusatzeintragungen, gilt dann auch für Fahrwerke, Auspuffanlagen... die im alten Fzg.-Schein noch vermerkt waren) online zugreifen kann.
Alle Klarheiten beseitigt?
Schönen Sonntag
Gruß Thomas