turbo9000
Die dunkle Seite des Forums
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und hallo turbo9000. Dein roter Südafrikaner war wirklich lecker![]()
Mann, das ist aber schon eine Weile her....


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und hallo turbo9000. Dein roter Südafrikaner war wirklich lecker![]()
Ich glaube mir wäre egal ob das Zeug steril ist mit dem mich ein Ersthelfer verbindet, solange er es tut... Zumal ja sowieso jegliches Desinfektionsmittel fehlt. Und wenn die Wunde dreckig ist, nützt auch steriles Verbandszeug nichts...
Es geht hier um Ersthilfe in GOGermany (nicht Amerika) - Würdest du mich nach einer gelungenen Reanimation wegen meiner unsterilen Lunge verklagen?
Puh, nochmal Glück gehabt bei ATU, würde ich sagen!
Und da bitte nicht mehr hingehen...
...Dummerweise war das Ablaufdatum Oktober 2000 ... Der freundliche Ordnungshüter beschränkte sich aber auf eine edukative Maßnahme und lässt mich mit einem neuen Verbandskasten bei der Dienststelle meiner Wahl vorstellig werden. ...
Wichtiger als nagelneues Verbandsmaterial spazierenfahren finde ich, regelmäßig zum Erste-Hilfe- oder Sofortmaßnahmen am Unfallort-Kurs zu gehen. Mit den nach einem Sommer im Kofferraum vollig unbrauchbaren Pflästerchen kommt bei einem nennenwerten Unfall doch genau gar nirgends hin.
Dafür! Und dann gleich noch einen freiwilligen Sehtest, da bin ich mal gespannt.
Langsam wirds interessant, da ich dazu auch schon mein Verwarngeld bekommen habe. Leider kann man ja nach Zahlung nicht mehr anfechtenDie Pflicht zum Mitführen eines Verbandkastens im Fahrzeug ist in § 35h Straßenverkehrszulassungsordnung geregelt, hier wird der Begriff „Erste-Hilfe-Material“ genannt. Der Inhalt des Kfz-Verbandkastens ist im Normblatt Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten B DIN 13164 festgelegt. Diese Norm besagt nichts über das Verfallsdatum, was lediglich aus dem Medizinproduktegesetz resultiert. Daher entbehren alle Verwarngelder wegen abgelaufener Verbandkästen jeglicher Rechtsgrundlage.
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