Xenonlicht / Klarglasscheinwerfer für 902er?

Autom. Leuchtweitenregulierung ist in D nunmal bei Xenon Vorschrift.

Umrüstung beim Bora ist auch in D kein Problem, man nehme einfach nur die Komponenten des V5 / VR6 Modells (mit Werksxenon) und gut iss. Bei Fahrzeugen die nicht zumindest beim gleichen Modell mal mit Xenon erhältlich waren - beinahe unmöglich bzw. sehr kostenintensiv.
 
Mhabe ich bei meiner TÜV-konformen Serienbeleuchtung auch keine automatische Leuchtweitenregelung.
Brauch ich auch nicht, wenn ich bei Halogen bleibe.

Autom. Leuchtweitenregulierung ist in D nunmal bei Xenon Vorschrift.

Wenn er nur die Borascheinwerfer will (Halogen, nicht Xenon), braucht er auch keine automatische (sondern nur manuelle) LWR. Dennoch bezweifele ich, dass irgendein Tuev Pruefer das absegnet. Aber: Versuch mach kluch. :smile:
 
Das Bild vom Bora (wenn man den Links folgt) ist Xenon. Halogen hatte soweit ich weiß - Reflektorspiegel - keine Linse. Drum meine Aussage..
 
Das Bild vom Bora (wenn man den Links folgt) ist Xenon. Halogen hatte soweit ich weiß - Reflektorspiegel - keine Linse. Drum meine Aussage..

Aber es geht mir nicht um Xenon... wie ich weiter oben schrieb.

In diesem Thread scheint mir doch eine ganze Menge abhanden gekommen zu sein.
Aber ich habe alle Antworten soweit gelesen. Deshalb nur nochmal kurz die Erkenntnis, dass Xenon nur von mir erwähnt wurde, weil der Schritt gedanklich vom Klarglasscheinwerfer dorthin nicht weit ist. Aber die baulichen Voraussetzungen zu schaffen, ist natürlich ein Irrwitz. Letztlich gehts mir eben auch nur um die Optik... das Foto oben sieht schon mal ziemlich cool aus.

Die Umrüstung generell auf Scheinwerfer vom Bora scheint möglich zu sein. Die Links geben dazu Beispiele. Klarglasscheinwerfer werden in der Bucht in verschiedensten Designs angeboten. Mit LWR und für Halogen und natürlich mit E-Kennzeichnung..

Das Bild vom Bora (wenn man den Links folgt) ist Xenon. Halogen hatte soweit ich weiß - Reflektorspiegel - keine Linse. Drum meine Aussage..


Aus Wikipedia zum Thema Xenonlicht:
Bei Doppel-Xenon-Scheinwerfern handelt es sich um eine Technik ohne Klappe, das Abblendlicht und das Fernlicht bestehen jeweils aus einem Brenner sowie separaten Linsen oder Reflektoren.
(...)
Außerdem gibt es Xenonscheinwerfer mit integriertem Kurvenlicht oder Adaptive-Forward-Lighting-System, bei denen „mittels beweglicher Linsen gegenüber normalen Scheinwerfern eine verbesserte Ausleuchtung der Kurven erreicht“ wird.

Wenn er nur die Borascheinwerfer will (Halogen, nicht Xenon), braucht er auch keine automatische (sondern nur manuelle) LWR. Dennoch bezweifele ich, dass irgendein Tuev Pruefer das absegnet. Aber: Versuch mach kluch. :smile:

Was den TÜV angeht:
....Nachrüstung von bauartgenehmigten Scheinwerfern zulässig, die nach ECE-Regelung 98 genehmigt wurden. Zusätzlich sind die oben aufgeführten „Vorschriften für den Einbau in Kraftfahrzeugen“ zu beachten. Die StVZO spielt bei Fahrzeugen, die nach EG zugelassen sind, nicht die entscheidende Rolle, die im Anhang zur StVZO genannten Richtlinien sind maßgeblich.

Sprich: Bauartgenehmigte Scheinwerfer mit E-Kennzeichnung, die entsprechend der benannten Vorschriften verbaut werden, sind durchaus abnahmefähig. Ich hatte heute ein Gespräch mit einem KFZ-Meister, der mir auf meine Anfrage bedenkenlos einen Umbau auf Klarglasscheinwerfer vom Bora mit anschliessender Vorstellung zur Abnahme beim TÜV zusagte. Laut dessen Aussage ist der Einbau von dieser Seite problemlos möglich, solange der Scheinwerfer selbst nicht verändert wird. Es müssen also am Fahrzeug entsprechende Haltepunkte vorhanden oder angebracht werden, der Scheinwerfer darf nicht über die Fahrzeugbegrenzungslinien herausragen, keine scharfen Kanten nach aussen aufweisen, sich innerhalb der vorgeschriebenen Positionen am Fahrzeug befinden und natürlich in vorgeschriebener Weise leuchten. Dann ist eine Eintragung kein Problem.
Ich werde das nächstes Jahr angehen... ganz sicher. Dann berichte ich.
 
Also nicht das ich jetzt etwas durcheinander bringe: Du möchtest die Bora-Klarglasscheinwerfer in deinen 900II einbauen. In der Halogen-Variante!? Richtig?

Grundsätzlich ist der Umbau von Scheinwerfern einer anderen Typ möglich (und in Tuningkreisen nicht selten) - mag mir aber gar nicht die Kosten für den Umbau (Anpassen der Scheinwerferaufnahmen, angleichen der Schürze / Motorhaube etc.) vorstellen.

Und zum E-Prüfzeichen sach ich lieber gar nix. Unabhängig von dieser Geschichte - steht das E auf fast jeden KFZ-Teil was käuflich ist, aber das E gar nicht verdient bzw. offiziell erhalten hat.
 
Also nicht das ich jetzt etwas durcheinander bringe: Du möchtest die Bora-Klarglasscheinwerfer in deinen 900II einbauen. In der Halogen-Variante!? Richtig?

Genau so...

Grundsätzlich ist der Umbau von Scheinwerfern einer anderen Typ möglich (und in Tuningkreisen nicht selten) - mag mir aber gar nicht die Kosten für den Umbau (Anpassen der Scheinwerferaufnahmen, angleichen der Schürze / Motorhaube etc.) vorstellen.

Deshalb bin ich ja so angetan von dem verlinkten Beispiel. Die Anpassung hält sich offensichtlich in Grenzen bei diesen Scheinwerfern.

Und zum E-Prüfzeichen sach ich lieber gar nix. Unabhängig von dieser Geschichte - steht das E auf fast jeden KFZ-Teil was käuflich ist, aber das E gar nicht verdient bzw. offiziell erhalten hat.

Ohne echtes E-Prüfzeichen haben KFZ-Teile keine Zulassung und dürfen nicht verbaut werden bzw. falls doch, dann nicht am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen. Fälschungen und Produktpiraterie machen hier sicher nicht halt... das gibt es auch in anderen Bereichen des täglichen Lebens. Der Anteil von KFZ-Anbau- und Zubehörteilen mit "gefälschten" E-Prüfzeichen ist mir nicht bekannt, deshalb lasse ich auch etwaige Spekulationen lieber. Im Zweifelsfalle haftet mir der Händler für sein Produkt.
 
*LOL*

Die Russen-Umbauten sehen ja grausam aus ! *schüttel* Wahrscheinlich ist das bei den "Soffjetz" sogar erlaubt...


Gruß, Gunnar


Das ist kein Russe, sondern ein Kanadier.
Das Kennzeichen ist ein altes aus Russland/Sovjet. Das hat er nur vorne als "Gag" montiert.
Solche "Gag" Kennzeichen nutzen viele in Kanada und USA in den Provinzen/Staaten wo nur ein hinteres Kennzeichen pflicht ist.
 
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