Ich würde sagen, jeder Fall liegt anders. Bei Autos, die regulär in einer recht hohen Typklasse eingeordnet sind, ist eine Oldtimer-/Youngtimerversicherung sinnvoll. Für eine Isetta lohnt sich nicht mal das H-Kennzeichen, wenn man nicht auf freie Zufahrt zu Umweltzonen angewiesen ist. Jeder als Youngtimer versicherte Wagen ist ja als Vorstufe zum Oldtimer anzusehen, also Sammlerstück noch unter 30 Jahren. Also sollte man ein Auto, das man eigentlich "ewig" behalten will, gleich richtig versichern. Reine Haftpflicht macht nur Sinn, wenn es sich um eine ausgelutschte, fast wertlose Schüssel handelt. Wenn es ein Liebhaberauto ist, das noch nicht so richtig in den Werttabellen der Classic Data berücksichtigt ist, sollte man unbedingt das Auto so versichern, dass man im Falle eines unverschuldeten Unfalls nicht mit ein paar 100 Euro abgespeist wird. Und wie schon erwähnt, nicht der Unterschied von ein paar Euro in der Prämie ist wichtig, sondern die Leistung des Versicherers. Falls der Versicherer kein Wertgutachten verlangt, würde ich es trotzdem machen lassen und alle 2 Jahre ein Update vornehmen. Wenn man einen Unfall hat, versucht die gegnerische Versicherung, den Wert des Autos durch einen eigenen Gutachter so weit wie möglich zu drücken. Legt man ein Wertgutachten von Classic Data vor, wird das fast immer anerkannt. Und geht es um einen wirtschaftlichen oder echten Totalschaden, dann kommt es noch mehr auf das Leistungspaket an. Habe ich ein Leistungspaket abgeschlossen, das auch die Vollkasko beinhaltet, dann kann ich meine Versicherung in Anspruch nehmen, die sich im eigenen Interesse mit der des Unfallverursachers auseinandersetzt. Der Partner unseres Clubs bietet für Oldtimer und eine ganze Anzahl jüngerer Autos ein Paket an, das Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko, Vandalismus, Transportschaden, Ersatzteile in der Garage gegen Diebstahl/Einbruch und Motor-/Getriebeschäden absichert. Aber das Wichtigste: Es wird ein realistischer Wiederbeschaffungswert angesetzt. Ganz im Gegenteil zu gegnerischen Versicherungen.
Habe kürzlich das unschöne Erlebnis gehabt, weshalb ich den Slogan dieser Versicherung umformuliere: Hoffentlich NICHT A... versichert, wenn der Unfallgegner bei denen ist.
In diesem Fall habe ich ein Auto zu Testzwecken gekauft. Kaufpreis incl. einiger Nachbesserungen knapp EUR 1.800,--, TÜV fast neu, km-Stand 240.000. Ich wollte diverse Dinge ausprobieren und dann versuchen, ein besonders gut erhaltenes Exemplar zu finden. Leider fuhr mir jemand vorn gegen den linken Kotflügel und drückte diesen sowie die Spoilerstoßstange etwas ein. Der Innenkotflügel wurde herausgerissen und streifte am Reifen. Der Schaden war nicht besonders auffällig. Kurz vor dem Unfall hatte ich noch die Auspuffanlage erneuert. Leider hatte ich dieses "Testauto" nur ganz regulär mit Haftpflicht/TK versichert. Der Gutachter setzte den Wiederbeschaffungswert auf EUR 700,-an und zog gleich noch EUR 75,-- ab, die angeblich eine Firma am anderen Ende der Republik für den Wagen zahlen würde. Für Ummeldung und neue Kennzeichen bewilligte man EUR 60,--. Bevor ich das Gutachten in der Post hatte, war der ausgewiesene Betrag auf meinem Konto, was ich als psychologischen Trick ansehe, um Diskussionen im Keim zu ersticken. Wahrscheinlich denken viele, mit der A... kann ich mich sowieso nicht anlegen. Es handelt sich um ein Auto, das es von "meinem" Fabrikat sehr selten gibt, aber drei Schwestermodelle sind häufiger und billiger zu bekommen. Das ist aber unerheblich, da mein Auto kaputt ist und ich Anspruch habe, genau ein solches wieder zu beschaffen. Der Check bei mobile.de ergab 20 Treffer, nach Abzug der Angebote in Polen, Sizilien usw. blieben 12. Davon lagen 10 zwischen 600 und 1.000 Euro, waren allesamt ohne TÜV und mit Mängeln, die mindestens 1.000 Euro verschlingen würden (vor allem so etwas wie ABS-Steuergerät defekt). Was der TÜV noch finden würde, steht in den Sternen. Zwei akzeptable Angebote gab es auch, aber im Bereich von knapp 2.000. Diese Autos entsprachen im Zustand etwa dem Unfallwagen. Ich habe dann Nutzungsausfall und diverse Nebenkosten geltend gemacht und habe dann tatsächlich noch eine Nachzahlung erzwungen. Ich hätte auch ein Gegengutachten in Auftrag geben und vor Gericht ziehen können, aber angesichts des Streitwerts wäre das eher unsinnig. Wie ein Richter entscheidet, ist immer etwas wie Lotterie und oft nicht nachvollziehbar. Ich hätte trotz dieser Nachzahlung noch einigermaßen draufgezahlt, wenn ich nicht das Glück gehabt hätte, dass ein Clubmitglied gerade ein passendes Auto ganz schnell loswerden wollte und einen Superpreis gemacht hat. 5 Jahre jünger, 120.000 km weniger, Zahnriemen und TÜV neu - alles etwa EUR 1.000 unter Marktwert. Das alte Auto habe ich nicht diesem dubiosen Anbieter gegeben, sondern in Teilen verkauft bzw. einige Teile wie Scheinwerfer auf die Seite gelegt. Trotzdem ist das ganze ein zeitaufwendiges Affentheater gewesen, was mit einer besseren Versicherung ganz anders gelaufen wäre. Grundsätzlich kann man sagen, dass seltene und eher unbekannte Autos oft einen relativ niedrigen Marktwert haben, aber die Wiederbeschaffung vergleichsweise teurer ist. Nehme ich einen hundsgewöhnlichen Golf, kriege ich an jeder Ecke Ersatz. Also sind Markt- und Wiederbeschaffungswert fast identisch. Gibt es von meinem Auto aber nur noch 20 Stück in ganz Deutschland, könnte der Wiederbeschaffungswert incl. Beschaffungskosten sogar ein paar 1.000 Euro über dem eigentlichen Marktwert liegen. Vielleicht muss man das einizige Angebot in Palermo holen. Das bekommt man nicht zu 100% ersetzt, aber doch deutlich mehr, als wenn das Auto wie ein Golf behandelt würde. Deshalb: Das Kleingedruckte lesen!