Zulässige Anhängelast 9k

Michael
...aber nur zu Sportzwecken! 00000299.gif
Pferdehänger oder Bootstrailer!

Wo ist der Unterschied ob ich ein 1800kg Sportboot oder einen PKW transportiere? 1800kg sind doch 1800kg, sollte dem Saab und der Kupplung doch egal sein.
 
Zu Sportzwecken benutzt Du das Teil alle 3 Wochen mal... höchstens... Pferdeturnier... Boot zum/vom Liegeplatz, etc.

Gewerblich benutzt Du das Teil u.U. jeden Tag!
 
maasel schrieb:
Wow, das ging ja flott! Eine CC Westfalia AHK habe ich mal gesehen, die war spezifiziert für 1900kg, aber das darf wohl kein CC ziehen, wenn's der 2,3T schon nicht darf...
Die Bosal AHK an meinem CS war auch eintragungsfrei.

Habe einen 9000 CC 2,3i gesehen, genau mit der Eintragung. Hat mich auch gewundert. 1900 kg bis 10 %
 
Nee Jungs, also die CS dürfen mit Sicherheit 1800kg, das steht so im Fahrzeugbrief, in der AHK ABE und auch in der Betriebsanleitung, hab' mich noch mal genau eingelesen. Von "nur für Sportzwecke" steht da nix. Die stärkeren Versionen dürfen immer 1800, die schwächeren 1800 bis 10% Steigung. 1600 kg wird für den CS nirgends auch nur erwähnt. Der CC und der CD dürfen nur 1600kg und offensichtlich gab es da früher die Möglichkeit 1900kg für Sportzwecke eintragen zu lassen. Interessant wäre zu erfahren, ob vielleicht der 130 PS CS nur 1,6t ziehen darf, aber von einer solchen Einschränkung habe ich auch nichts gefunden.
Grüße
Marcel
 
Nicht alle CS muessen dieselbe ABE haben, odda?
 
Moin zusammen,
um die Verwirrung zu komplettieren hier noch zwei Auszüge aus den Prospekten:

1991: Technisch höchstzulässige Anhängelast 1600Kg (alle Modelle)
1995: CS/CSE/Aero 1800Kg
CD/CDE/Griffin 1600Kg
sämtliche 9000-Modelle 1835Kg für Sportzwecke

:00000299
 
nu ja, das passt doch halbwegs - die 35 kg extra für Sportzwecke sind unheimlich verlockend... ;-)

Gruß
Marcel
 
Moin,
kann nur für meinen 91er 2,3 l i CC und seinen Schein schreiben:

bis 1200 kg freigegeben
unter Zusatz steht: 1600 kg bis 10% Steigung

Gruß,
Mirco
 
Zurück
Oben