Februar 27, 200718 j Du kannst auch zum Gewerbeamt gehen , holst dir einen Gewrbeschein in richtung Kfz-Handel und Wagenpflege. Am nächsten Tag meldest du das Gewerbe wieder ab, hast trotzdem noch die Gewerbeanmeldung mit der du solche Wagen kaufen kannst, kannst dich dann auch als Wiederverkäufer registrieren lassen bei div. grossen Autoteile Shops und bekommst bessere Konditionen als wie ein Endverbraucher.
Februar 27, 200718 j [quote name='Metalldetektor']Supertipp! Danke! :biggrin:[/quote] ........ moment, moment! Einen Gewerbeschein bekommt man ohne weiteres (kostet laut meiner Erinnerung ca. € 40,-), aber dann ist man auch Vorsteuerpflichtig, d. h. im 1. Jahr monatliche Erklärung der ein-/ausgegebenen auf das Gewerbe bezogenen MwSt.! Wenns der Steuerberater macht, kostet es Geld, wenn mans selber macht Zeit. Und am Jahresende kommt der steuerliche Abschluß (Einkommensteuer, USt.) = wieder Geld oder Zeit. Bei dem Verkauf an Gewerbetreibende geht es um die unterschiedliche Gewährleistung (Gewerbetreibender an Gewerbetreibender gegenüber Gewerbetreibender an Endverbraucher), und um die gegenüber dem Finanzamt "zu geltendmachende" MwSt., die ein Gewerbescheininhaber ja wieder zurückbekommt, wenn der gekaufte Gegenstand mit seinem Gewerbe etwas zu tun hat. Ob sich der Aufwand wegen einem billigen, alten Auto lohnt?
Februar 28, 200718 j Da passiert gar nix mit dem Finanzamt , das Gewerbe wird ja einen Tag später wieder abgemeldet. Habe diverse Gewerbescheine schon beantragt und wieder abgemeldet. Bei uns im Ort kostet der Gewerbeschein sogar nur 15,--€.
Februar 28, 200718 j Eigentlich müsste das FA von der Gewerbeanmeldung (direkt) informiert werden. Zumindest wenn MWSt-pflichtige Käufe/Verkäufe über das Gewerbe getätigt werden, wird es aus meiner Sicht schwierig. Vileleicht kreigst Du ja noch mal eine FA- Prüfung?
Februar 28, 200718 j Glaube kaum , das ich dann für nicht Verkäufe Steuern zahlen muss. Wie gesagt es geht mir nur darum das was ich brauche egal ob im PC-Bereich Baumarkt oder Kfz Bereich günstiger einzukaufen. Mir ist kein Gesetz bekannt was ein solches vorgehen verbietet.
Februar 28, 200718 j Mir ist kein Gesetz bekannt was ein solches vorgehen verbietet.[/quote] Mir schon, nämlich das BGB. Wenn ich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (kein Gewerbe mehr, da ja gerade abgemeldet) Gegenstände kaufe, begehe ich einen Betrug! Und wenn ich erwischt werde, habe ich ein (oder viele) Problem(e).
Februar 28, 200718 j Unter Strafe wird das Ganze im StGB gestellt, im BGB sind dann die passenden Regelungen zur Rückabwicklung, Schadenersatz, usw. Schon interessant zu welchen schnarchnasigen Ideen der Geiz führen kann!
Februar 28, 200718 j [quote name='targa']Nochmal konkret. Wenn ich ein Auto kaufen möchte, welches "nur an Wiederverkäufer" bzw. gewerblich angeboten wird, vom Verkäufer aber "kein Weg drumherum" angeboten wird.... kann ich einen beliebigen "Gewerbetreibenden" aus meinem Bekanntenkreis vorschicken ? /To[/QUOTE] Klar! Kein Problem!
Februar 28, 200718 j Der Witz dabei ist ja, dass die deutschen Ämter sich dermaßen schnarchnasig benehmen, dass derartige Methoden (natürlich ungesetzlich, und solange nicht im Sinne des Erfinders benutzt auch nicht unbedingt legitim!) immer wieder funzionieren können. Mich würde nicht wundern, wenn die Zuständigen auf dem Bürgeramt zwar die Anmeldung, nicht aber die Abmeldung weitergeben (wie es gerne mit Autoversicherungen läuft: "Jaja, wir schicken dann die Nachricht von der Abmeldung an die Versicherung. . ." - Versicherung: "hä? war was?"). . .
Februar 28, 200718 j [quote name='Metalldetektor']Der Witz dabei ist ja, dass die deutschen Ämter sich dermaßen schnarchnasig benehmen, dass derartige Methoden (natürlich ungesetzlich, und solange nicht im Sinne des Erfinders benutzt auch nicht unbedingt legitim!) immer wieder funzionieren können. [/QUOTE] Es könnte aber auch sein, daß dein Wissen über Vernetzung und Informationsfluss auf einem etwas älteren Stand ist... :smile:
Februar 28, 200718 j Sollte man immer wieder glauben. . . nicht-öffentlich geb ich auch gerne Gegenbeispiele! (wie war das vor kurzem? Paranoia?) Aber die Amtswege in Deutscheland sind schon manchmal grausam langatmig - ein weiser Mann hat dafür mal den Spruch geprägt, "Ich kann heute gleichzeitig in Singapur und Hongkong mit Aktien jonglieren, in Chicago ne Pizza für meine Freundin bestellen und für mich sogar eine in Stuttgart, und SIE (irgendeine Amtsperson) BEKOMMEN DEN VERDAMMTEN WISCH IN ZWEI WOCHEN NICHT AN IHR NACHBARZIMMER WEITERGEREICHT?!!?"
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