Veröffentlicht Februar 14, 200718 j Hi... Meine Standheizung ist im Eimer.... Ist ein 2002er 2.2 Tid - mit serienmässiger Standheizung. Der freundliche hat's geprüft und festgestellt, daß de Steuerelektronik...also wohl das Steuergerät der Standheizung nicht richtig funktioniert. Kostenpunkt - da das Steuergerät soviel kostet wie ne neue Standheizung - 600 Chips...nur Material. Die Gebrauchtwagengarantie die ich "mitbekommen" habe deckt eine Standheizung nicht ab... Der feundliche meint, daß inner halb der ersten 6 Monate quasi jeder "Furz" vom verkaufenden Händler repariert werden muß wegen "Beweislastumkehr". Nun die Frage...nach einem Anruf beim verkaufenden Händler - Kauf am 19.12.06 bei einem freien Autohändler - meint dieser...dass das mein Problem ist. Es gibt zwar ein "Übergabeinspektionsbericht" in diesem ist aber die Standheizung nicht extra angekreuzt worden, daß die geprüft wurde. Somit hat der Höndler keinen Beweis, daß die Standheizung bei Kauf schon im A**** war. Bringts was da jetzt mit weiteren Schritten weiterzumachen ? Anwalt etc ??? Fragende Grüße aus dem Norden.... Sven
Februar 15, 200718 j Ja der Weg zum Anwalt lohnt sich in jedem fall... es kommt natürlich darauf an ob du Verbraucher (=Privatkäufer) im Sinne des BGB oder Unternehmer (= auch Freiberufler etc) bist. Ich gehe mal von ersterem aus. Die Beweislastumkehr (in den ersten 6 Monaten nach Übergabe), dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war, trägt im dann der (gewerbliche) Verkäufer. Dem wünche ich dann viel Spaß... Wichtig ist, dass Du dokumentierst, dass er aufgefordert wurde den Mangel zu beseitigen... Also schriftlich mit Einschreiben (mit einer Frist!!, 2 Wochen) und dass er die Beseitigung des Mangels verweigert..... Ich hoffe Du bist rechtschutzversichert..... Viel Erfolg
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