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Neue Regeln bei Zulassung von Fahrzeugen aus/innerhalb der EU

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Veröffentlicht

Hi,

mir erzählte ein Freund, dass man für die Zulassung eines Fahrzeuges aus dem Ausland keine Vollabnahme und auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung mehr bräuchte.

 

Nur noch HU/ASU beim TÜV und dann ab zum Straßenverkehrsamt.

 

Müßte doch Riesenjubel auslösen oder war das ein Aprilscherz?

 

Viele Grüsse

 

Thomas

Wollte vor kurzem ein Fahrzeug aus Italien anmelden,

da war's noch anders-zumindest hier in HH.

Wenn's denn aber so kommen sollte,ist das n ganz grosser Schritt nach vorn!

Es grüsst:Toddy und sein V6

  • Autor

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

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B. Fahrzeuge

 

II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung

 

§21b Anerkennung von Prüfungen auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften

 

Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Prüfungen anerkannt, die auf Grund harmonisierter Vorschriften nach § 19 Abs. 1 Satz 2 durchgeführt und bescheinigt worden sind.

 

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.03.2007.

 

Klingt gut.

Das bedeutet, Datenblatt organisieren und HU machen.

 

Schon wieder fehlt hier der "Danke" Button.

 

Viele Grüsse

 

Thomas

Der Thread lag im Stammtisch... dort gibt's kein Danke (Wofür auch... für's Bier ??)

Gruss,

Tomas

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