Veröffentlicht Juni 17, 200718 j Hi, mir erzählte ein Freund, dass man für die Zulassung eines Fahrzeuges aus dem Ausland keine Vollabnahme und auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung mehr bräuchte. Nur noch HU/ASU beim TÜV und dann ab zum Straßenverkehrsamt. Müßte doch Riesenjubel auslösen oder war das ein Aprilscherz? Viele Grüsse Thomas
Juni 17, 200718 j Wollte vor kurzem ein Fahrzeug aus Italien anmelden, da war's noch anders-zumindest hier in HH. Wenn's denn aber so kommen sollte,ist das n ganz grosser Schritt nach vorn! Es grüsst:Toddy und sein V6
Juni 18, 200718 j hab was ähnliches gehört... ist vielleicht dieser Paragraph?! http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_21b.php
Juni 19, 200718 j Autor Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Werbung: B. Fahrzeuge II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung §21b Anerkennung von Prüfungen auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Prüfungen anerkannt, die auf Grund harmonisierter Vorschriften nach § 19 Abs. 1 Satz 2 durchgeführt und bescheinigt worden sind. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.03.2007. Klingt gut. Das bedeutet, Datenblatt organisieren und HU machen. Schon wieder fehlt hier der "Danke" Button. Viele Grüsse Thomas
Juni 19, 200718 j Der Thread lag im Stammtisch... dort gibt's kein Danke (Wofür auch... für's Bier ??) Gruss, Tomas
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