Veröffentlicht Februar 17, 200916 j Ich habe heute eine Mahnung erhalten von der GEZ. Mich wundert es allerdings das kein Schreiben vorrausgegangen ist. Die Mahngebühren sind natürlich nun fällig. Wie ist es möglich das Firmen und Institutionen Mahnungen als normalen Brief versenden können, aber bei Privatleuten dies nicht anerkannt wird. Beispiel: Ich kündige meinen Handy Vertrag per normalen Brief bei Firma D2 M, nach einem Jahr läuft der Vertrag immer noch weiter. Firma D2 M behauptet, es ist nie ein Brief über eine Kündigung bei Ihnen eingetroffen. Hätte ich ein Einschreiben versendet, hätte ich einen Nachweiß gehabt. Dann hätte ich etwas Rechtsgültiges. Wieso kann die GEZ Behörde oder andere Unternehmen Mahnungen in Form eines Briefes versenden und behaupten man hätte diese Briefe auch erhalten?
Februar 17, 200916 j Mitglied Wieso kann die GEZ Behörde oder andere Unternehmen Mahnungen in Form eines Briefes versenden und behaupten man hätte diese Briefe auch erhalten? versuchen können sie es ja
Februar 17, 200916 j Und wieso hast du nicht gezahlt? Leute, ich sage es immer wieder: mit eurem Profil und euren Statements (allein hier im Forum) lässt sich feststellen, ob ihr Radio hört, oder Blödbilder schaut... Man gibt im Netz viel zu viel von sich preis... Nur der Herr Sch**ble ist zu blöd. Dabei hätte er es so einfach
Februar 17, 200916 j Wie ist es möglich das Firmen und Institutionen Mahnungen als normalen Brief versenden können, aber bei Privatleuten dies nicht anerkannt wird. Eigentlich wird hierbei nicht unterschieden. Firmen und Institutionen haben in der Regel einfach nur mehr Sitzfleisch, mehr Geld und damit auch eine Rechtsabteilung. Hätte ich ein Einschreiben versendet, hätte ich einen Nachweiß gehabt. Dann hätte ich etwas Rechtsgültiges. Nicht zwangsläufig. Soweit mir bekannt ist niemand verpflichtet, ein bei der Post lagerndes Einschreiben abzuholen. Die sicherste Variante ist die direkte Übergabe. Und auch das kann für den Absender in Stress ausarten, wenn der Empfänger z.B. eine große Firma ist und der dortige Pförtner die Post entgegen nimmt. Wieso kann die GEZ Behörde oder andere Unternehmen Mahnungen in Form eines Briefes versenden und behaupten man hätte diese Briefe auch erhalten? Die Form einer Mahnung ist nicht gesetzlich festgeschrieben. Behaupten lässt sich alles. Sicherlich auch hier eine Frage des längeren Atems.
Februar 17, 200916 j Da bleibt dir nur noch eine Option: Beschwerde! http://www.saab-cars.de/attachment.php?attachmentid=27334&stc=1&d=1234906317
Februar 17, 200916 j jawohl, des ist GEIL... Dieser Schei***Verein nervt mich auch voll... Bekomme "Drohschreiben" in 4 verschiedene Haushalte obwohl ich angemeldet bin.. Die kaufen nur alte Adresslisten auf... Lasse manchmal Pakete zu Omas/Eltern schicken damit sie jemand annimmt... Und die Adressen hat die GEZ... Könnt mich tierisch drüber aufregen...
Februar 17, 200916 j Autor Geht das auch mit den Saab Steuern??? Wenn A sagt Saab wird nur 4000km im Jahr gefahren und Sparsam gefahren. Normale Laufleistung Jährlich Saab 901 = 30.000km/Jahr. Verbrauch im Schnitt = 12L / 100km. Steuern bei Euro I = 302 Euro im Jahr. 30.0000/ 4000 = 302Euro / 7,5 = 40,27 Euro 12 liter / 9,5 liter 100% / 79,2% = 40,27 Euro = 31,89 Euro-
Februar 18, 200916 j Wieso kann die GEZ Behörde oder andere Unternehmen Mahnungen in Form eines Briefes versenden und behaupten man hätte diese Briefe auch erhalten? Die können Ihre Mahnbescheide und Titel gesetzlich selber ausstellen.
Februar 19, 200916 j Räusper. Hier werden zwei Dinge vermischt. Die GEZ kann sich in der Tat selber vollsteckbare Titel für ihre Forderungen schaffen,wie Matti schon sagte. Ob die Forderung oder entsprechend die Mahnung berechtigt sind, können wir hier nicht beurteilen. Völlig unabhängig davon ist die Frage des Zugangs beim Empfänger. Und da gelten für Behörden und die GEZ die gleichen Maßstäbe wie für Liesschen Müller. Wenn der Empfänger das Schreiben nicht erhalten hat (oder dies behauptet :-)), dann ist es Sache des Absenders, den Zugang beim Empfänger zu beweisen. Hat er nur ein einfaches Schreiben ohne Empfangsbekenntnis (EB) verwendet, sieht er alt aus.
Februar 19, 200916 j EB kannste nur bei Anwälten machen, bzw Zustellung von RA zu RA. Wenn Du einem Privatmann etws beweissicher zustellen willst, wg. Fristablauf, rate ich und mache es mittlerweile auch so immer zur Zustellung durch GVZ. Macht zwar ein bisschen mehr Mühe und kostet mehr, aber das Gejaule hinterher ist in jedem Falle geringer. Bei weniger zeitkritischen Sachen Einwurfeinschreiben und Ausdruck aus dem Internet, wann es eingeworfen wurde. Aber auch da braucht man - wenn in eigener Sache - einen Zeugen, der vom Augenblick des Eintütens des Briefes bis zur Aufgabe bei der Post den Versandvorgang mitgemacht hat.
Februar 19, 200916 j Autor Räusper. Hier werden zwei Dinge vermischt. Die GEZ kann sich in der Tat selber vollsteckbare Titel für ihre Forderungen schaffen,wie Matti schon sagte. Ob die Forderung oder entsprechend die Mahnung berechtigt sind, können wir hier nicht beurteilen. Völlig unabhängig davon ist die Frage des Zugangs beim Empfänger. Und da gelten für Behörden und die GEZ die gleichen Maßstäbe wie für Liesschen Müller. Wenn der Empfänger das Schreiben nicht erhalten hat (oder dies behauptet :-)), dann ist es Sache des Absenders, den Zugang beim Empfänger zu beweisen. Hat er nur ein einfaches Schreiben ohne Empfangsbekenntnis (EB) verwendet, sieht er alt aus. Ob die GEZ das akzeptiert:cool:
Februar 19, 200916 j Da gibt es nichts zu aktzeptieren. Du hast das Schreiben (möglicherweise) nicht bekommen. Wenn Sie etwas von Dir wollen, müssen sie Dir wohl oder übel nochmal schreiben und dann dafür sorgen, dass Du dieses Schreiben auch (beweisbar) erhalten hast.
Februar 19, 200916 j Da gibt es nichts zu aktzeptieren. Du hast das Schreiben (möglicherweise) nicht bekommen. Wenn Sie etwas von Dir wollen, müssen sie Dir wohl oder übel nochmal schreiben und dann dafür sorgen, dass Du dieses Schreiben auch (beweisbar) erhalten hast. Dann hätte er aber auch hier den Mund halten müssen und das scheint ja nicht seine leichteste Übung zu sein...
Februar 19, 200916 j Man sollte klar unterscheiden was für eine Art Brief es von der GEZ war. Hab schon erlebt das "Mahnbriefe" eingetrudelt waren ohne das ein Gebührenbescheid vorher eingetroffen ist. Und nur gegen letztgenannte kann juristisch vorgegangen werden, da diese mit Rechtsbehelferklärung versehen sind und man Widerspruchberechtigt ist. Gebührenbriefe ohne rechtliche Verbindlichkeit scheinen wohl Usus bei dem Verein zu sein.
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