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Neue allgemeine Geschäftsbedingungen von Banken in Deutschland ab 31.10.09

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Veröffentlicht

weis nicht ob ihr es schon wusstet aber auf jedenfall sehr intressant :eek:

 

Ab dem 01.11.09 sind Banken nicht mehr verpflichtet, den auf einer Überweisung angegebenen Kontoempfänger mit dessen Bankkonto abzugleichen, um sicherzustellen, dass die Zahlung an den richtigen Kontoempfänger überwiesen wird.

 

Hintergrund:

 

In der Vergangenheit haben die Banken die Bankleitzahl und die Kontonummer mit dem angegebenen Empfänger verglichen und ggfs. die Daten korrigiert, so dass die Zahlungen dem richtigen Empfänger zugeordnet wurden. Führend war hier die Angaben zum Empfänger.

 

Neu ab 01.11.09 ist, dass diese Prüfung nicht mehr stattfindet. Bedeutet:

Gibt es bei einer Bank, deren Bankleitzahl eingetragen wurde, ein Konto mit der angegebenen Kontonummer, wird die Zahlung automatisch dorthinüberwiesen ohne Prüfung, egal ob die Angabe zur Bank oder zum Empfänger stimmt. Führend bei der Betrachtung sind Bankleitzahl und Kontonummer, nicht mehr der angegebene Name des Empfängers. Daher ist es immer extrem wichtig, dass bei der Angabe der Bankleitzahl und der Kontonummer alles korrekt ist.

Danke für den Hinweis, wusste ich noch nicht.
  • Autor
jo kein ding , gibt sachen die erfährtman ja fast net , obwohl sie wichtig sind !

da war doch auch was mit der Haftung am Geldautomaten, hast Du das schon gelesen?

 

wenn ja, bitte posten

Allerbesten Dank für den Hinweis!!!

Wäre aber noch seeehr interessant zu erfahren, welchen Hintergrund die Änderung hat...so frage ich mich zum Beispiel, WO LANDET DAS GELD, wenn ich mich hinsichtlich der Kontonr. oder BLZ vertan habe und diese Konto-BLZ-Kombination vielleicht garnicht existiert und somit auf keinerlei Konto gelangen kann???

Retoure wie bisher üblich oder...

  • Autor
da war doch auch was mit der Haftung am Geldautomaten, hast Du das schon gelesen?

 

wenn ja, bitte posten

 

hab ich jetzt soweit noch nix neues von gehört , wäre aber ma intressant zum nachforschen :smile:

  • Autor
Allerbesten Dank für den Hinweis!!!

Wäre aber noch seeehr interessant zu erfahren, welchen Hintergrund die Änderung hat...so frage ich mich zum Beispiel, WO LANDET DAS GELD, wenn ich mich hinsichtlich der Kontonr. oder BLZ vertan habe und diese Konto-BLZ-Kombination vielleicht garnicht existiert und somit auf keinerlei Konto gelangen kann???

Retoure wie bisher üblich oder...

 

also das is ne gute frage , entweder es bleibt bei der Bank oder verschwindet im nirvana . Aber das kann ich noch rausfinden , mein schwager arbeitet auf ner großen Bank :smile:

Jaja - kenne zwar jetzt nicht die deutschen Gepflogenheiten, aber auch hier wurden die AGBs aller Banken mit 1.11. geändert. Der Auslöser ist hier das ZaDiG (Zahlungs DienstleistungsGesetz) bzw. dessen Inkrafttreten mit 1.11. Ausgelöst wurde das ganze durch eine EU Verordnung - weder die Banken noch die Kunden sind da wirklich glücklich...

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