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Hi,

habe gerade bei ebay folgendes gesehen:

 

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=30182&item=7937900966&rd=1

 

Was da in der Beschreibung steht ist doch der hammer. der Verkäufer macht das Geschäft an ebay vorbei. Wenn jetzt doch geboten wird, muß er doch für einen Euro verkaufen, oder?

 

Neugierige Grüße

Niels

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...ist ne gute Frage, ich probiers einfach aus !

...wenns daneben geht, scheiß drauf für nen Taler ?

Normalerweise sichert man sich bei solchen Angeboten als Verkäufer ab, indem man z.B. schreibt: "Bei dieser Auktion bieten Sie auf den linken Türgriff" o.ä.

 

In dem Fall, dass auf diese Auktion geboten wird, hat der Verkäufer immer noch die Möglichkeit die Auktion vorzeitig zu beenden!

  • Autor
@ Lukas: dann geht das aber voll am ebay Prinzip vorbei. Wenn dann Beschwerden auftreten kann das Mitglied vom Handel ausgeschlossen werden.
War doch neulich eine Frau, die auf so was ein Haus für nen Appel und ein Ei bekommen hat. Der "Verkäufer" versteigerte ein Haus, und meinte er würde nur die Vermittlung versteigern. Jetzt muss er die Hütte bauen, auf seine Kosten. Einer hat schon geboten, der kriegt ein Auto fürn €
Einer hat schon geboten' date=' der kriegt ein Auto fürn €[/quote']

 

...vielleicht Mengi?

War doch neulich eine Frau' date=' die auf so was ein Haus für nen Appel und ein Ei bekommen hat. Der "Verkäufer" versteigerte ein Haus, und meinte er würde nur die Vermittlung versteigern. Jetzt muss er die Hütte bauen, auf seine Kosten. Einer hat schon geboten, der kriegt ein Auto fürn €[/quote']

 

ne, die sache ging vor gericht und die frau hat jetzt eine abfindung von ein paar tausend euro bekommen :-)

auch nicht schlecht.
ich sollte mal mitbieten
...das ist bestimmt nur noch ein Gerippe von Auto,....wie der Truthahn nach dem Festmahl :00000830:
  • Autor

...aber alles für ´nen Euro...

Wenn den einer von hier bekommt, bitte Meldung erteilen.

...Tach Gemeinde,

habe tatsächlich auf das Teil ein Gebot abgegeben :lol: und siehe da habe es auch für sage und schreibe 1,00 Euronen ersteigert.:dance:

Jetzt bin ich gespannt wie das jetzt so abläuft, habe dem guten Herrn grad per E-mail :pcspecialist: angeschrieben und zwar folgendes:

 

Sehr geehrter Herr .........,

 

gemäß den Ihnen bekannten und akzeptierten AGBs von Ebay haben Sie

einen Saab 900 Turbo als Ersatzteilträger zum Verkauf angeboten.

 

Mit Abgabe meines Gebots von 1,00 €, Ablauf der Auktion und

Bestätigung durch Ebay bin ich somit rechtmäßiger Eigentümer des Objekts.

 

Bitte teilen Sie mir mit wann die Übergabe des Fahrzeugs stattfinden

kann.

 

Mit freundlichen Grüssen.

 

 

Was meint Ihr, bekomme ich das Auto, wird es ein Schlagabtausch geben

:itchy: oder werde ich zu meinen üblichen Methoden greifen müssen :grim: ?

Pissen sich SAAB-Fahrer denn überhaupt gegenseitig ans Bein?
...nee, glaub nicht. Aber bin echt gespannt was aus der Nummer wird.

ach ich find das nur doof.. lasst euch doch net auf so nen dreck ein

 

da steht doch dick und fett:

 

nicht bieten,teile anfragen

 

is halt ein spastiker der nicht weis wo man noch inserieren kann.. aber drauf anspringen is ja noch dümmer.. außerdem is der käufer zu rein gar nichts verpflichtet und das letzte gerichtsurteil endete mit einem vergleich.. das wars..

Also,

 

jetzt geb ich halt auch noch meinen Senf dazu:

 

Gegenstand des Angebots bei eBay ist auch die Artikelbeschreibung. Da steht relativ klar drin, was Inhalt des Angebots ist.

 

Für das Vorgehen könnte es Ärger mit eBay geben, da hierdurch keine eBay-Gebühren/ Provisionen anfallen.

 

Ich erlebe regelmäßig, dass Richter sich sehr genau an die Angebotsbeschreibung bei eBay halten, auch hinsichtlich des vermeintlichen Haftungsausschlusses des Privatverkäufers. Was meint Ihr, wofür doch alles gehaftet werden muss... :00000504:

 

Bei dem vorliegenden Angebot könnte man eine Klage wagen, das Kostenrisiko ist eher gering. Der Anbieter setzt sich mit dem Angebot in Widerspruch zu dem gewählten Vertriebsweg, er wird sich also an dem Angebot festhalten lassen müssen. Ist denn jedem Kunden offensichtlich klar, was der Verkäufer eigentlich will??

 

Gruss

 

jenso

nen vergleich ist ja schon was, abziehen lässt sich da garantiert eine gewisse summe
  • Autor

Stand denn da irgendwo, aus was dieser 900er besteht?

Wie das wohl weiter geht..... :00000694:

...also das war der eingestellte Artikel: "SAAB 900 Turbo Schlachtung"

...und das war die Beschreibung: "saab 900 turbo schlachtung ez.89 2ltr. 103 kw." nicht bieten,teile anfragen.

  • Autor
...also gehen wir von einer Karosse mit 103kw Triebwerk aus. Alles was mehr ist wär zugabe.

...der gute Anbieter hat folgendes geschrieben auf meiner Anfrage hin:

 

Hi,

 

das trifft sich gut da brauche ich den verschrotter nicht bemühen.

Allerdings hat sich in die auktion leider ein kleiner schreibfehler

eingeschlichen,

es handelt sich nicht um einen 900er sondern um einen 9000er.Aber das sollte

egal sein da sich sowieso keine brauchbaren teile an dem fahrzeug befinden.

Also abholung nach terminabsprache möglich.Und bitte an ein geeignetes

transportmittel

denken da eine ziemlich leere karosse natürlich nicht rollbar ist.

 

Mfg.

 

...habe ich da etwas übersehen ? :shock:

"es handelt sich nicht um einen 900er sondern um einen 9000er.Aber das sollte

egal sein da sich sowieso keine brauchbaren teile an dem fahrzeug befinden.

Also abholung nach terminabsprache möglich.Und bitte an ein geeignetes

transportmittel

denken da eine ziemlich leere karosse natürlich nicht rollbar ist. "

 

he?

 

 

ich mein: Was soll der Quatsch!!!! wieso geht er nicht selber und verkauft ihn für 150 EUR an den Schrotti, wenn die Karosse schon voll leer ist. Moment, dann könnte man womöglich noch mehr rausholen. Motor von einem SAAB-Händler ausbauen lassen, und an den verscherbeln, wenn er noch taugt.

Den Rest zum Schrotti, zum Schrotti, zum Schrotti!

Ist doch eindeutig, oder hab ich da jetzt wieder was übersehen?

hallo men-gi,

 

entweder liest er hier mit oder er ärgert sich zutiefst über dein anschreiben und versucht dich so zu verwirren. ob 900 oder 9000 ist zwar nur eine null aber trotzdem ein großer unterschied. halte uns auf dem laufenden!

...klar mach ich das, so oder so würde es negativ für Ihn ausgehen da die Rechtslage eindeutig ist. Er stimmt durch seine E-mail somit zu, ein Fahrzeug für 1,00 € versteigert zu haben. Den angeblich doppelten Schreibfehler 900/9000 kann ich annehmen und vom Kauf zurücktreten oder auf ein liefern der ursprünglich angebotenen Ware bestehen.

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