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Also mich hats erwischt. Abstandsmessung auf der Autobahn im April und jetzt habe ich einen Anhörungsbogen bekommen, als Halter eines - Achtung es wird fies - Fabrikat: Opel - keine Ahnung was die da gelesen haben wollen oder es ist nur eine Provokation.

Jedenfalls hatte ich bei 145 KmH/h nur 31 Meter Abstand statt halber Tacho (72,5 m) - soweit so gut, streite ich auch garnicht ab, ist auch ohne Frage nicht in Ordnung.

 

Aber: jetzt schreiben sie das wäre weniger als 4/10 des halben Tacho - und ich rechne schon seit 20 min und komme immer auf mehr als 4/10 - weil das wären ja m.E. 29 m.

Also wären es bei mir nur weniger als 5/10 (was immerhin 80 EUR und einen Punkt weniger macht)

 

Ich war in Mathe nie ein Genie - aber ich hab doch recht, oder?

31/72,5 sind bei mir 0,4275... also 42,75 % des geforderten Abstands, mithin mehr als 4/10.

laut http://www.bussgeldkataloge.de/ zahlst Du bei

 

einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h und

weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 2 Punkte

weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180,- EUR, 3 Punkte

 

Nach Adam Riese sind 4/10 vom halben Tachoabstand: 145/2 x 0,4= 72,5 x 0,4 = 29! Somit bist Du mit 100 € und 2 Punkten dabei.

 

Wenn Du aber gar keinen Opel fährst, empfehle ich den Gang zum Anwalt. Keine Autos unterscheiden können und nicht richtig rechnen, Hauptsache die Kohle stimmt :vollkommenauf:

 

PS Kenne nen guten Anwalt für Verkehrsrecht, Adresse auf Wunsch per PN

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