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Empfohlene Antworten

Hab hier mal das örtliche Saab-Zentrum angerufen.

 

Die vorderen Rückfahrleuchten müss(t)en wohl in jedem Fall raus, das Kurvenlicht sollte eher keine Probleme bereiten.

 

 

Im Endeffekt kommt es also auf den Versuch an.

 

 

@Rückfahrleuchten: In Deutschland sind nur 1 oder 2 Rückfahrleuchten HINTEN am Auto erlaubt, daneben darfst du keine anderen verwenden. Daher rührt das. Aber ich glaube nicht, dass einem TÜV Prüfer das auffallen dürfte, es sei denn er ließt hier mit...

ich hatte (habe) ein US modell mit seitenrückfahrlicht.

das war beim TÜV nie ein problem bzw. wurde nie beanstandet oder auch nur angesprochen.

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