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Wo sind denn die 902 Turbo Coupes hin?

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Geht ein Preis nach unten, mosert Keiner (mal abgesehen vom Verkäufer.

Geht ein Preis nach oben, mosern Viele...

Nennt man das nicht 'Angebot und Nachfrage'?

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Nach HGB ist ein Angebot für den Verkäufer bindend. Ansonsten hat er die Möglichkeit gegen Höchstgebot zu verkaufen.
Geht ein Preis nach unten, mosert Keiner (mal abgesehen vom Verkäufer.

Geht ein Preis nach oben, mosern Viele...

Nennt man das nicht 'Angebot und Nachfrage'?

das erklär mal ? wenn 500€ ausgezeichnet dann sollte es schon so sein! sonst setzt man eben höher an, genau das wäre noch möglich gewesen.

denn reserviert bekam er ja auch hin!

 

egal..................vielleicht bekommt die Semmel ein gutes Zuhaus

Nach HGB ist ein Angebot für den Verkäufer bindend. Ansonsten hat er die Möglichkeit gegen Höchstgebot zu verkaufen.

da könnte man nun ein faß aufmachen, ist soweit nun egal.

 

wenn es jemand aus dem Forum ist, kennt er die Schwachstellen, nicht nur der VK sondern auch Käufer.

Die Letzten R sind um die 700€ durchgereicht !

Also die Sitze hätte ich ja gerne :rolleyes:
Mich würde viel mehr interessieren, wo die ganzen Turbo Teile vom 902 hin verschwunden sind ?! Die meisten Autos denke ich wurden zerlegt....was dem hier diskutierten R 900 vielleicht auch droht. Ist zerlegt sicher auch mehr wert ;) und Automatik will hier ja auch niemand. Ich will meinen Turbo 5 Türer allerdings, wieder aufbauen. Aber man bekommt kaum Teile...woran liegt das ?? Bunkert ihr alle ? ;)

Dafür braucht es aber kein Coupe. Limo sind deutlich häufiger zu bekommen und oftmals billiger.

Außerdem könntest du für die Teile ja auch die "Suche Teile" Abteilung bemühen.

Nach HGB ist ein Angebot für den Verkäufer bindend. Ansonsten hat er die Möglichkeit gegen Höchstgebot zu verkaufen.

Privat an Privat - wohl kaum HGB

das erklär mal ? wenn 500€ ausgezeichnet dann sollte es schon so sein! sonst setzt man eben höher an, genau das wäre noch möglich gewesen.

denn reserviert bekam er ja auch hin!

 

egal..................vielleicht bekommt die Semmel ein gutes Zuhaus

 

Ich denke, das erklärt sich von selbst wenn man sich anschaut, wie viele Fahrzeuge hier heruntergeredet werden.

Erstens dürfte der VK kaum privat sein, bei den weiteren Angeboten.

Zweitens gelten die Regeln eines Kaufvertrages auch zwischen Privatleuten, wenn das Angebot öffentlich gemacht wirde.

Hier dann allerdings nach BGB

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag_(Deutschland)

Bearbeitet von KSR9519

Nach HGB ist ein Angebot für den Verkäufer bindend. Ansonsten hat er die Möglichkeit gegen Höchstgebot zu verkaufen.

 

Privat an Privat - wohl kaum HGB

 

Erstens dürfte der VK kaum privat sein, bei den weiteren Angeboten.

Zweitens gelten die Regeln eines Kaufvertrages auch zwischen Privatleuten, wenn das Angebot öffentlich gemacht wirde.

Hier dann allerdings nach BGB

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag_(Deutschland)

 

invitatio ad offerendum: https://de.wikipedia.org/wiki/Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots

 

Waren- und Leistungsangebote auf Internet-Seiten sind Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots und kein Angebot.

 

Genau so verhält es sich.

 

Die Regeln zum Kaufvertrag stehen im BGB "Bürgerliches Gesetzbuch" in den Paragraphen 433 folgende (§§ 433 ff.). Die Regeln zur Willenserklärung genauso, in den §§ ab so 104er.

 

Diese Regeln alle gelten grundsätzlich auch für Kaufleute. Das Handelsgesetzbuch modifiziert sicher ein paar der Regeln, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute sind, bei dem grundsätzlichen Ablauf nach BGB verbleibt es aber für fast alle Verträge.

 

Jeder Wochenprospekt, jede Internet-Anzeige, jede mit Preisschild im Schaufenster ausgestellte Ware stellt tatsächlich nur eine Einladung zur Abgabe eines Angebots dar.

 

Falls dies zu "wo sind die ganzen 902er Coupés hin?" OT ist, Bitte an die Mods, entsprechend zu verfahren.

  • Autor

Hey Jungs,

Entspannt euch, dass sollte hier keine Grundsatzdiskussion über Ökonomie werden.:fight:

Das Anfebot des 900R ist doch nur ein gutes Beispiel für die spontane Wandelfähigkeit einer unserer Mitbürger, ein Mann ein Wort, ist doch leider schon so gut wie ausgestorben.

Ich denke, das erklärt sich von selbst wenn man sich anschaut, wie viele Fahrzeuge hier heruntergeredet werden.

gerade dann, setze ich doch höher an......:biggrin:

invitatio ad offerendum: https://de.wikipedia.org/wiki/Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots

 

Waren- und Leistungsangebote auf Internet-Seiten sind Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots und kein Angebot.

Gilt es dafür auch?...http://www.saab-cars.de/threads/hirsch-17-alufelgen.56137/

noch aktuell?.......

Aber ja, auch dies ist eine Anpreisung und kein Angebot

grübel:confused:.........Marktplatzregel sollten unter diesen/deinen Aspekt überdacht werden!...............

obwohl du in deinem Angebot/ Anpreisung das eine als auch das andere Unterläufst

"wer mit detaillierten Fakten und Preis ......so ist das ein Angebot"

"Angebote sind wenn nichts anderes gesagt wird, bindend, Anpreisungen nicht"

 

:biggrin::biggrin: "Die Verbindlichkeiten können durch Freizeichnungsklauseln eingeschränkt werden, zB: solange der Vorrat usw, wenn ich Dich nun richtig verstehe, gibt es nun noch eine neue Klausel " da deine Nase am falschen Ort bekommst du die Ware nur wenn du doppelt so viel zahlst wie angegeben!.......................oder angepriesen?

 

sorry

 

[mention=5885]knuts[/mention] wäre der R nicht der optimale Einstieg in die Turbowelt?.........und fast vor der Haustür!

grübel:confused:.........Marktplatzregel sollten unter diesen/deinen Aspekt überdacht werden!...............

obwohl du in deinem Angebot/ Anpreisung das eine als auch das andere Unterläufst

"wer mit detaillierten Fakten und Preis ......so ist das ein Angebot"

"Angebote sind wenn nichts anderes gesagt wird, bindend, Anpreisungen nicht"

 

:biggrin::biggrin: "Die Verbindlichkeiten können durch Freizeichnungsklauseln eingeschränkt werden, zB: solange der Vorrat usw, wenn ich Dich nun richtig verstehe, gibt es nun noch eine neue Klausel " da deine Nase am falschen Ort bekommst du die Ware nur wenn du doppelt so viel zahlst wie angegeben!.......................oder angepriesen?

 

sorry

 

[mention=5885]knuts[/mention] wäre der R nicht der optimale Einstieg in die Turbowelt?.........und fast vor der Haustür!

 

Mach Dich bitte erst einmal kundig, wenn Du ansprichst in Hinblick auf das Inserat, auf das Du Dich beziehst.

 

Nichtsdestotrotz ist dies kein Angebot, sondern eine Anpreisung. Zum Angebot wird es erst, wenn Du den Inserenten ansprichst und ein Angebot für Dich anforderst. Sobald Du dies dann erhältst, treten die an ein Angebot verknüpften Bindungen für den Anbieter ein.

 

Schönes Wochenende

Wer im Marktplatz inseriert unterwirft sich den Regeln. Damit sind dort Angebote und keine Anpreisungen. Wenn es so noch nicht festgelegt ist, sollte dies tunlichst geschehen.

Ebenfalls schönes Wochenende.

  • Autor
Warum regt ihr euch eigentlich alle so auf?:stupid:
Weil ich denke, daß das Forum eine Wertegemeinschaft ist, in der ein Mann ein Wort noch gelten sollte.
  • Autor

Dass mag ja sein, aber meint ihr nicht, es reicht langsam. Ich glaube nicht, dass sich hier irgendjemand bekehren lassen wird, und

der Anbieter/Verkäufer ist noch nicht einmal in diese Diskussion involviert. Laßt uns doch einfach wieder über unsere geliebten Saabs fachsimpeln,

die Welt da draußen ist nun mal schlecht und wir werden sie nicht ändern indem wir hier das HGB und BGB zitieren.

...die Welt da draußen ist nun mal schlecht und wir werden sie nicht ändern .....

Man kann es aber versuchen :redface:

  • Autor
Dass stimmt:beer:
  • Autor
Der neue Besitzer des 900R kann sich ja jetzt outen.

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