Zum Inhalt springen

Empfohlene Antworten

[quote name='Atlas']Das ist der normale rechtliche Weg.[/QUOTE] Wie willst du denn etwas einklagen, worauf du keinen Anspruch hast?
  • Antworten 121
  • Ansichten 6,9k
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Poster in diesem Thema

Gepostete Bilder

  • Mitglied
[quote name='Atlas']Wenn ein kleines Schild verweigert wird, könnte man aber auch Klage einreichen beim Verwaltungsgericht und dann muß die Zulassungsstelle es wahrheitsgemäß begründen warum Person A ja und Person B nein.[/QUOTE] [COLOR=#0000ff]viel spaß damit :cool:[/COLOR]
  • Autor
[quote name='turboflar']Wie willst du denn etwas einklagen, worauf du keinen Anspruch hast?[/QUOTE] Im Gesetz gibt es keine vorgeschriebende Größe und wäre in meinen Augen Willkür.
Na dann will ich dich nicht aufhalten, bin gespannt aufs Ergebnis.
[quote name='Atlas']Wenn ein kleines Schild verweigert wird, könnte man aber auch Klage einreichen beim Verwaltungsgericht und dann muß die Zulassungsstelle es wahrheitsgemäß begründen warum Person A ja und Person B nein.[/QUOTE] Schön, wenn man noch Träume und viel Tagesfreizeit hat...
  • Autor
[quote name='Sacit']Schön, wenn man noch Träume und viel Tagesfreizeit hat...[/QUOTE] Ich bin halt nicht so vielbeschäftigt wie die meisten Leute.
Nur weil bei anderen Personen evtl. entgegen einer Verwaltungsvorschrift gehandelt wurde, entsteht für dich noch lange nicht der Anspruch, genauso behandelt zu werden.
[IMG]http://www.smilie-harvester.de/smilies/SmiliePack2/zwinker.gif[/IMG]
  • Autor
[quote name='KSR9519']Nur weil bei anderen Personen evtl. entgegen einer Verwaltungsvorschrift gehandelt wurde, entsteht für dich noch lange nicht der Anspruch, genauso behandelt zu werden.[/QUOTE] Aber ein Druckmittel um denen Arbeit zu ersparen.
  • Mitglied
[url]http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/anlage_4.htm[/url] Gruß, Thomas
  • Autor
[quote name='brose'][url]http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/anlage_4.htm[/url] Gruß, Thomas[/QUOTE] a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm Die Betonung liegt auf Größtmaß.
  • Mitglied
Ich wünsche Dir viel Spaß bei Deinem Vorhaben…… Gruß, Thomas
[quote name='Atlas']Nö habe mir 2 Nummern aufgeschrieben *** - C 1 und *** - A 3 fahren ja bei uns so rum.[/QUOTE]Die arbeiten beim StVA oder Ihre Kumpels... Solche Kennzeichen stehen vor jedem StVA an ganz normalen Autos. Kriegen tut man die trotz allem nicht. Da wirst Du Dich auf den Kopf stellen.
[quote name='hansalfred']Also aus dem Freundeskreis kenne ich Leute mit kurzem Kennzeichen...... Diese "kennen" aber alle "jemanden" In Hannover und der Region ist es sonst auch nicht möglich, ohne das das Fahrzeug "gesichtet" wurde ein Kurzes zu bekommen..... Im der Stadt entweder H- 2buchstaben und 2 Zahlen oder oder 1 Buchstabe 3 Zahlen, oder mehr, wie bei mir. Die Region, also der Landkreis immer 4 Zahlen. Neulich habe ich einen Mercedes ML hier gesehen mit H- OO 7 Da musste schon sehr viel Vitamin B haben[/QUOTE] Die meisten davon sind von "Hannover Hardcore" und die haben a.) Geld und b.) gute Kontakte :ciao: Zum TE: Ich kann aus Erfahrung sagen das du in einem dicht bevölkerten Landkreis mit vielen Fahrzeugen ein so kurzes Kennzeichen nicht ohne Kontakte bekommst. Die werden für Motorräder oder besondere Fahrzeuge zurückgehalten und wenn nur über Kontakte rausgegeben :smile: wenn du dich mit den Leuten da anlegen willst - viel erfolg!
  • Mitglied
Wir werden sehen was daraus wird..............der TE wird uns auf dem laufenden halten............ Gruß, Thomas
[quote name='Atlas']ja, aber ich will kein 46er, weil das sieht man ja fast nicht das es kürzer ist, ich möchte eher so in die Richtung 35[/QUOTE] Was für ein Luxusproblem ! Sei doch froh, das sonst alles am Saab wunderbar funktioniert. :hello::hello:
  • Mitglied
[quote name='Atlas']Das weißt du nicht und ich nicht, daher muß man das angehen.[/QUOTE] Dann gehe es an......... Gruß, Thomas
[mention=159]targa[/mention] und [mention=8816]Zementkopf[/mention] Das kann ich so nicht bestätigen. Vor gut einem Jahr sollte ich die Zulassung eines aus den USA importierten Fahrzeugs übernehmen. Das Fahrzeug hatte US-typische Front- und Heckschürzen mit Aussparungen für kleine Kennzeichen. Dementsprechend hat der TÜV-Sachverständige im H-Gutachten die Empfehlung für ein 350 mm Kennzeichen ausgegeben. Das hat jedoch auf der Zulassungsstelle niemand interessiert, die haben erstens auf Vorführung bestanden und wollten mich zweitens mit einem zweizeiligen Backblech in Mittelschrift nach Hause schicken. Das Kennzeichenschild hätte damit 4cm (!) nach unten über die Heckschürze übergestanden. :eek: Ich habe dann mit dem Amtsleiter sachlich und freundlich aber hartnäckig eine halbe Stunde diskutiert bis er sich schließlich auf die Lösung - einzeiliges Kennzeichen in Engschrift- eingelassen hat und ich mit "XX- P 3" und einem unterdrückten Siegergrinsen den Hof verlassen habe.:tongue: Es geht also auch völlig ohne Schmuh oder den Versuch mit dem Kopf durch die Wand zu wollen.
  • Mitglied
Selbst das "kleine" Kennzeichen an meinem Aero was ja nun wirklich nichts besonderes ist war auf dem Strassenverkehrsamt schon ein Kampf sondergleichen.............:rolleyes:..........hätte gerne einen Buchstaben oder Ziffer weniger gehabt.........keine Chance........ Gruß, Thomas
[quote name='Atlas']Wenn ein kleines Schild verweigert wird, könnte man aber auch Klage einreichen beim Verwaltungsgericht und dann muß die Zulassungsstelle es wahrheitsgemäß begründen warum Person A ja und Person B nein.[/QUOTE] Genau wegen so unsinnigen Klagen ziehen sich berechtigte Klagen ellenlang .
[quote name='sFan']Genau wegen so unsinnigen Klagen ziehen sich berechtigte Klagen ellenlang .[/QUOTE] Keine Sorge, dieser "Klage" wird sich kein Gericht annehmen, weil es hier keinen durchsetzbaren Anspruch gibt. Es gibt vielleicht den Anspruch auf Gleichbehandlung, aber es ist dem TE ja frei gestellt, auf sachlich argumentativer Ebene ein kürzeres Kennzeichen zu beantragen. Die Zulassungsstellen haben ja sogar einen gewissen Ermessensspielraum. Aber wenn ihm selber nicht mal eine bessere Begründung einfällt als "will haben" und "andere haben doch auch" ist mit keinem sinnvollen Ergebnis zu rechnen...
[quote name='turboflar'][mention=159]targa[/mention] und [mention=8816]Zementkopf[/mention] Das kann ich so nicht bestätigen. Vor gut einem Jahr sollte ich die Zulassung eines aus den USA importierten Fahrzeugs übernehmen. Das Fahrzeug hatte US-typische Front- und Heckschürzen mit Aussparungen für kleine Kennzeichen. Dementsprechend hat der TÜV-Sachverständige im H-Gutachten die Empfehlung für ein 350 mm Kennzeichen ausgegeben. Das hat jedoch auf der Zulassungsstelle niemand interessiert, die haben erstens auf Vorführung bestanden und wollten mich zweitens mit einem zweizeiligen Backblech in Mittelschrift nach Hause schicken. Das Kennzeichenschild hätte damit 4cm (!) nach unten über die Heckschürze übergestanden. :eek: Ich habe dann mit dem Amtsleiter sachlich und freundlich aber hartnäckig eine halbe Stunde diskutiert bis er sich schließlich auf die Lösung - einzeiliges Kennzeichen in Engschrift- eingelassen hat und ich mit "XX- P 3" und einem unterdrückten Siegergrinsen den Hof verlassen habe.:tongue: Es geht also auch völlig ohne Schmuh oder den Versuch mit dem Kopf durch die Wand zu wollen.[/QUOTE] Wenn du in einem sehr großen Landkreis wohnst werden sie da natürlich auch knauserig... aber generell lassen die sich darauf eher ein, als auf einen Kunden mit einem ganz normalen Fahrzeug. In meinem toten Landkreis könnte ich ohne Probleme GS - X - X nehmen. Nur was hat man davon?
[quote name='turboflar'][mention=159]targa[/mention] und [mention=8816]Zementkopf[/mention] Das kann ich so nicht bestätigen. Vor gut einem Jahr sollte ich die Zulassung eines aus den USA importierten Fahrzeugs übernehmen. Das Fahrzeug hatte US-typische Front- und Heckschürzen mit Aussparungen für kleine Kennzeichen..[/QUOTE]... damit hattest Du aber wenigestens einen objektiven Grund....
Vor einigen Jahren hatte ich mir in Hamburg einen Ami Van gekauft , welcher auch so kleine Kennzeichen hatte, da die Aussparung in der Hecktür ja auch so klein war . In Hamburg gab es deshalb problemlos eine Sondergenehmigung, die mir jedoch in Baden Württemberg postwendend entzogen wurde . Wenn man da am Schalter der Zulassungsstelle noch den Wichtigen raushängt, wird das Kennzeichen extra lang . der Sachbearbeiter sitzt nämlich am längeren Hebel :biggrin: :ciao:
  • Autor
[quote name='turboflar']Keine Sorge, dieser "Klage" wird sich kein Gericht annehmen, weil es hier keinen durchsetzbaren Anspruch gibt. Es gibt vielleicht den Anspruch auf Gleichbehandlung, aber es ist dem TE ja frei gestellt, auf sachlich argumentativer Ebene ein kürzeres Kennzeichen zu beantragen. Die Zulassungsstellen haben ja sogar einen gewissen Ermessensspielraum. Aber wenn ihm selber nicht mal eine bessere Begründung einfällt als "will haben" und "andere haben doch auch" ist mit keinem sinnvollen Ergebnis zu rechnen...[/QUOTE] Was du alles weißt. Wo steht geschrieben das man sofort losrennt und eine Klage in den Briefkasten schmeißt? Aber so sind die Menschen, immer erstmal das schlechte rauskramen, daher sind ja so viele Menschen verstritten auf dieser Welt.
Gast
Dieses Thema ist für weitere Antworten geschlossen.

Wichtige Informationen

Wir haben Cookies auf deinem Gerät gespeichert, um diese Website zu verbessern. Du kannst deine Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass du mit der Verwendung von Cookies einverstanden bist.