Veröffentlicht Mai 28, 200619 j Mitglied Die Untersuchung muss in folgenden Zeitabständen durchgeführt werden: Ottomotor ohne Katalysator 24 Monate (vor dem 1. April 2006 waren es 12 Monate) ungeregelter Katalysator 24 Monate (vor dem 1. April 2006 waren es 12 Monate) geregelter Katalysator 24 Monate (Taxen /Mietwagen: 12 Monate) *Dieselmotor bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht 24 Monate (Taxen /Mietwagen: 12 Monate) * über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate*) die erste AU bei PKW ist erst 36 Monate nach Erstzulassung nötig.
Mai 28, 200619 j au regeln hallo, ja die Daten sind richtig, nicht zu vergessen das auch motorräder ab erstzulassung 1989 auch eine AU benötigen! gruß
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