Veröffentlicht Juni 18, 200619 j Mitglied kann mir jemand die SAAB Nr von diesem Teil mitteilen ? http://www.genuinesaab.com/catalog/product_info.php?cPath=44_45&products_id=233 danke
Juni 22, 200619 j Autor Mitglied o.k. - bin inzwischen schlauer: wenn das auto ohne freisprech-vorrüstung bestellt wurde, gibts keinen stecker allerdings hat meine werkstatt mir vier kabel (15,30,minus,mute) bis ins handschuhfach gezogen, wo ich die nokia freisprech anschließen werde
Juni 22, 200619 j o.k. - bin inzwischen schlauer: wenn das auto ohne freisprech-vorrüstung bestellt wurde, gibts keinen stecker allerdings hat meine werkstatt mir vier kabel (15,30,minus,mute) bis ins handschuhfach gezogen, wo ich die nokia freisprech anschließen werde Viel interessanter, wann zeigt du den, zum Handschuhfach gehörenden, Rest?
August 13, 200618 j sagt mal... warum schraubt Ihr Euch eigentlich keine BT Freisprech in's Auto ? Dann muss dieser hässliche Quatsch nichtmehr sein... Ach ja.. ich vergaß... Ihr wollt alle das Nokia 6310(i) nicht hergeben ;) Das ist natuerlich ein Argument. /To
August 13, 200618 j das meinst Du kaum im Ernst oder ? Du willst damit sagen, dass Du im Cabrio mit Hörer telefonierst ? 1.) beim Fahren ? Ist genauso illegal, wie mit dem Telefon direkt! 2.) im Stehen ? Warum nimmst Du dann nicht direkt das Telefon in die Hand ? ...kopfschüttel...
August 13, 200618 j Autor Mitglied das meinst Du kaum im Ernst oder ? Du willst damit sagen, dass Du im Cabrio mit Hörer telefonierst ? 1.) beim Fahren ? Ist genauso illegal, wie mit dem Telefon direkt! 2.) im Stehen ? Warum nimmst Du dann nicht direkt das Telefon in die Hand ? ...kopfschüttel... ja das ist zu vergleichen mit den "alten" anlagen, wo in der mittelkonsole ein 'Hörer' mit tastenfeld ist -- natürlich darfst du den in die hand nehmen und damit telefonieren
August 13, 200618 j ... das ist nicht Dein Ernst, oder ? Wenn das trotz allem stimmen sollte: Bist Du der Ansicht, dass das OK ist ? /To
August 13, 200618 j Der Absatz 1a in § 23 StVO hat folgenden Wortlaut: "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist." Schade auch. /To
August 13, 200618 j Autor Mitglied bremen -- nee -- eigentlich nutzte ich den hörer nur ab 160 auf der BAB
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