Veröffentlicht 18. Juni 200619 j kann mir jemand die SAAB Nr von diesem Teil mitteilen ? http://www.genuinesaab.com/catalog/product_info.php?cPath=44_45&products_id=233 danke
22. Juni 200619 j Autor o.k. - bin inzwischen schlauer: wenn das auto ohne freisprech-vorrüstung bestellt wurde, gibts keinen stecker allerdings hat meine werkstatt mir vier kabel (15,30,minus,mute) bis ins handschuhfach gezogen, wo ich die nokia freisprech anschließen werde
22. Juni 200619 j o.k. - bin inzwischen schlauer: wenn das auto ohne freisprech-vorrüstung bestellt wurde, gibts keinen stecker allerdings hat meine werkstatt mir vier kabel (15,30,minus,mute) bis ins handschuhfach gezogen, wo ich die nokia freisprech anschließen werde Viel interessanter, wann zeigt du den, zum Handschuhfach gehörenden, Rest?
13. August 200618 j sagt mal... warum schraubt Ihr Euch eigentlich keine BT Freisprech in's Auto ? Dann muss dieser hässliche Quatsch nichtmehr sein... Ach ja.. ich vergaß... Ihr wollt alle das Nokia 6310(i) nicht hergeben ;) Das ist natuerlich ein Argument. /To
13. August 200618 j das meinst Du kaum im Ernst oder ? Du willst damit sagen, dass Du im Cabrio mit Hörer telefonierst ? 1.) beim Fahren ? Ist genauso illegal, wie mit dem Telefon direkt! 2.) im Stehen ? Warum nimmst Du dann nicht direkt das Telefon in die Hand ? ...kopfschüttel...
13. August 200618 j Autor das meinst Du kaum im Ernst oder ? Du willst damit sagen, dass Du im Cabrio mit Hörer telefonierst ? 1.) beim Fahren ? Ist genauso illegal, wie mit dem Telefon direkt! 2.) im Stehen ? Warum nimmst Du dann nicht direkt das Telefon in die Hand ? ...kopfschüttel... ja das ist zu vergleichen mit den "alten" anlagen, wo in der mittelkonsole ein 'Hörer' mit tastenfeld ist -- natürlich darfst du den in die hand nehmen und damit telefonieren
13. August 200618 j ... das ist nicht Dein Ernst, oder ? Wenn das trotz allem stimmen sollte: Bist Du der Ansicht, dass das OK ist ? /To
13. August 200618 j Der Absatz 1a in § 23 StVO hat folgenden Wortlaut: "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist." Schade auch. /To
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