TÜV macht Probleme bei HU wegen US-CV Beleuchtung...!

Das Problem mit dem TÜV hinsichtlich der fehlenden NSL und LWR hatte ich bei meinem 901CV US/CA von 1992 auch. Bisher war ich jedesmal mit "geringen Mängeln" durchgekommen und hatte mich weiter nicht drum gekümmert.
Seit 01.07.2012 nist das anders. Wie mir ein gut bekannter und wohlwollender TÜV-Prüfer versicherte, sind die Spielräume deutlich geringer und das Fehlen an sich vorgeschriebener technischer Merkmale als geringe Mängel durchgehen zu lassen ist angeblich nicht mehr möglich.
Also: Fehlende LWR eingetragen, problemlos aber nicht ganz billig (TÜV-Gutachten, dass eine Nachrüctung nicht geht und Eintragung in die Papiere).
Die US/CA-Fahrzeuge haben insgesamt fünf Bremslichter, davon in den beiden Leuchteneinheiten jeweils zwei. Davon habe ich die inneren beiden abgklemmt und die linke davon über einen eigenen Schalter mit Kontrolleuchte mit der Beleuchtung verbunden. Wurde vom TÜV problemlos akzeptiert und läßt sich jederzeit wieder rückrüsten, auch zwischen den TÜV-Terminen.
Eine gesonderte NSL auf Baumarktniveau kam nicht in Frage, zumal ich dann irgendwo etwas hätte anbohren müssen und das Heckdesign gestört hätte.
Gruß, DanSaab

Bei manchen Fahrzeugen wird eine "Baumarktleuchte" von Bosch mit Affenschei..., pardon, Scheibenkleber, unter die Stoßstange geklebt. Lasst sich in zwei Min. entfernen ohne Rückstände zu hinterlassen. So kann man sich das ganze Gebastel sparen.
 
Es ist exact so, wie DanSaab sagt: Bis letztes Jahr hatte der Prüfer mehr Spielraum und auch der mir und vor allem alten Saab bisher sehr wohl gesonne Prüfer konnte gestern nichts mehr machen...

Die vorderen Positionsleuchten wurden abgeklemmt bzw. die Leuchtmittel entfernt, sowie die zusätzlichen weißen vorne beim Rückwärtsgang einlegen auch. Am wichtigsten ist aber die NSL, hier gibt es keinerlei Diskussion mehr!

Also werden wie empfohlen die inneren beiden Bremslichter als NSL angeklemmt, ein Kabel nach vorne gezogen und mit meinem bereits vorhandenen NSW Schalter verbunden und der TÜV ist glücklich! Ob ich bei einem nur im Sommer zugelassenen und nur bei schönem Wetter bewegten Youngtimer Cabrio JEMALS meine neu erworbene und erzwungene NSL einschalten werde, wage ich zu bezweifeln...!!! Armes Deutschland...
 
Erkennt denn der Prüfer ein "ehemaliges" Bremslicht als NSL an?
 
ja logisch, warum nicht? Anscheinend darf man sogar 2 NSL haben, d.h. sie schließen gleich beide an...
 
Das lässt sich Alles komplett seriennah umbauen, incl. Kontrollleuchte im Kombiinstrument.
Genau so sehe ich das auch.
Im Endeffekt macht man nichts anderes, als exakt nach dem serienmäßigen Schaltplan nachzuverkabeln.

Und wer an den 'dicken' Bremsleuchten hängt, kann kann die mittleren ja über Dioden wieder mit ran hängen. Ist zwar bei ganz strenger Auslegung evtl. nicht ganz TÜV-konform, aber seit Jahren bei allen meinen 900ern so und noch nie ein Problem gewesen.
Und im Prinzip sehe ich auch eigentlich keinen echten Grund, warum dies nicht so sein sollte. Denn es spricht ja auch sonst nichts gegen die 'dicken BL und die Fkt der NSL ist ja auch zweifelsfrei, sogar beidseitig, gegeben.
 
Ah, ok. Ich hatte mal in grauer Vorzeit einen Jetta als US Version. Da musste ich die Doppelbremsleuchte hinten gegen original Deutsche ersetzten weil "Nicht als NSL" vorgesehen. Hat sich offensichtlich zum Glück auch geändert.
 
Ah, ok. Ich hatte mal in grauer Vorzeit einen Jetta als US Version. Da musste ich die Doppelbremsleuchte hinten gegen original Deutsche ersetzten weil "Nicht als NSL" vorgesehen. Hat sich offensichtlich zum Glück auch geändert.
Ob sich da was geändert hat, weiß ich nicht. Denke mal eher, dass VW an der Stelle marktabhängige Rückleuchten verbaut hat. Beim 900er hingegen gibt und gab es an der Stelle keine unterschiedlichen Streugläser o.ä., was man irgendwie hätte umbauen können.
 
Und ob man den vorhandenen Schalter für die Nsl nutzen kann???
Ich meine da gab es doch auch eine Richtlinie für.
Nebelscheinwerfer und Nebelschluss müßen sich getrennt einschalten lassen und das Nebelschlusslicht darf sich nur einschalten lassen,wenn die Nebelscheinwerfer an sind.
 
(...) Nebelschlusslicht darf sich nur einschalten lassen, wenn die Nebelscheinwerfer an sind.

Das halte ich für ein Gerücht. - Es sollte allerdings eine automatische Drosselung auf 50 km/h vorgeschrieben werden, um das unsinnige und blendende Einschalten bei Regen bzw. das Vergessen des Ausschaltens auszurotten...
 
... Es sollte allerdings eine automatische Drosselung auf 50 km/h vorgeschrieben werden, um das unsinnige und blendende Einschalten bei Regen bzw. das Vergessen des Ausschaltens auszurotten...

Ja, passend zur StVO.
 
ist richtig, aber bei mir ist nur noch der Schalter vorhanden...die offenbar mal vorhandenen NSW sind wohl in den letzten 20 Jahren mal abhanden gekommen... :(
 
Die 50km/h sind ja ohnehin PFLICHT beim Nebelschlußlicht.

Weiß ich. - Weil ich aber zu jener Gruppe von Fahrern gehören, die regelmäßig größere Strecken zurücklegt, fallen mir mit ebensolcher Regelmäßigkeit Fahrzeuge auf, die bei Regen, Dämmerung, Bewölkung, Sonnenschein und jeder beliebigen Wetterlage mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte auf der Autobahn unterwegs sind. Gerne auch in Kombination mit hartnäckiger Mittelspureierei (oberhalb von 50 km/h).

Letztes Beipiel war eine Dame aus Ahrweiler (Rhld.-Pf.), die in einem Stau auf der A9 (südwärts) bei schönstem Sonnenschein das Ding eingeschaltet hatte. Keine Ahung, wie viele Wochen das Ding schon brannte. - Die Spaltlampe beim Augenarzt ist nichts dagegen.

Edith: Um beim Thema zu bleiben :rolleyes: ... Ich halte die Nebelschlussleuchte für eine der unnötigsten TÜV-relevanten Installationen.
 
Ich halte die Nebelschlussleuchte für eine der unnötigsten TÜV-relevanten Installationen.
Sinnvoll, bei wirklich dicker Suppe, eingesetzt, macht das Teil schon Sinn.
Allerdings ist das Lämpchen wohl zu mind. 95% zur falschen Zeit am falschen Ort eingeschaltet.
 
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