- Registriert
- 02. Jan. 2011
- Beiträge
- 1.199
- Danke
- 232
- SAAB
- 9-3 I
- Baujahr
- 1999
- Turbo
- FPT
Die letzten beiden Händler, die mir ein Auto verkauft haben, haben nichts ausgelassen, um das Fahrzeug im Kaufvertrag so schlecht wie möglich zu beschreiben. Da waren sogar Defekte genannt, die gar nicht da waren. (Motor defekt, Durchrostungen, Achsen ausgeschlagen, obwohl nichts von dem zutreffend war.) So geschehen bei meinem 900 II und einem Golf III. Für ein BMW E30 Cabriolet, das ich mir letzten Sommer angesehen habe, hätte der Honda-Händler ähnliches in den Kaufvertrag geschrieben.
Mir solls recht sein. Hauptsache ich komme noch an ein Auto vom Händler. Die würden ja am liebsten nur noch an den Export oder weiter an den Handel verkaufen. Man kann froh sein, wenn man denen noch ein Auto "entreißen" kann. Die Gewährleistung / Garantie ist mir ziemlich egal, aber ist für den Verkäufer eben ein Hauptargument, zu sagen, man verkaufe nicht an Privatleute im Inland, weil daran eben zu viel hängt. Selbst branchenfremde gewerbliche Fahrzeuganbieter kommen seit neuestem nicht mehr um die gesetzliche Gewährleistung für einen Gebrauchtwagen herum (Ingenieursbüro XY, dazu existiert seit etwa einem Monat ein neuer Richterspruch).
Mir ist egal, was der Händler in seinen Vertrag reinschreibt. Hauptsache die Mängel liegen nicht vor. Diesen 9-5 mit "Motorschaden" zu kaufen, wobei auch noch ein wirklicher, jetzt nicht näher bestimmter Defekt vorliegen könnte, wäre mir aber auch zu heikel. "Motorschaden" im Vertrag und trotz dieser Beschreibung ein Motor ohne Mängel wären kein Problem für mich.
Wenn der Händler es aber anders macht, und über seine gesetzliche Gewährleistungspflicht noch eine gute Gebrauchtwagengarantie anbietet, die i. d. R. über eine Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wird und über welche Motorschäden abgedeckt sind, dann könnte der Motor meinetwegen auch platt sein, obwohl im Kaufvertrag dazu nichts steht. Die Kosten würden dann auf den Versicherer übergehen und der Händler ist aus dem schneider. Man muss sich nur fragen, ob das moralisch vertretbar ist, wenn man vorher schon wusste, dass da etwas nicht stimmt.
Mir solls recht sein. Hauptsache ich komme noch an ein Auto vom Händler. Die würden ja am liebsten nur noch an den Export oder weiter an den Handel verkaufen. Man kann froh sein, wenn man denen noch ein Auto "entreißen" kann. Die Gewährleistung / Garantie ist mir ziemlich egal, aber ist für den Verkäufer eben ein Hauptargument, zu sagen, man verkaufe nicht an Privatleute im Inland, weil daran eben zu viel hängt. Selbst branchenfremde gewerbliche Fahrzeuganbieter kommen seit neuestem nicht mehr um die gesetzliche Gewährleistung für einen Gebrauchtwagen herum (Ingenieursbüro XY, dazu existiert seit etwa einem Monat ein neuer Richterspruch).
Mir ist egal, was der Händler in seinen Vertrag reinschreibt. Hauptsache die Mängel liegen nicht vor. Diesen 9-5 mit "Motorschaden" zu kaufen, wobei auch noch ein wirklicher, jetzt nicht näher bestimmter Defekt vorliegen könnte, wäre mir aber auch zu heikel. "Motorschaden" im Vertrag und trotz dieser Beschreibung ein Motor ohne Mängel wären kein Problem für mich.
Wenn der Händler es aber anders macht, und über seine gesetzliche Gewährleistungspflicht noch eine gute Gebrauchtwagengarantie anbietet, die i. d. R. über eine Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wird und über welche Motorschäden abgedeckt sind, dann könnte der Motor meinetwegen auch platt sein, obwohl im Kaufvertrag dazu nichts steht. Die Kosten würden dann auf den Versicherer übergehen und der Händler ist aus dem schneider. Man muss sich nur fragen, ob das moralisch vertretbar ist, wenn man vorher schon wusste, dass da etwas nicht stimmt.