Mal eine Frage: Ist die Kurbelgehäuseentlüftung eigentlich auf Kulanz getauscht worden oder musste man das bei Saab bezahlen, wenn z. B. wegen Ölverlust an der Zylinderkopfhaube ein Austausch der Kurbelgehäuseentlüftung vorgenommen wurde?
Wie schon beschrieben ist bei dem in Frage kommenden 9-5 noch die alte Kurbelgehäuseentlüftung verbaut. Daneben gibt es aber Ölverlust am Stopfen im Zylinderkopf dort, wo der B204i seinen Verteiler hatte (vorn rechts in Blickrichtung von der Fahrzeugfront aus gesehen) und auch an der Zylinderkopfdichtung ist der Motor ein wenig am Schwitzen.
Ich frage mich, ab der Besitzer nicht spätestens bei seinem Turboladerschaden vor vier Wochen darauf hingewiesen hätte werden müssen, dass die KGE ausgetauscht werden muss. Allein schon aufgrund des Ölverlusts. Der TÜV-Prüfer, der vor zwei Monaten seinen Segen für weitere zwei Jahre gegeben hat, hat den Ölverlust zwar auch angesprochen, jedoch wurde im Prüfbericht nichts dazu vermerkt.
Meine Frage lautet also konkret: Müsste da nicht schon längst die neue KGE verbaut worden sein und weil dies ja nicht zutreffend ist: Kann ich zu Saab gehen und als Nachbesserung den Umbau auf die neue KGE verlangen?
Wenn nicht, mach ich das halt selber. Auch die folgenden Services nach Vorschrift werde ich selbst durchführen. Die Möglichkeiten dazu habe ich ja. Wahrscheinlich wird es auch nicht schaden, wenn ich dem Ölschlamm auf die Spur gehe und die Wanne mal vorsorglich abnehme.