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hb-ex

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Alle Beiträge von hb-ex

  1. hb-ex hat auf KleineBaerin76's Thema geantwortet in Hallo !
    klar: [ATTACH]71930.vB[/ATTACH]
  2. geht aber auch mit filet etc. ....
  3. bei dem speiseplan wundert es mich nicht
  4. eigentlich war bei Beitrag als Info, nicht unbedingt ala Diskussion gedacht - vielleicht kann ein mod ja die diskussion auslagen und meinen Beitrag schließen?
  5. hb-ex hat auf fortissimo's Thema geantwortet in Saab Stammtisch
    viel spaß
  6. lt meinem Versicherungsmuckel: keins (2x Steuern & 2x Versicherung ==> dann kann ich beide Autos ganzährig anmelden oder einsparen, wenn saisonzulassung
  7. Habe folgende interessante Zusammenfassung gefunden (danke Hutzelwicht) WECHSELKENNZEICHEN ab 01.07.2012 Das Wechselkennzeichen wurde bei den meisten Versicherern zum zum 01.Juli 2012 eingeführt. Wechselkennzeichen bedeutet ein Nummernschild für zwei Fahrzeuge einer Klasse. Das Bundesverkehrsministerium möchte damit die Nutzung mehrerer Fahrzeuge erleichtern und einen Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlichen Zweitfahrzeuges, etwa ein Elektroauto setzen. Bei der Zulassung von zwei Fahrzeugen auf den gleichen Halter können gemäß § 8 (1a) FZV Wechsel-kennzeichen zugeteilt werden, sofern die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeug- klasse fallen. Ein Wechselkennzeichen darf zur selben Zeit nur an einem der Fahrzeuge geführt werden .Die Kennzeichenschilder müssen die gleiche Abmessung besitzen. Das Nummernschild besteht aus zwei Teilen, dem fest angebrachten und fahr-zeugbezogenen Teil mit gültiger TÜV-Plakette, und einem gemeinsamen Kennzeichenteil mit dem Ort und der Zulassungsplakette, das wechselweise an beiden Fahrzeugen angebracht wird. Die beiden zusammengehörigen Wechsel-kennzeichen unterscheiden sich nur in der letzten Ziffer der Erkennungsnummer die jeweils den fahrzeugbezogenen Teil bilden. Das Unterscheidungszeichen und der bis auf die letzte Ziffer gleiche Teil der Erkennungsnummer bilden den gemeinsamen Kennzeichenteil. Bsp: Sind HH -KA 9992 und HH-KA 9995 zusammengehörige Wechselkenn-zeichen, so bildet HH-KA 999 den gemeinsamen Teil und 2 bzw. 5 der jeweils fahrzeugbezogene Teil. Die Ziffern der beiden fahrzeugbezogenen Teile folgen nicht zwingend aufeinander. Es ist also nicht möglich, von dem einen der beiden zusammengehörigen Wechselkennzeichen auf das andere zu schließen. Es ist sogar möglich, dass es weitere Paare von Wechselkennzeichen mit demselben gemeinsamen Kennzeichenteil gibt. Bsp: Zusätzlich zu oben kann eine Zulassungsbehörde auch noch HH-KA 9993 und HH-KA 9996 ausgeben. Kennzeichenarten Möglich ist das Wechselkennzeichen für: Ausgeschlossen sind: ► Standardkennzeichen (schwarz/grün) ► Oldtimerkennzeichen ► Diplomatenkennzeichen ► Behördenkennzeichen ► Saisonkennzeichen ► rote Kennzeichen ► Kurzzeitkennzeichen ► Ausfuhrkennzeichen Ein Kennzeichenwechsel ist innerhalb der gleichen Fahrzeugklasse möglich. Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) sieht daher nachfolgende Unterteilung vor: Für Fahrzeuge die gewerblich oder zu landwirtschaftlichen Zwecken benutzt werden ist kein Wechselkennzeichen vorgesehen. Die Zulassungsbehörde kann allerdings für gewerbliche Halter ein Wechselkennzeichen ausstellen. Versicherungsschutz Die mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeuge dürfen nicht gleichzeitig gefahren werden. Nur wenn das Wechselkennzeichen vollständig am Fahrzeug befestigt ist, darf damit auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Das Wechselkennzeichen darf immer nur an einem der Fahrzeuge geführt werden. Wichtig ist auch: das Fahrzeug das nicht genutzt wird und an dem sich das vollständige Kennzeichenschild nicht befindet, darf nicht im öffentlichem Parkraum abgestellt werden. Es muss in einer Garage oder auf einem Privatgelände geparkt werden. Außerbetriebsetzung Sofern eines der Fahrzeuge außer Betrieb gesetzt wird, muss das Kennzeichen reserviert werden, damit für das zweite Fahrzeug weiterhin die Voraussetzungen für das Wechselkennzeichen erfüllt sind. Wird vom Halter keine Kennzeichen-reservierung bei der ZB beantragt, verliert das zugelassene Fahrzeug das Merkmal Wechselkennzeichen. Versicherung bei unterschiedlichen Gesellschaften Die Fahrzeuge können bei unterschiedlichen Versicherern versichert sein. Von der Zulassungsbehörde erhalten wir nur Nachrichten übermittelt zu dem bei uns versicherten Fahrzeug. Sollte sich der Sachstand zu dem anderen Fahrzeug ändern, z.B. Wegfall des Wechselkennzeichens, muss uns der Kunde informieren. Andernfalls würden wir davon keine Kenntnis erlangen. Erstellung der EVB für ein Wechselkennzeichen Es wird eine normale Standard-EVB je Fahrzeug erstellt und ausgehändigt. Der Kunde muss bei der Zulassungsstelle angeben, dass er ein Wechselkennzeichen haben möchte. Diese Information wird dann technisch mit den Zulassungsdaten an die Versicherung übermittelt. Die laufende Nummer des Wechselkennzeichens wird ebenfalls von der Zulassungsstelle erstellt und an den Versicherer gemeldet. Berechnung Hier handelt es sich um eine Standardberechnung Da die Versicherer nicht auf Prämien verzichten, werden zwei Anträge im Standardtarif benötigt. Achtung: Da es sich um zwei eigenständige Verträge handelt, wird je Fahrzeug ein eigen- ständiger SFR benötigt. Sofern kein weiterer SFR vorhanden ist, greifen für das zweite Fahrzeug unsere bekannten Zweitwagenregelungen / Sondereinstufungs-möglichkeiten. Anhand der Mitteilung der Zulassungsstelle, wird das dann intern als Wechselkennzeichen vermerkt. Es entstehen keine Prämienvorteile bei Verwendung eines Wechselkennzeichens. . Sonder-Einstufungen Die Anwendung aller Zweitwagenregelungen sind möglich, sofern die Voraussetzungen und Bedingungen vorliegen Das Wechselkennzeichen macht für die meisten Kunden keinen Sinn, weil… ► … keine Vergünstigung bei der Kfz-Steuer gewährt wird ► … keine Prämienersparnis gegeben ist ► … nur ein Fahrzeug bei vollen Kosten genutzt werden kann ► … das Fahrzeug ohne Wechselkennzeichen auf einem umfriedetem Abstellplatz oder in einem Einstellraum abgestellt werden muss ► … die Kennzeichenschilder teurer werden ► … die Zulassung teurer wird; es müssen beide Kennzeichen von Anfang an reserviert werden (Nummernabfolge) ► … die Kombination von Fahrzeugen aufgrund der Kennzeichengröße oft nicht möglich ist (Krad, Pkw) Quelle: unbekannt
  8. google ist dein freund http://www.hutzentag.de/
  9. hb-ex hat auf eagle1389's Thema geantwortet in 9-3 II
    das geht auch für die hälfte
  10. hb-ex hat auf Nightcruiser's Thema geantwortet in Saab Stammtisch
    jetzt sind nicht nur die Garagen voll (mit Saabs) , sondern auch das Wohn- ähh... Musikzimmer
  11. http://auto.bazos.sk/inzerat/25646927/1991-SAAB-900-SPG-AERO.php
  12. hb-ex hat auf hb-ex's Thema geantwortet in Hallo !
    http://farm9.staticflickr.com/8259/8628841628_48f0aba26b_b.jpg :)
  13. ich habe inzwischen erfahren, dass sich (MY07) die scheinwerfer eines UK Modells so umstellen läßt, dass das Auto TÜV bekommen hat.
  14. ich hab inzwischen ein foto - dannach sieht es so aus, als müsste man die plastikabdeckung öffnen - hatte aber noch keine zeit, es auszuprobieren
  15. ja, hab ich jetzt beim Cab vorne drauf (hinten die 3 er) - läuft gut - sehr viel leiser
  16. nö - das ding ist geil http://farm9.staticflickr.com/8320/7912506360_7bb2440110_b.jpg
  17. hb-ex hat auf hb-ex's Thema geantwortet in Hallo !
    update 2013 http://farm9.staticflickr.com/8535/8668632244_b6c7ec0dc6_c.jpg
  18. nicht ganz: MY06 hatte es noch
  19. hb-ex hat auf IljaOblomow's Thema geantwortet in 99, 90, 900 I
    wenn SIE älter als 20 Jahre sind, empfiehlt sich eine Youngtimer Versicherung
  20. hb-ex hat auf IljaOblomow's Thema geantwortet in 99, 90, 900 I
    wir haben gerade letzte woche "gelernt": ein auto geht kaputt, egal ob es steht, oder gefahren wird (Zitat: Prosche Museum Lemgo) --> also fahren
  21. gut zu unterscheiden am standlich (streifen über den Scheinwerfern) Front, Haube, Kotflügel verändert
  22. solche bilder will ich nicht sehen
  23. nadas - T3 bleibt - im Jan.2014 = H kennzeichen
  24. stimmt, ... aber Nachbarin arbeitet bei DB u.a. für qualität von stoffdächern zuständig .. sie sagt: finger wech

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