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bibo93

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Alle Beiträge von bibo93

  1. bibo93 hat auf Artischok's Thema geantwortet in 9000
    Willst Du ihn umlackieren lassen? *indeckunggeh* :thumbsup: :bier:
  2. bibo93 hat auf Artischok's Thema geantwortet in 9000
    NORBERT! ::
  3. Direkt nach DUS, zwei Min Flugzeit - haste ja Glück gehabt im Kindergarten! ;-)
  4. So:
  5. Elelektisches Schiebe Dach :00000694: Jaaanz neu beim Cabrio.... :thumbsup:
  6. Sah gut aus! Allerdings ist die Bahn nicht sooo kurz, knapp 1500m. Ich glaub das war 77 oder so. Auf jeden Fall haben wir zum Start einen Familienausflug nebst Picknick dahin gemacht - war ziemlich unspektakulär - die alte 707 meisterte das ziemlich gut, EDDL ist ja nur 10Nw wech :lol:
  7. bibo93 hat auf Eddy's Thema geantwortet in 900 II - 9-3 I
    Da muss ich allerdings passen! Aber der Saabschrauber kann es bestimmt mit seinem Wundercoputer eingeben - eigentlich sollte er dafür nichts nehmen....
  8. bibo93 hat auf Eddy's Thema geantwortet in 900 II - 9-3 I
    Du musst die beiden kleinen schwarzen Knöpfchen links (die zur Zeiteinstellung) gleichzeitig, mehrere Sekunden lang, gedrückt halten. Datum und Uhrzeit stellen sich von selbst ein. Wichtig: Ein Verkehrsfunksender muss im Radio eingestellt sein, nach diesem Signal stellt sich das Sid von selber ein.
  9. Naja, dafür muss das DME aber arg im A.. sein, oder? Obwohl, Spantax ist auch schon in Essen gelandet statt in Düsseldorf. (Liegt ca. 10NM DME DUS)!!!!
  10. Äh - ja. :oops:
  11. Äh, Bernd, das ist grau. :00000694: Ich sag nur: Tapir Lederfett. Gibt´s bei Manufactum http://www.manufactum.de
  12. :shock: :shock: :shock: :!: staunüberbeitragundehrwürdigverneig :bier: Tja, beim Airbus hat der liebe Kol.. :: ah Pilot wohl die drei Triebwerksgedenksekunden vergessen, die es von fast idel auf volle Leistung braucht. Oder ist er sonst nur Kolben geflogen? :00000694:
  13. Niels, na ja, :00000694:
  14. Na Du hast ja ein Passfoto von Dir drin.....!!!!! lacher Genau, der andere ist Marc! ;-) :-)
  15. ....bei mobile.de steht seit längerm mal wieder ein 2000er 9-3 154PS in gelb. Aber der Preis - tsts - selbst bei der Farbe ein wenig daneben....
  16. Foch Fragen? :hammer: Das ist sicher auch für Gebrauchte ähnlich...... Automobil-Export in die Schweiz Kaufentscheidung Neufahrzeuge können bei jedem Kfz-Händler erworben werden, Gebrauchte beim Händler oder von einer Privatperson. In jedem Fall sollte ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen werden. Wird das Fahrzeug bei einem Händler gekauft, kann mit diesem die Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer vereinbart werden; eine gesetzliche Verpflichtung zur Rückerstattung besteht für den Händler nicht. Es empfiehlt sich daher, die Zusage zur Rückerstattung im Kaufvertrag festzuhalten. Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer geschieht ausschließlich durch den Händler, nicht durch die deutsche Zoll- oder Finanzbehörde. Überführung des Fahrzeuges Zur Überführung sollte das Fahrzeuges auf Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden. Sie können bei jeder Zulassungsstelle (Straßenverkehrsamt) in Deutschland beantragt werden. Voraussetzung ist der Nachweis einer speziellen Kurzhaftpflichtversicherung (ARISA-Ausfuhrversicherung), die bei jeder ADAC Geschäftsstelle abgeschlossen werden kann. Möglich ist selbstverständlich auch die Überführung auf einem Anhänger, für die das Fahrzeug nicht zugelassen sein muß oder auch die Überführung mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen. Die für die Mehrwertsteuer-Rückerstattung notwendige zollamtliche Ausfuhrbestätigung wird vom deutschen Grenzzollamt nur dann erteilt, wenn ein Fahrzeug mit Ausfuhrkennzeichen ausgeführt wird. Ausfuhr Fahrzeuge, die von einer Privatperson zum privaten Gebrauch gekauft wurden und mit Ausfuhrkennzeichen ausgeführt werden, müssen nicht eigens beim deutschen Zollamt zur Ausfuhr angemeldet werden. Für Fahrzeuge, die zu gewerblichen Zwecken ausgeführt werden, ist eine Ausfuhranmeldung beim Grenzzollamt notwendig, wenn der Fahrzeugwert 800 € übersteigt. Bei Fahrzeugen, die mehr als 3000 € wert sind, muß die Ausfuhranmeldung vom deutschen Binnen-Zollamt abgestempelt werden. EU-Zertifikat Jede in der Schweiz ansässige Person darf einmal jährlich ein im Ausland gekauftes Fahrzeug für den privaten Bedarf importieren, wenn dieses Fahrzeug eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch EU-Zertifikat oder COC genannt) hat. Das Zertifikat muss dem Kunden beim Kauf ausgehändigt werden. Die Schweiz hat 1995 die in der EU geltenden technischen Vorschriften für Pkw übernommen. Entsprechend gelten die strengen Abgasvorschriften der EU auch in der Schweiz, das heißt, dass jedes Neufahrzeug mindestens der Abgasnorm Euro 3 entsprechen muss, wenn es in der Schweiz zugelassen werden soll. Ein Neufahrzeug mit EU-Zertifikat kann direkt beim Technischen Prüfdienst (entspricht unserem TÜV) zur Feststellung der technischen Übereinstimmung vorgeführt werden. Auch für Motorräder gibt es inzwischen einheitliche EU-Standards und das EU-Zertifikat ist für fast alle Maschinen aus EU-Produktion vorhanden. Ein Motorrad ohne EU-Zertifikat wird einer wesentlich umfangreicheren Prüfung unterzogen und muss eventuell schweizerischen Standards angepaßt werden, wie auch ältere Autos, für die noch kein EU-Zertifikat existiert. Einfuhr Beim schweizerischen Zollamt muss ein Fahrzeug unaufgefordert zur Einfuhr angemeldet werden. Wenn der Einführer die Einfuhrabgaben lieber bei einem Binnenzollamt entrichten möchte, stellt das Grenzzollamt einen 2 Tage gültigen "Vormerkschein" aus. Wenn das Fahrzeug in einem EU-Land produziert wurde, muss dafür in der Schweiz kein Zoll gezahlt werden. Voraussetzung ist, daß die Herkunft des Fahrzeugs durch eine "Ursprungs-Erklärung" oder eine "Warenverkehrsbescheinigung EUR.1" nachgewiesen werden kann und dieses Dokument von der Zollbehörde des ausführenden Landes abgestempelt ist. Die schweizerischen Zollgebühren betragen ca. 25 Sfr. Für EU-Fahrzeuge sind als Einfuhrabgabe 7,6 % Mehrwertsteuer und eine zusätzliche Autosteuer in Höhe von 4 % (auf Kaufpreis plus Mehrwertsteuer) zu zahlen. Zulassung Bei der Zulassung am Wohnort des Fahrzeughalters muss nachgewiesen werden können, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß in die Schweiz eingeführt wurde und die Einfuhrabgaben bezahlt sind. Bei einem Gebrauchtwagen sollte unbedingt auch der deutsche Fahrzeugbrief vorgelegt werden können. Die Ausstellung des schweizerischen Fahrzeugausweises (entspricht unserem Fahrzeugschein) kostet - je nach Kanton - zwischen 30 und 140 Sfr. Vorübergehender Aufenthalt Bei vorübergehenden Aufenthalten von weniger als 12 Monaten sind keinerlei Zollformalitäten zu erledigen, solange der Fahrzeughalter seinen ausländischen Wohnsitz behält und sich nur als Tourist, Langzeit-Kurgast oder Saisonarbeiter in der Schweiz befindet. Wenn Sie zum Studium oder zur Arbeitsaufnahme in die Schweiz umziehen, Ihr Aufenthalt dort aber von vornherein als befristet geplant ist, dann dürfen Sie Ihr deutsches Kennzeichen mit Bewilligung des schweizerischen Zollamtes sogar 2 Jahre lang behalten. Studenten wird üblicherweise sogar noch eine Verlängerung gewährt; Arbeitnehmer müßten sich mit Ablauf der 2 Jahre entscheiden, ob sie das Fahrzeug entweder als Umzugsgut einführen oder es wieder ausführen möchten. Auf Dauer Wenn Sie auf Dauer in die Schweiz umziehen, dürfen Sie ausser Ihrem Hausrat auch alle Fahrzeuge, die auf Sie oder ein mit umziehendes Mitglied Ihrer Familie zugelassen sind, zollfrei einführen. Voraussetzung ist, daß diese Fahrzeuge schon mindestens 6 Monate in Deutschland auf den Umziehenden zugelassen waren und die Absicht besteht, sie in der Schweiz wie bisher privat und mindestens ein Jahr lang zu nutzen. Soll ein Fahrzeug in dieser Zeit verkauft oder gewerblich genutzt werden, müsste es nachträglich verzollt werden. Ausführliche Informationen zum Thema Wohnsitzverlegung sind unter http://www.zoll.admin.ch / Private zu finden. Im Falle einer Wohnsitzverlegung muss die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 nicht vorgelegt werden. Ummeldung Im Falle einer unbefristeten Wohnsitznahme müssen Sie die Ummeldung Ihres Fahrzeuges bei der zuständigen Kantonsbehörde beantragen. Auch die jährliche Kfz-Steuer, die in den einzelnen Kantonen unterschiedlich hoch ist, ist an die Kantonsverwaltung zu zahlen. Hinzu kommen die Kosten für die technische Inspektion bei einem der Schweizer Prüfzentren und die Versicherungsprämie, die ähnlich hoch wie in Deutschland sein dürfte. Ihr deutscher Führerschein muss spätestens nach einem Jahr umgeschrieben werden. Dies geschieht ohne theoretische oder praktische Prüfung. Die schweizerische Behörde zieht den deutschen Führerschein ein und schickt ihn mit einem entsprechenden Eintrag an die Behörde im Ausstellungsland zurück. Der schweizerische Führerausweis ist wie unser Führerschein lebenslänglich gültig. Alle kantonalen Strassenverkehrsämter der Schweiz haben eigene Informationsblätter und Internetseiten http://www.strassenverkehrsamt.ch zum Thema An- und Ummeldung von Fahrzeugen, Führerschein, etc. (GUS)
  17. Ich glaub Du darfst die Einfuhrsteuer und die Mwst bezahlen. Aber bekanntlich nur auf den Rechnungsbetrag... (Ein Schelm, der böses dabei denkt!) ;-)
  18. Naja, Du musst ja auch noch den Zoll für die CH bezahlen, oder? Und falls es sich um einen Privatverkauf handelt, bekommst Du ausserdem die Mwst nicht retour......
  19. Der Preis ist etwas hoch, oder??
  20. Wenn ich richtig informiert bin, gab es 97´mal Probleme mit der Auswuchtbarkeit der Felgen, bin mir aber nicht mehr so ganz sicher was Norbert gesagt hat....
  21. Schau mal bei http://www.mobile.de nach. Suche Saab und geb bei Frabe "gelb" ein. Die meisten haben mittlerweile andere Felgen drauf..... :-(
  22. bibo93 hat auf c77's Thema geantwortet in 900 II - 9-3 I
    Werde Dich wie immer auf dem Laufendem halten! ;-)
  23. bibo93 hat auf c77's Thema geantwortet in 900 II - 9-3 I
    Kulturbarnause! Zwischen Aosta und Nice! :brille:
  24. bibo93 hat auf c77's Thema geantwortet in 900 II - 9-3 I
    *lol* ....im Sommer gehts über die Seealpen!

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