Zum Inhalt springen

Daniel

Mitglied
  • Registriert

  • Letzter Besuch

Alle Beiträge von Daniel

  1. Zu spät, mich schützt das Schweizer Beamtengesetz..... Und im Übrigen: Grenzüberschreitende Züchtigungen sind auch nach dem Beitritt der CH zum Schengenraum zoll- und portopflichtig. Schläge müssen ordnungsgemäss mit Formular 9.01.8 deklariert, verzollt und in einer der CH-Norm SIN 4 entsprechenden Box transportiert werden. Hierbei ist auf die korrekte Frankatur zu achten.
  2. Ein glasklares GLOING!
  3. Sicher, dass wusste ich doch....
  4. Ich bin im selben Spital krank.....und erst noch ein 3 Mädel-Haushalt. Zum Glück gibts noch unseren Kater..... "Und über eine kleine Weile traten hinzu, die dastanden, und sprachen zu Petrus: Wahrlich du bist auch einer von denen; denn deine Sprache verrät dich." Matthäus, Kap. 26, Vers 73 Aha..... Die stören nun wirklich nicht wenn's um Züchtigung geht... Wer Beamte beleidigt oder beleidigte Beamte foppt wird mit 3 Stunden Briefmarkenlecken bestraft!
  5. He nix Degradierung....les gerade Deine Post....mein lieber Schwan...Du bist ja ein ganz schlimmer Finger.... Ich und dumme Ideen? Das ist eine unglaubliche Unterstellung! Möchtest Dich bewerben? Carmen find ich trotzdem besser.....das hat sowas von Flamenco und anderen Träumen.... Was hat seine Beulenproduktion mit Flüstern zu tun? Ne, ne, so nicht...
  6. Ich habs mit Sorgenfalten mitbekommen. Aber eben, ich kann nix mehr dazu tun. Bin zum Postboten degradiert worden....
  7. Danke....danke,danke,danke....ich bin ja soooo froh....
  8. GEWONNEN.....GEWONNEN....HURRA.....
  9. Sehr geehrter Herr nach Diktat verreist Eine Befreiung von Postgebühren für Private - wie sie Ihr Ansinnen darstellt - ist durch das derzeit gültige Postgesetz nicht vorgesehen. Dennoch existiert folgende Ausnahme: "In reinen Bundesdienst-Angelegenheiten werden Postsendungen jeder Art innerhalb des Deutschen Postgebietes portofrei befördert, wenn die Sendungen von einer Bundesbehörde abgeschickt oder an eine Bundesbehörde gerichtet sind und die äußere Beschaffenheit, sowie das Gewicht der Sendungen den von der Bundes-Postverwaltung in dieser Beziehung zu erlassenden besonderen Bestimmungen entspricht." Die Ihnen antwortende Stelle muss aufgrund Ihrer bisher dürftigen Begründungen bezüglich der Beantragung der Befreiung von Portogebühren vielmehr davon ausgehen, dass hier der Tatbestand der versuchten Briefmarkenhinterziehung vorliegt. Wir behalten uns entsprechend sämtliche rechtlichen Schritte vor. Bezüglich Ihrer unsäglichen Drohung auf Untätigkeitsklage weisen wir darauf hin, dass Besagte ausschliesslich über das Formular 45.2 eingereicht werden darf. Auch hier wiederum machen wir darauf aufmerksam, dass wir uns sämtliche Rechte vorbehalten, insbesondere aber einen Briefträgerlieferstopp nach Artikel 46 präventiv in Erwägung ziehen. Gez. Postoberdirektor Eine wahrhaft passende Laudatio. Kraft meines Amtes als Oberpostdirektor erkläre ich Sie bzw. Ihre Brief- und Paketpost ab sofort für portobefreit...
  10. Sehr geehrter Herr zweiundvierzig Die Post bedankt sich für Ihre Anfrage und antwortet Ihnen gerne wie folgt: Die rechtlichen Grundlagen sowie die Antworten zu Ihren Fragen finden Sie unter: http://www.admin.ch/ch/d/sr/783_0/index.html http://bundesrecht.juris.de/postg_1998/index.html An genannter Stelle könne Sie sich auch über Befreiungstatbestände (sofern existent) informieren. Weitergehende Rechtsberatung durch einen unserer Juristen ist kostenpflichtig und kann dementsprechend nicht im Sinne einer Gratisleistung erbracht werden. Ihr Gesuch für Rechtsberatung kann mit Formular 13.b.2 eingereicht werden. Die Bearbeitungs- und Prüfungsgebühr beträgt für nationale Auskünfte Euro 30.-- sowie für internationale Auskünfte Euro 50.-- pro 30 Minuten. Mit freundlichen Grüssen Rechtsverdrehungsstelle Weltpostverein
  11. Allfällige Beschwerden sind via Formulare 3.14.b und 6.23.c in dreifacher Ausführung an die die vermerkte Stelle einzureichen. Im weiteren wird an dieser Stelle auf die AGB Post und die Beförderungskonditionen verwiesen.
  12. Ok, das Porto für Briefe unter 20gr sei Dir erlassen. Jedoch werden die skurilen Ersatzteile ausschliesslich gegen Nachnahme geliefert...
  13. Vor dem Postgesetz sind alle Menschen gleich.....
  14. Wobei mir bei "Garnichtsaab" enormer SACHVERSTAND in den Sinn kommt.... Pass blos auf Du....sonst fliegen Dir die Pakete gleich um die Ohren! Für Dich hab ich eine Sperrgutlieferung.....*knall* Es wäre nichts als ehrenwert, dass Du Dich also für die Abänderung bei den Mods einsetzt... Du musst vorher noch aufs Postamt....
  15. Eigentlich sollte der Danke-Knopf durch ein Gewebeklebeband-Knopf (in meinem Sprachgebrauch NASA-Tape) ersetzt werden.....dann könnte der SACHVERSTAND endlich mundtot werden... Zu a) politisch unkorrekt aber wahr Zu b) "Deine" Tina hat wahrscheinlich einen weitaus angenehmeren SACHVERSTAND, wenn auch dieser schneller Lücken in die Brieftasche schlägt Zu c) Ausgezeichnet, Deine Teilnahme ehrt uns. Wann und wo muss noch diskutiert werden. Das kann mit NASA-Tape gelöst werden....
  16. Okay, Dein Argument hat was. Bedenke aber, dass die Eintrittspreise hoch genug sein sollten und ausschliesslich Saab-Besitzer teilnehmen dürfen. SACHVERSTAND allein gibt kein Recht zum Beitritt...
  17. Siehst Du, es ist alles eine Frage des Blickwinkels und schon haben unsere Titel einen positiven Effekt..... Ich könnte mir zusätzlich vorstellen, dass der Eine oder Andere auch gerne noch mitmachen würde. Wir sollten uns also über die Eintrittspreise für "Nicht-Titel-Geschädigte" machen.....
  18. Vielleicht existieren ja 2 Schrottis in den unerforschten Weiten des Weltalls........Chance 50:50, dass der nicht lauwarm ist... Je nach Baujahr hast Du den integrierten Dönerhalter noch vergessen... Kurz und gut, sollten wir einen E.V. gründen, der uns über die uns verliehenen Titel hinweghilft? Ich könnte mir vorstellen, dass wir uns mit Leckereien aus Thomas Betrieb, Zugaben aus meinem bescheidenen Weinkeller und evtl. könnte Schrotti noch die eine oder andere Amüsierdame herbeamen.....Wär das was?
  19. Da schau her.....es gibt sogar noch heisses Zubehör für Deine Qualifikation: http://cgi.ebay.at/Traumschiff-Surprise-Schrotti-Uniform-Kostum-XL-neu_W0QQcmdZViewItemQQitemZ260356330588
  20. Na also, geht ja. Da wird immer über die Postbeamten gelästert, aber ein jedes Mal müssen wir wieder auf die Unzulänglichkeiten der Kundschaft hinweisen.....tztztz Mein Adlatus wird Dein Werk in Empfang nehmen:
  21. Das längste Kapitel der Bibel heben wir uns noch ein wenig auf, lieber Acron. Ich befürchte nähmlich, dass Du demnächst wieder zu sündigen beginnst, sprich Deine Postings nicht sauber frankierst! Die 55 Eurocent gelten nur bis Grenze. Danach bin ich Herr und Gebieter über die Zeugen Deiner Schreibkunst...
  22. 2. Korinther, Kapitel 7. Es geht um REUE! Eine Frage der Ehre! Wobei Deine 85er Marke B-Post bedeutet.....Die Beförderung findet entsprechend auf dem Rücksitz statt.
  23. Es gibt kein höheres Gefühl auf Erden, als Postbeamter zu werden. Als Erstes gibts eine Gebührenerhöhung auf unfrankierten Postings... Die Streckenabschnitsbeförderungsbeiträge werden ebenfalls erhöht! Aber schau Dir doch mal die Inbrunst und den enormen SACHVERSTAND an, mit der die Diskussion geführt wird. Das Forum wimmelt nur so von Mangern und Betriebswirten. Hiermit wird die Stempelbearbeitungsgebühr für "Hallo!"-Postings um 13% hinaufgeschraubt. Höchststrafe?
  24. Dann aber "Saabflügler" oder, wenn es den ein Titel sein muss "Baron Flattersaab I."
  25. Sabberschlachter.....Labberschlachtsabber....Schlachtsaaber......uiuiuiui, das ist aber schwer verwechslungswürdig....

Wichtige Informationen

Wir haben Cookies auf deinem Gerät gespeichert, um diese Website zu verbessern. Du kannst deine Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass du mit der Verwendung von Cookies einverstanden bist.