Die "Handbremse" hat eine weitere Funktion..........
Zitat:
Kraftfahrzeuge müssen zwei voneinander unabhängige Bremsanlagen haben oder eine Bremsanlage mit zwei voneinander unabhängigen Bedienungseinrichtungen, von denen jede auch dann wirken kann, wenn die andere versagt. 2Die voneinander unabhängigen Bedienungseinrichtungen müssen durch getrennte Übertragungsmittel auf verschiedene Bremsflächen wirken, die jedoch in oder auf derselben Bremstrommel liegen können.
https://www.steuernetz.de/gesetze/stvzo-1/41
Die o.a. vorgeschlagene Lösung ist nicht praktikabel!
Wo knapp eine Mutter zu plazieren ist wird keine Zweite Platz finden.
Das Feingewinde bim Original wird auch seinen Sinn haben.
Wie geschrieben wurde....die Seile sind zu kurz.
In der Not möchte ich mich auf die 2. Betriebsbremse verlassen können.