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zweiundvierzig

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Alle Beiträge von zweiundvierzig

  1. zweiundvierzig hat auf Slowhand70's Thema geantwortet in 9-5 I
    Die Einschalthilfe müsste über den Schalter am Schaltgestänge aktiviert werden mit dem auch die Rückfahrlichter eingeschaltet werden. Deswegen ja meine Frage, ob die Rückfahrlichter leuchten.
  2. zweiundvierzig hat auf Slowhand70's Thema geantwortet in 9-5 I
    nicht, wenn die Lichter gar nicht eingeschaltet werden (zumal ich glaube, dass die Rückfahrlichter, genauso wie Standlicht und Kennzeichenbeleuchtung gar nicht auf Funktion geprüft werden).
  3. zweiundvierzig hat auf Slowhand70's Thema geantwortet in 9-5 I
    funktionieren denn die Rückfahrscheinwerfer? Nicht das die Einparkhilfe über diesen Schalter mit aktiviert wird.
  4. das ist mir dann ein wenig zu.... rustikal.
  5. also wenn ihr euch um meine Midlifecrises Sorgen macht, dann besorgt mir zur Kompensation ein Cabrio. Danke.
  6. Jawoll.
  7. Du meinst aus 42 sollte 43 werden? - - - Aktualisiert - - - ja, hast Du. Schau mal: es hätte "meine frageN" heißen müssen.
  8. solltest Du noch einen Satz Zusatzinstrumente haben - die nehm ich gerne. Auch zum normalen Preis
  9. er heißt 'brose', nicht 'böse'
  10. du auch? Ist mir noch nie aufgefallen :-)
  11. die Zeit vergeht....
  12. Die Antwort auf ALLE Deiner Fragen ist 42
  13. Die Nummerncodes für Wagenfarbe/Stofffarbe etc. stehen auf dem Aufkleber der auf der B-Säule klebt (da, wo auch der vorgeschriebene Luftdruck steht)
  14. Die Startseite von Google.
  15. habt ihr heute (!!!) schon gegoogelt?
  16. zweiundvierzig hat auf c77's Thema geantwortet in Saab Stammtisch
    muss ja nicht der erste Motor sein, auch nicht der zweite ... das 902-Cabrio im Hintergrund fände ich interessanter.
  17. passen die denn quer rein? - - - Aktualisiert - - -
  18. na logisch ist mir das entgangen. schon vergessen - ich bin ein tumber Dumpfmichel wieso? Bloß weil der Fred jetzt "diffamierungsfrei" ist, muss er nicht geschlossen werden.
  19. Und du beschwer Dich noch mal über Diffamierung. Danke Martin. Du kannst Deine Ansichten wenigstens mit nachprüfbaren Zahlen untermauern. Wäre mal interessant zu wissen, wie das später mit den Anteil an den tatsächlich verurteilten aussieht. Allein wie Du Deine Anführungszeichen setzt ist schon interessant. Aero84 hat Zahlen genannt. Damit isses doch gut. Deine These, dass Ausländer prozentual öfter straffällig werden scheint bestätigt. Ok. Aber jetzt kommt eine ominöse Dunkelziffer hinzu. Die Vokabel "dürfte" klingt in diesem Zusammenhang auch sehr belastbar. Der Ausdruck Der in Großstädtenals "Deutsch" geführten TV spricht schon Bände. Das SIND Deutsche. Punkt!! Oder sind wir wieder soweit, dass wir Deutsche zweiter Klasse haben? Und noch was: bildungsferne Schichten sind was ganz anderes als Analphabeten.
  20. lies den Beitrag von bixebixe mal genauer. er ist der einzige von uns allen (mich eingeschlossen), der josef seinen Beitrag wirklich richtig gelesen hat - - - Aktualisiert - - - asdfasdf und die Sonne kreist um die Erde. Das ist das, was mir mein Nachbar erzählt und es sieht ja jeden Tag so aus, wenn die Sonne auf geht.
  21. sehr wissenschaftlich.
  22. ich möchte Dir überhaupt nicht widersprechen. Worauf ich hinaus wollte ist - die Zahlen sind ggf. mit Vorsicht zu genießen. Die entsprechenden Statistiken hab ich auch gar nicht vorliegen. Wehren wollte ich mich nur gegen josefs Beitrag. Aber das hat bixebixe viel besser auf den Punkt gebracht:
  23. @LCV: meine Äußerung bezog sich auf Josef seinen Beitrag. Dieser zielte darauf ab, dass die Straftatenquote unter Bürgern OHNE deutschen Pass höher ist als unter Bürgern MIT deutschem Pass. Ein Straftat kann aber vieles sein, u.a. z.B. Aufenthalt ohne gültiges Visum. Das ist ein Straftatbestand, den ein Bürger MIT deutschem Pass nicht begehen kann. Solche Straftaten findet man aber eben auch in der Kriminalitätsstistik wieder. Dies hat zur Folge, dass die Straftatenquote unter Bürgern OHNE deutschen Pass eben höher ist. Man müsste - um ein richtiges Bild zu erhalten - nur die Straftaten miteinander vergleichen, die von BEIDEN Personengruppen begangen werden können. Und bitte das Ausländerrecht nicht mit dem Asylrecht durcheinander werfen. Das sind zwei unterschiedliche Baustellen.

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