Zum Inhalt springen

Hutzelwicht

Mitglied
  • Registriert

  • Letzter Besuch

Alle Beiträge von Hutzelwicht

  1. ..........da muss ich auch erst einmal tief durchatmen. Hans gehörte viele Jahre zur Stammfamilie der Grünkohlausfahrer und hat den weiten Weg aus Franken immer gerne und mit viel Freude angetreten. Ich kann mich noch gut daran erinnern als er fragte ob er auch mit einem Subaru willkommen wäre weil sein Saab ja nur ein Sommersaisonfahrzeug wäre. Natürlich war er das, der Mr. Outback! Er hat sich auch fast immer eine ordentliche Portion für Zuhause einpacken lassen. Das ist wirklich ein trauriger Tag. Unsere Gedanken sind bei seinen Liebsten. Behalten wir ihn gut in Erinnerung!
  2. ...einen wegnehm............Lieben Dank! Guten Morgen:hello:
  3. Guten Morgen aus der Stadt wo Milch und Honig fließt. Naja, so lustig ist das im Moment alles gar nicht. Wenn ich sehe wie es bei [mention=643]jo.gi[/mention] aussieht oder auch bei vielen Anderen war weder das Jahr richtig toll noch wird das Weihnachtsfest ein "Fest" sein. Dann erschrecken einem die plötzlich rasant steigenden Coronafälle und der nun wieder bevorstehende Lockdown. Wenn man aber sieht, dass in Lüneburg der Bürgermeister der auch gleichzeitig Präsident des Nieders. Städtetages ist, einen Weihnachtsmarkt schier "durchgedrückt" hat ( man darf an den Buden Essen und trinken kaufen, sie aber mit vielen anderen nur auf sog. ausgewiesenen "Verzehrinseln" auch verzehren ) ist das so Gaga wir nur irgendetwas. Denjenigen, die zu so einem Weihnachtsmarkt gehen, wie auch die Politik, die sowas erlaubt, kann man daür nur herzlich danken. Glühweinwanderungen und Glühwein to go, wenn ich das sehe und höre muss ich doch wirklich am Verstand der Leute zweifeln, die an sowas teilnehmen. Trotzdem ( ja, das lässt sich so leicht sagen und schreiben ) haben wir ein Dach über dem Kopf in dem es warm und trocken ist, wir haben Essen und Trinken und wir haben die Möglichkeit mit Freunden auch einmal anders zu kommunizieren als von Angesicht zu Angesicht. Mich nervt Corona auch kolossal, aber die Aussicht auf mein letztes Weihnachten wenn ich jetzt unvorsichtig werde fängt mich dann wieder ein und lässt mich konsequent sein. So, nun macht Euch trotzdem erst einmal alle einen schöen dritten Advent, vielleicht einen heißen Kakao oder Tee und schaltet um 13.20 Uhr das Fernsehprogramm des WDR ein wenn es wieder heißt: Drei Haselnüsse für Aschenbrödel......... PS: Vormerken: 18.12.2020 20.15 Uhr: Der kleine Lord.............
  4. Dann eben nicht............
  5. Nun, ich habe ja nicht gesagt dass wir kiffen, aber wenn Du gerne Heischnuckenköttel haben willst schicke ich Dir welche.........
  6. Nee, ganz klassisch, Geld gegen Ware............. Außerdem benutze ich einen Einkaufskorb. Tüten sind zum Kiffen da.........
  7. Weichei:biggrin:
  8. Ich gehe jetzt zum Wochenmarkt..............ein paar Tauschgechäfte machen............
  9. Ich bergrüße Sie aufs Herzlichste! Guten Morgen:hello:
  10. Guten Morgen:hello:
  11. Guten Morgen:hello:
  12. Was hat er denn gemacht, der Anwalt ?
  13. Guten Morgen:hello:
  14. Guten Morgen:hello:
  15. Ja, da hast Du Recht, ich sehe allerdings die Krux darin, dass Du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast und bist damit nicht automatisch wieder in der GKV bist. Du wirst freiwilliges Mitglied in der GKV, was dann natürlich auch eine Beitragspflicht zur Folge hat. Und die zahlst Du dann selbst, weil Du ja auf Sozialleistungen keinen Anspruch hast. Hast Du nach der Rückkehr jedoch einen Tag wieder sozialversicherungspflichtig in Deutschland gearbeitet ist wieder alles schick, dann gibt es die vorgenannten Probleme nicht. [uSER=8777]@Sacit[/uSER] das E-104-Formular wird nach und nach schon vom neuen Portable Dokument A1 abgelöst. Wann war das mit Deiner Rückkehr ? Seit dem 01.04.2007 gilt die Krankenversicherungspflicht in Deutschland für alle Personen die bisher nicht rankenversichert waren, aber der GKV zuzuordnen sind,, seit dem 01.01.2009 gilt das auch ale die der PKV zuzuorden sind, also im Prinzip für alle Personen. Zuvor beschränkte sich die Versicherungspflicht auf bestimmte Personengruppen. Und meines Wissen waren freiwillig Versicherte nicht darunter. Daher könnten bei Dir ( neben den schon erwähnten ) die Problerme auch herrühren Seit 2007 / 2009 hat sich da im KV-Recht nämlich einiges geändert. Und wer im Ausland einer Krankenkasse angehörig war, die der deutschen GKV gleichzusetzen ist, also NICHT privat versichert war, hat keine Schwierigkeiten in die GKV zurückzukommen. Anders ist es allerdings in der Tat, wenn man im Ausland PKV-versichert war........
  16. Die Rückkehr in die deutsche Krankenversicherung ist in der Regel kein großes Problem. Natürlich gibt es auch hier Fallstricke aber grundsätzlich gilt: Rückkehrer, die erneut einen Wohnsitz in Deutschland anmelden und bereits vor ihrer „Auswanderung“ in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, automatisch wieder in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse einbezogen. Durch das 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung wurden die Zugangsmöglichkeiten zur gesetzlichen Krankenversicherung nach einem längeren Auslandsaufenthalt deutlich ausgeweitet. Wenn man ab dem Zeitpunkt der Rückkehr nach Deutschland wieder eine sozialversicherungspflichtige Arbeit angenommen hat, kann man entweder problemlos der früheren Krankenversicherung beitreten oder eine andere gesetzliche Krankenversicherung auswählen. Anders sieht es auch, wenn man als Arbeitsloser aus dem Ausland zurückkommt. Ob das nachfolgende auch für die Schweiz zutrifft weiß ich nicht, könnte es mir aber zumindest vorstellen: Manchmal stellt sich dann die Frage ob es sinnvoller ist direkt wieder nach Deutschland zurückzukehren oder am derzeitigen Aufenthaltsort nach einer neuen Stelle zu suchen. Hier gilt zumindest für die Mitgliedsstaaten der EU, dass ein Arbeitnehmer in demjenigen Land sozialversichert ist, in welchem er auch beschäftigt ist. Wird man also im EU-Ausland arbeitslos, kann man in dem Land auch entsprechende Arbeitslosenleistungen in Anspruch nehmen. Anders ist das bei einer Rückkehr nach Deutschland ohne neuen Job. Ausländische Versicherungs- und Beschäftigungszeiten können für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld dann nur unter der Voraussetzung berücksichtigt werden, dass zwischen der beendeten Auslandsbeschäftigung und der Arbeitslosenmeldung in Deutschland zumindest ein Tag lang eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland ausgeführt wurde. Ausnahmen von dieser Regelung gelten für sogenannte Grenzgänger, die ihren Wohnsitz in Deutschland trotz einer Beschäftigung im Ausland beibehalten haben. Bezüglich der Rentenversicherung gibt es von der GRV eine sehr ausführliche Broschüre dazu: meine_zeit_schweiz-1.pdf
  17. :eek:Von Schoki kann einem doch nicht schlecht werden.....
  18. Guten Morgen [mention=10656]Inuit[/mention] Ich schließe mich den Worten von Thorsten an.
  19. So wie Du möchten wir aber auch nicht aussehen................:biggrin:
  20. Ich trinke nur Glühwein von glücklichen Glühen.................
  21. :biggrin:
  22. :biggrin:
  23. Boh, ik ward doch´n beeten Bregenklöterig von düsse Gefusel......
  24. Jo, mien Jung, mok dat man.
  25. Meine Frau ist gerade dabei Glühweingelee zu kochen............... ja Glühweinschelee.............. Klühwanschelleeh............. ich hab wirklich nur´n bischen genascht........... von Klüühwaischleh...............

Wichtige Informationen

Wir haben Cookies auf deinem Gerät gespeichert, um diese Website zu verbessern. Du kannst deine Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass du mit der Verwendung von Cookies einverstanden bist.