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bordo89

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Alle Beiträge von bordo89

  1. Meistens wird es ausgenullt bei einer Vollabnahme. Auch wenn hier andere Beispiele kommen die deutliche Mehrheit wird ausgenullt, da die genaue Identifikation sehr langwierig und kostspielig sein kann und vielleicht sogar am Ende immernoch keine genaue Identifikation vorliegt.
  2. Das hat mit Faulheit nichts zutun... Oft kann man es gar nicht ganz genau zu ordnen, auch wenn man Stunden lag recherchiert. Der Kunde will es meistens auch nur güstig haben oder sollen die Prüfer für lau arbeiten...
  3. Bei einer Einzelabnahme wird der Typschlüsselnummer (TSN) ausgenullt.
  4. Frag mal nach, ob trotzdem der alte deutsche Fahrzeugbrief und eine HU ausreicht. Bei einigen Straßenverkehrsämter reichen diese aus um den Datensatz anzulegen.
  5. Das ist mein letzter Beitrag dazu, weil man für Ahnungslos hingestellt wird. Gefälschte CoC gibt es oft. Ich habe nicht geschrieben, dass er es dem Verkäufer erwähnen soll, sondern hinterfragen, ob alles im CoC passt und ich würde gerne ein Fahrzeug sehen, wo es ein CoC gibt ohne EG-Typgenehmigung auf dem Typenschild. Sogar ein Golf 4 hat eine EG-Typgenehmigung auf dem Typenschild und davor gab es für in erstmals in Deutschland zugelassene Fahrzeuge die ABE-Nr. auf dem Typenschild. Wenn das Fahrzeug wirklich vorher in Deutschland lief, definitiv beim SVA nachfragen und alle Infos direkt mitteilen. Meistens reicht es aus, auch wenn das Auto länger als 7 Jahre außer Betrieb ist, mit altem Brief/Schein und einem güligen deutschen HU-Bericht das Fahrzeug direkt wieder anzumelden. Egal was wir hier schreiben. Verschiedene SVA´s entscheiden unterschiedlich. Bei einigen SVA`s werden sogar bei Import Fahrzeugen mit CoC eine Datenbestätigung vom TÜV angefordert und die ausländische "HU" nicht akzeptiert.
  6. Ich würde das CoC definitiv hinterfragen. Kann auch gefälscht sein. Ich kenne es nur so wie oben beschrieben. Wenn keine EG-Typgenehmigung auf dem Typenschild drauf steht, gibt es auch kein CoC. Nachträglich auch nicht, sondern wenn dann nur ein Datenblatt vom Hersteller als Grundlage für die §21 StVZO Abnahme.
  7. Ich kenne dies nur anders, wodurch ich halt frage und m.M. nach müsste auf deinem Typenschild auch die EG-Typgenehmigung drauf stehen.
  8. Ist denn auf dem Typenschild vom Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung eingetragen?
  9. Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat,wie soll ein CoC erstellt werden?
  10. Wenn auf dem Typenschild keine EG-Typgenehmigung eingetragen ist, gibt es für das Fahrzeug auch kein CoC.
  11. bordo89 hat auf Oben_Ohne's Thema geantwortet in 9-1 bis 9-7X
    Die Daten des Fahrzeuges in den ausländischen Zulassungspapieren sind auch nicht immer richtig, wenn der vorher aus den USA gekommen ist.
  12. Frag erstmal beim TÜV bzw. Dekra in den neuen Bundesländern nach. Bei ausgenullten Fahrzeugen ( TSN: 000 ) sollte das Ausstellen des Abgasgutachtens noch möglich sein.
  13. Meiner Meinung nach ist der Saab 9-3 II kein Premiumfahrzeug. Da ist ein VW gleichen Baujahres z.b. der Passat 3BG für meine Empfinden hochwertiger. Das gleiche Problem mit dem Fahrwerk hatten wir auch. Danach Federbruch. Und bei kälteren temperaturen unter 10 Grad knarzt es beim Einfedern vorne... Der Motor ist nur laut und brummt bei unter 1500 U/min deutlich :D ein Pumpe Düse Diesel sogar im Golf 4 ist dagegen deutlich leiser und kultivierter. Das Lenkrad ist viel zu zappelig und Unruhig. Alles von der Straße wird weitergegeben an das Lenkrad, wodurch man das Lenkrad richtig festhalten muss. Ich könnte so weiter machen. Positiv ist anzumerken, dass die Sicherheitsaustattung für damalige Verhältnisse sehr gut ist und heute noch mithalten kann. Ich würde den Saab 9-3 II wie den Vectra C Vorfacelift ansehen. Der Fuhr sich aber ein wenig besser. Ich habe von dem Saab 9-3 II mehr erwartet.
  14. Das System sollte beim 9-3 II 2.2TID genauso sosein wie beim 9-3 I oder? Ich spreche mal die Saab Niederlassungen hier in der Umgebung an. Nächste Woche fahre ich mal hin. Und auch direkt nach dem Umrüstsatz, wenn es das noch gibt.
  15. Wir fahren auch einen Saab 9-3 Baujahr 2003 2.2TID. Reicht es wirklich nur aus den 9-3 II programmieren zu lassen, damit die Zusatzheizung als Standheizung laufen kann?
  16. bordo89 hat auf Turbotiger's Thema geantwortet in 9-3 II
    Ich bräuchte auch die Anleitung. Wäre sehr freundlich:)

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