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Dabei geht es nicht um einen Freibetrag sondern um die Verpflichtung, sich bei einer Handelstätigkeit als Gewerbetreibender anzumelden.
Ab wann von einer Handelstätigkeit auszugehen ist, entscheiden das Gewerbeamt und das Finanzamt. Stellt man Produkte her oder lässt sie herstellen um sie zu verkaufen ist in der Regel von einer Handelstätigkeit auszugehen, das ist der Punkt. Ohne Gewerbeanmeldung hat man da schnell ein Problem.
Ab wann von einer Handelstätigkeit auszugehen ist, entscheiden das Gewerbeamt und das Finanzamt. Stellt man Produkte her oder lässt sie herstellen um sie zu verkaufen ist in der Regel von einer Handelstätigkeit auszugehen, das ist der Punkt. Ohne Gewerbeanmeldung hat man da schnell ein Problem.
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