Liebe Community, erstmal vielen Dank für die vielen Kommentare und Hinweise.
Ich möchte auf ein paar Punkte eingehen:
Du hast den Wagen von privat gekauft, Hinweise auf ein Gewerbe kann ich nach erstem Blick nicht finden (keine weiteren Angebote in der Bucht) - also sehe ich keine Garantie- oder Gewährleistungsansprüche auf dieser Basis.
Als rostfrei ist das Auto nirgendwo beschrieben - also kein Aufhänger. Im Gegenteil, ausdrücklch als Bastlerobjekt angeboten - nochmal schlechte Karten.
In der frischen HU sehe ich auch kein Argument - wenn der Prüfer keinen offensichtlchen Hinwis auf mögliche Roststellen hat (selbst wenn sie nur geschickt kaschiert wurden), muss er da auch nicht intensiver prüfen (wo würde das hinführen...!).
Dem Verkäufer nachzuweisen, dass er von den Rostschäden wusste oder sie gar selbst in arglistiger Absicht vertuscht hat, dürfte genauso schwierig werden.
Insgesamt würde ich sage: du hast dich einfach verzockt - das ist eben möglich bei solchen ersteigerten Autos ohne Besichtigung, und das weiß man vorher. Zumal du durch janiras #3080 ja hättest gewarnt sein können.
Entweder du freust dich, dass du das Auto zu einem so günstigen Preis geschossen hast, dass die Kosten für die nötigen Reparaturen eben noch mit im Budget sind, oder du verkaufst ihn eben wieder - als Reparaturobjekt.
Tatsächlich finden sich, nach etwas Recherche und wenn der Name des Verkäufers bekannt ist, recht eindeutige Hinweise auf eine gewerbliche Tätigkeit des Verkäufers, er betreibt einen KFZ Handel mit seinem Bruder.
Es gibt noch weitere Beweismittel die eindeutig zeigen und die ich jetzt noch nicht öffentlich machen möchte, dass der TÜV Prüfer sich das Fahrzeug entweder nicht angesehen hat, oder die Mängel bewusst ignoriert hat, beides ist arglistige Täuschung, also Betrug und Prüfzeichenmissbrauch und Urkundenfälschung
Ich würde einfach zu meine zuständige Polizei dienst-stelle gehen und Betrugsanzeige gegen die HU Organisation und der Verkäufer stellen
jedenfalls bevor du zu Polizei gehst beweise sichern, d.h. Gutachten für die Durchrostungen und ev. andere Schäden
und glaub mir, die STA wird ermitteln , Vorbesitzer wird schnell ermittelt und zu polizei bestellt, wo er bestimmt bestättigen wird dass das Fahrzeug als durch gerostet Verkauft wurde, ggf. die anzeige von mobile.de anfordern
am besten nimm ein Anwalt, wenn du weitere fragen hast, ich habe speziell auf diesem Gebiet reichlich Erfahrung mit solche Betrügern
auch wenn das Fahrzeug ohne Gewährlesung oder Garantie Verkauft wurde es heißt :
Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit." Liegt ein wirksamer Gewährleistungsausschluss vor, bedeutet dies nicht, dass hierdurch sämtliche Gewährleistungsrechte ausgeschlossen sind.
Ist dem Verkäufer eines PKWs bekannt, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, muss er dies offenbaren. Ein Gewährleistungsausschluss greift nicht, wenn ein dem Verkäufer bekannter Mangel beim Verkauf verschwiegen wurde oder der Verkäufer bewusst falsche Angaben zu dem Kaufgegenstand gemacht hat.
P.S. Im eBay Angebot geschriebene Gewährleistungsausschluss ist unwirksam !
Vielen Dank für die anwaltliche Empfehlung, tatsächlich hatte ich explizit und mehrfach nachgefragt, ob weitere Mängel bekannt sind und der Wagen unfallfrei ist.
In diesem Fall wird es nicht schwierig sein die entsprechenden Nachweise zu erbringen, dass eine klare Betrugsabsicht stattgefunden hat.
Verkaufen ist aktuell keine Option (es sei denn alle Mängel sind einwandfrei behoben, oder als solche klar gekennzeichnet) denn zusätzlich zur juristischen Verantwortung beruht mein Wertesystem und moralisches Verständnis auf Transparenz und Ehrlichkeit was alle wirtschaftlichen Beziehungen ausmacht, wenn ich etwas verkaufe, möchte ich es also ehrlich und mit gutem Gewissen verkaufen.
Die Frage die sich mir also stellt:
- Weg, also wieder zurück damit, inklusive Schadensersatzforderung? oder
- Reparieren und soweit in Ordnung bringen, damit er guten Gewissens gefahren und vielleicht irgendwann wieder verkauft werden kann?
Was meint Ihr?
Anmerkung: Ich hatte natürlich NICHT vorher den Beitrag von Janira gesehen, der vor dem Fahrzeug gewarnt hatte, ansonsten wäre meine Kaufentscheidung sicher anders ausgefallen.