9-5 ebay-Kauf mit Mängeln

Ich möchte nicht, dass das eigentliche Thema hier zerredet wird. Es geht nicht darum, was man für 1500€ erwarten darf. Es geht darum, wie mit einem (gewerblichen?) Verkäufer umzugehen ist, der mutmaßlich bewusst einen Käufer über den Zustand des Fahrzeugs in wichtigen Punkten getäuscht hat. Da möchte ich gerne wissen, wie das ganze weiter geht und am Schluss endet.

Solche Aussagen, wie die letzten in #60, kann man massenweise hier lesen https://www.saab-cars.de/threads/mo...-schon-besichtigt-empfehlungen-ja-nein.36005/

Also bitte bei der Sache bleiben und den TE nicht ständig mit angeblichem "Unverständnis" runtermachen, zumal er, der TE, schon mehrfach dargestellt hat, dass er im Normalfall nicht mehr erwarten würde.
 
Dann sehen wir mal den Tatsachen ins Auge: Dem TÜV Pfusch zu unterstellen ist aussichtslos, dieser wird sich darauf berufen, dass eine Sichtprüfung ohne Demontage irgendwelcher Teile gemacht wird. Aus meiner Werkstatterfahrung weiß ich zu gut, wie allergisch viele Besitzer reagieren wenn der Prüfer den Schraubendreher nur in der Hand hat. Und hier soll er dann jeden Quadratzentimeter abstochern, inklusive Radkasten? Nein, Haken dran.

Also weiter: Blind kaufen bei ebay ist gang und gebe - ich habe auch keinen Bock zweimal 1000km abzureißen für ne Alltagskarre. Also muss ich mich auf die Angaben bei ebay verlassen können - wenn ich echtes Interesse habe frage ich den Verkäufer explizit nach Mängeln. Stellt sich dann vor Ort heraus, dass der Gegenstand des Verkaufs nicht den Angaben entspricht, gibt's erstmal kein Geld. Der Verkäufer bekäme dann von mir die Möglichkeit nachzubessern (oder er reduziert den Preis angemessen); kommt er dem nicht nach ist der Vertrag (auch eine Auktion hat Vertragscharakter!) hinfällig, da das schriftliche Angebot nicht mit dem Artikel übereinstimmt.
Wenn ich den Eindruck habe der Verkäufer ist ein ehrlicher Mensch und wusste es nicht besser bekommt er auch seine Auktionsgebühren zurück. Dann bleibe ich zwar als Käufer immer noch auf der Anreise nebst Abholvoerbereitungen sitzen, aber lieber ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende. Einen der bewusst getäuscht hat habe ich auch mal auf seinen Auktionskosten sitzen lassen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Egal wie ein Fahrzeug erworben wird, die Überprüfung vor Ort muss vor der Übernahme stattfinden, dann verliert niemand sein Gesicht.

In diesem Fall hier war der Kauf wohl abgeschlossen bevor die Mängel entdeckt wurden, da unterstelle ich jetzt mal ein gewisses Maß an Arglosigkeit.
Wegen der nicht fachgerechten Bitumen Reparatur kann man sicher mit dem Argument der groben Fahrlässigkeit gegen den Verkäufer vorgehen, egal ob gewerblich oder privat, das hat ja mit einer Gewährleistung nichts zu tun.
Wenn das angestrebt ist kommt man um einen Fachanwalt nicht herum.
Aber wieviel Lebenszeit möchte man sich denn versauen mit einem 1500 Euro Auto? Mal abgesehen von den Kosten falls man nicht Recht bekommt.

Deshalb nochmal meine Frage: Das Fahrzeug wurde vom TÜV als fahrtauglich eingestuft - warum nicht einfach 2 Jahre fahren?

PS: Auch ich habe bereits mehrere Fahrzeuge blind gekauft und mit der Spedition liefern lassen. Das ist aber nur dann sinnvoll, wenn man die Fahrzeuge im Zweifelsfall selbst reparieren kann
 
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PS: Auch ich habe bereits mehrere Fahrzeuge blind gekauft und mit der Spedition liefern lassen. Das ist aber nur dann sinnvoll, wenn man die Fahrzeuge im Zweifelsfall selbst reparieren kann
Genau das. Und dann verklage ich nicht den Verkäufer, sondern muss damit rechnen, dass ich da Hand anlegen muss...vorallem bei dem Preis. Da lohnt die Aufregung nicht.
 
Aber wieviel Lebenszeit möchte man sich denn versauen mit einem 1500 Euro Auto?
Genau das ist doch der Knackpunkt. Völlig egal, wer hier Recht hat. Man kann auch Recht haben und trotzdem der Loser sein.

Solange der TE nicht auf die für den Fortgang essentiellen Fragen (Rechtsschutzversicherung vorhanden? Verkäufer um Rückabwicklung gebeten?) eingehen will, braucht man hier nicht weitermachen.

Deshalb nochmal meine Frage: Das Fahrzeug wurde vom TÜV als fahrtauglich eingestuft - warum nicht einfach 2 Jahre fahren?
Ich könnte mir gut vorstellen, daß nicht wenige 9-5 mit genau diesem Mangel unerkannt unterwegs sind.
 
Dann bleibe ich zwar als Käufer immer noch auf der Anreise nebst Abholvoerbereitungen sitzen, ...
Jein ...
Das hängt einfach davon ab, ob man nachweisen kann, dass im Angebot getroffene Aussagen zur Beschaffenheit falsch sind. Wenn dies der Fall ist, hat der Anbieter ganz schlechte Karten.

Mir hatte ein SZ in Sachsen vor rd. 22 Jahren mal einen 9k angeboten. Am Ende fehlte nicht nur das (nur tel. zugesagte) eSD, und die Kiste hatte offenbar weit mehr als nur einen 'leichten Heckschaden' gehabt, sondern (zum Glück) auch ein paar per Fax zugesicherte Eigenschaften (z.B. EZ lt. Papieren 11/92 statt lt. Fax 08/93).
Da ich mir ziemlich verscheissert vorkam, habe ich denen einfach die km und den kompletten Zeitaufwand für meinen Vater und mich vollständig berechnet. Das waren dann (gerade nachgesehen) flotte 982,40DM zzgl. Märchensteuer. Und entweder hatte ich so nett geschrieben, oder denen war einfach im Firmenbriefkopf der Text "technischer 24h-Support für Rechtsanwaltskanzleien" unangenehm aufgefallen. Auf jeden Fall war das Geld nach ein oder zwei Wochen vollständig und anstandslos gezahlt worden.

Insofern sollte man sich von Verkäufern, wenn man den Eindruck hat, dass es sich um Dreistigkeit und nicht um tatsächliche Unwissenheit handelt, nicht verkackeiern lassen, sondern denen dann einfach auch eine ordentliche Gegenrechnung des eigenen Aufwandes aufmachen.
Was der Verkäufer anbietet, muss wer liefern. Und wenn das, was er selbst hat, nicht der gemachten Beschreibung entspricht, hat er halt schade!
 
Was bitte ist SZ?
Kenne ich nur als Süddeutsche Zeitung!
Oder meintest Du SBZ?
MWSt. darfst Du als Privatmann nicht in Rechnung stellen!
Du wolltest ja sicherlich das Auto nicht gewerblich ankaufen!
Wusste auch nicht, dass es in der (ehem. DDR solche Entfernungen gibt:
Bei €0,30/km Kumme ich lt. meiner Berechung auf eine Fahrstrecke von 2.751,82km.
Bist Du übern Ural nach Sachsen gefahren?
Nettes Geschäftsmodell!
Geld verdienen mit Auto besichtigen!:biggrin:
 
Was der Verkäufer anbietet, muss wer liefern. Und wenn das, was er selbst hat, nicht der gemachten Beschreibung entspricht, hat er halt schade!
Tja, vielleicht sollte man sich die Beschreibung nochmals vor Augen halten und überlegen, welche Eigenschaften der Verkäufer darin zusichert bzw. welche darin zugesicherten Eigenschaften der Wagen nicht aufweist.

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Was bitte ist SZ?
Kenne ich nur als Süddeutsche Zeitung!
Oder meintest Du SBZ?
MWSt. darfst Du als Privatmann nicht in Rechnung stellen!
Du wolltest ja sicherlich das Auto nicht gewerblich ankaufen!
Wusste auch nicht, dass es in der (ehem. DDR solche Entfernungen gibt:
Bei €0,30/km Kumme ich lt. meiner Berechung auf eine Fahrstrecke von 2.751,82km.
SZ = SAAB-Zentrum
Natürlich nicht privat, hatte damals mit Vaddern eine GBR als Ing-Büro.
In Rechnung gestellt wurden, wie gesagt, nicht nur die firmenübliche km-Pauschale (80Pf/km), sondern selbstverständlich auch der Einnahmeausfall durch angefallenen Zeitaufwand.
War buchhalterisch, natürlich, eine ganz normale Rechnung, welche entsprechend als Einnahme verbucht wurde.
Tja, vielleicht sollte man sich die Beschreibung nochmals vor Augen halten und überlegen, welche Eigenschaften der Verkäufer darin zusichert bzw. welche darin zugesicherten Eigenschaften der Wagen nicht aufweist.
Danke!
NaJa, was er benennt (Klima, eFH, ZV, eASp, ...) muss meines Wissens trotz des "Bastler-Autos" (weil zu pauschal) funktionieren. Ansonsten weist er auf das Alter hin, so dass man dabei natürlich auch mit gewissem Rost rechnen muss, da er nichts von 'rostfrei' o.ä. schreibt.
 
Deshalb nochmal meine Frage: Das Fahrzeug wurde vom TÜV als fahrtauglich eingestuft - warum nicht einfach 2 Jahre fahren?


weil das Fahrzeug 2 Jahren ohne Reparaturen auf gar keinen Fall überleben kann

stand auch kipp und klar im Anzeige bei Mobile.de ..." zum Schlachten, Technisch am ende, Durchgerostet, VHB 700€

habe vom Kauf ja ausdrücklich gewarnt..... Verkäufer bekannt als Schrott (ahm...Fähnchen Händler) , Fahrzeug Kern Schrott
 
Was lernen wir alle daraus?

Auto immer anschauen, bei mangelndem techn. Know-how Fachmann mitnehmen, versprochene Eigenschaften mit dem Objekt der Begierde abgleichen.
Aber auch akzeptieren, dass man für einen Preis, der etwa einem Nachlass von ca. 95% auf den Neupreis entspricht, eben keinen Neuwagen bekommt.
Schließlich für mich selbst, dass ich dem TE NIEMALS irgendetwas verkaufen würde!
 
es sind 97% Nachlass

also das Fahrzeug hat ca. 3,65% des Neupreises gekostet

selbstverständlich wird da ein Neuwagen erwartet , wad glaubst du Kollega :biggrin::biggrin::biggrin:
 
weil das Fahrzeug 2 Jahren ohne Reparaturen auf gar keinen Fall überleben kann

stand auch kipp und klar im Anzeige bei Mobile.de ..." zum Schlachten, Technisch am ende, Durchgerostet, VHB 700€

habe vom Kauf ja ausdrücklich gewarnt..... Verkäufer bekannt als Schrott (ahm...Fähnchen Händler) , Fahrzeug Kern Schrott

Also wenn es so schlimm ist hätte es ja spätestens bei der Fahrzeugübergabe auffallen müssen...
Und die Durchrostungen sind dann möglicherweise auch das kleinste Problem?
 
So liebe Forumskollegen, nach etwas Abstinenz, das mangelnder Zeit geschuldet ist, möchte ich hier ein Update geben.

Der Verkäufer und ich haben sich geeinigt, der Wagen bleibt in meinem Besitz.

Ohne zu sehr ins Detail zu gehen, aber es geht in die Richtung dessen, was René in seinen Posts geäußert hat.

Solange nun also der Verkäufer sich an die Abmachung hält und kein Betrug oder keine Betrugsabsichten in Zukunft mehr weitergeführt werden, können sich alle freuen.

Sollte in der Zukunft einer Person nach dem heutigen Datum ein Schaden aufgrund von Betrugsabsicht durch den mittlerweile vermutlich bekannten Verkäufer widerfahren und dieser Thread aus dem Archiv herausgekramt werden, empfehle ich dem Geschädigten sich hier direkt an mich zu wenden. Anders als der Ein- oder andere Forums-Vertreter hier, die zunächst großspurig tönen und darauf hinweisen, dass der Wagen Schrott ist, sich dann aber bei konkreter Nachfrage bedeckt halten, bin ich auch geneigt mit konkreten Hinweisen zu helfen. Aber im Idealfall wird es jetzt nicht mehr dazu kommen.

Der Wagen ist mittlerweile von drei Werkstätten überprüft worden, darunter einer hier im Forum empfohlenen Saab Werkstatt im Münchner Umland.

Keine kam im Übrigen bisher zum dem Fazit, dass der Wagen "Schrott" sein. Aber vielleicht irren die sich auch alle.

Wie dem auch sei, wir werden es sehen, denn aktuell fahre ich den Wagen und bin zufrieden, nachdem ich einige Arbeiten habe machen lassen.

In diesem Sinne, allen eine gute vorweihnachtliche Woche und vielen Dank für die rege Beteiligung, die vielen Tips, den wohlgemeinten Rat und insgesamt die Unterstützung!
 
Der Wagen ist mittlerweile von drei Werkstätten überprüft worden, darunter einer hier im Forum empfohlenen Saab Werkstatt im Münchner Umland.

Keine kam im Übrigen bisher zum dem Fazit, dass der Wagen "Schrott" sein. Aber vielleicht irren die sich auch alle.
Was bleibt dann an konkretem Vorwurf an den Verkäufer übrig - insbesondere im Hinblick auf die Artikelbeschreibung? Lediglich das Auftreten unter privatem Deckmantel?
 
Natürlich hat / hatte der Wagen Mängel, die nun teilweise behoben wurden bzw. noch behoben werden. Als Schrott würde ich etwas bezeichnen, das nicht mehr wirtschaftlich genutzt werden kann. Darum ist diese Definition hier m.E. unzutreffend. Mängelbehaftetes Fahrzeug trifft es eher, bzw. traf vor Beseitigung der Mängel zu.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und du glaubst auch an den Weihnachtsmann? :smile:
 
Ich finde es gut, daß - egal auf welchem Wege, wenn auch ob der kurzen Zeit wahrscheinlich außergerichtlich - eine Lösung gefunden wurde.
 
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