900, 99, 90-spezifische Ebay-Funde

Naja, der Trip war anders geplant. Aber ja, ich hatte einen Kurzurlaub geplant :-)) Mit dem Zug hin, mit dem neuen Auto die Bretagne erkunden und dann wieder zurück nach Deutschand. War wohl nix. Ich glaube ich hab den Glauben in die Menschheit verloren! Die Aktion war aber schon im August. Mir ist blos heute die Anzeige bei Mobile.de wieder aufgefallen. Deshalb die Warnung, nicht das nochmal jemand dahin fährt.


Unglaublich, was sich manche Leute einfallen lassen, um andere übers Ohr hauen zu können .

michel
 
spezielle US-Beleuchtung bei Saab ab Werk

US-SAAB 900 Baustelle:
US-Modelle in den 70-er/80-er Jahren des letzten Jahrhunderts so typischen vorderen orangen und hinteren roten Reflektoren waren doch bei SAAB so nie Serie, oder? Nachträglich drangeklebt?

... auf den 99ern ja,
... aber auf den 901 US-Versionen waren diese seitlichen Reflektoren speziell für US-Modelle in den vorderen Eckleuchten integriert, genauer in den Blinkern gleich über der Rückfahrleuchte, und in den hinteren Rückleuchten, bei den CC ein seitlich schiebbarer Rückstrahler, sowie bei den Sedans speziell darauf abgestimmte Heckleuchten für US-Version mit bereits integriertem Rückstrahler und zusätzliche Öffnung für die Seitenbeleuchtung bei Nutzung der äusseren Rückbeleuchtung!
Gi.Pi.
 
... auf den 99ern ja,
... aber auf den 901 US-Versionen waren diese seitlichen Reflektoren speziell für US-Modelle in den vorderen Eckleuchten integriert, genauer in den Blinkern gleich über der Rückfahrleuchte, und in den hinteren Rückleuchten, bei den CC ein seitlich schiebbarer Rückstrahler, sowie bei den Sedans speziell darauf abgestimmte Heckleuchten für US-Version mit bereits integriertem Rückstrahler und zusätzliche Öffnung für die Seitenbeleuchtung bei Nutzung der äusseren Rückbeleuchtung!
Gi.Pi.
Muss ich mal Instalieren, geht das Hinten dann auch beim CV?
 
Muss ich mal Instalieren, geht das Hinten dann auch beim CV?
Einfach US Sedan Rückleuchten kaufen und gegen die europäischen tauschen. Schon leuchtet´s auch an der Seite... :biggrin: Die Tüver sind davon aber sicherlich nicht sonderlich begeistert - weiß allerdings nichts wie´s in der Schweiz damit ausschaut...
Sorry für´s schlechte Bild... :eek:
 

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In D wäre dann die Betriebserlaubnis erloschen und der Halter zahlt seine Schäden selber. Der Versicherung tut man mit solchen Umbauten sicherlich enen Gefallen.
 
Einfach US Sedan Rückleuchten kaufen und gegen die europäischen tauschen. Schon leuchtet´s auch an der Seite... :biggrin: Die Tüver sind davon aber sicherlich nicht sonderlich begeistert - weiß allerdings nichts wie´s in der Schweiz damit ausschaut...
Sorry für´s schlechte Bild... :eek:
Schwiiz hat auch was dagegen! hab bei meinem CV die Vorderen Seitlichen Rückfahrleuchten auch eingebaut, und die Bull... wissen es ja nicht, und wenn ich zum CH-TÜV muss kommen wieder die normalen Leuchten dran!
 
In D wäre dann die Betriebserlaubnis erloschen und der Halter zahlt seine Schäden selber. Der Versicherung tut man mit solchen Umbauten sicherlich enen Gefallen.
Das war wohl ein kleiner Wink mit dem Baumstamm... :biggrin:
 
Muss ich mal Instalieren, geht das Hinten dann auch beim CV?

Ja, habe für meine US-CV Version auch solche montiert; aber eben um Probleme zu vermeiden während MFK-TÜV-Kontrollen montiere ich nur die Standardbeleuchtung sei es vorne wie hinten!

Dabei ganz ehrlich, die US-Beleuchtung für alle 901 können punkto Sichereheit betreffend Sichtbarkeit dank besserer Beleuchtung aus jedem Blickwinkel doch nur positiv sprechen!!! ... ach diese verflixte und vorallem unlogische Gesetzesbestimmungen die von Land zu Land anders sind ...!

Gi.P.
 
In D wäre dann die Betriebserlaubnis erloschen und der Halter zahlt seine Schäden selber. Der Versicherung tut man mit solchen Umbauten sicherlich enen Gefallen.

:frown: Ich lese diesen Satz natürlich immer wieder, kann's mir aber irgendwie doch nicht recht vorstellen. Wenn ich mit solchen Rückleuchten am Auto einen Auffahrunfall baue, zahlt meine Versicherung nicht, weil Betriebserlaubnis erloschen? O.K., vmtl. entsprechen die Dinger nicht den deutschen Bestimmungen für die Fahrzeugbeleuchtung, dann kann ich halbwegs folgen. Oder gilt der Satz für jedem Umbau? Kühlwasserwarnschwimmer, Intervallwischrelais und was hier sonst an sinnvollen Verbesserungen diskutiert wird?
 
Haben Kühlwasserbehälter oder SW-Relais Prüfzeichen wie z.B. eine Rückleuchteneinheit?:cool:
 
Erst Ebay.co.uk, nun Ebay.de ...
der Datenbestand ist eh dergleiche ?! Nur der Standort ist wichtig bei der Suche.
In D wäre dann die Betriebserlaubnis erloschen und der Halter zahlt seine Schäden selber. Der Versicherung tut man mit solchen Umbauten sicherlich enen Gefallen.
das stimmt übrigens so nicht, mW hat die Versicherung nachzuweisen, dass der Unfall wegen des nicht zulässigen Teils entstanden ist (was bei Auffahrunfällen und falschen Rückleuchten sicherlich einfach ist -aber generell ist das nicht so.)
 
In D wäre dann die Betriebserlaubnis erloschen ..

Bei meinem US-CV mit originalen US-Rückleuchten ohne NSL, aber Bremsleuchten ohne Ende steht in den Papieren nach Einzelzulassung sinngemäß : Beleuchtungseinrichtung entspricht in Funktion und Ausführung den Vorschriften.

Ich glaube nicht, dass ich ohne Versicherungsschutz in der Gegend rumgondel.
 
In D wäre dann die Betriebserlaubnis erloschen und der Halter zahlt seine Schäden selber. Der Versicherung tut man mit solchen Umbauten sicherlich enen Gefallen.

Naja,

so einfach ist das nun auch wieder nicht. Da muß schon nachgewiesen werden, dass der Umbau Ursache für den Unfall gewesen ist...

Was natürlich nicht heißt, dass man Ärger bekommen kann, wenn man seinen Wagen mit Sachen umrüstet, die offiziell nicht zugelassen (oder eingatragen) sind.

Ich habe sowohl an meinem CD, wie auch an meinem CSE (Ami-Modell) das Rückfahrlicht in den vorderen Blinkern drin. Der Tüv hat's gemerkt und meinte "das ist aber eine nützliche Zusatzleuchte beim Rückwärts fahren"....vielleicht sind die in B da einfach etwas entspannter, was Paragraphenreiterei angeht...
 
Zeige mir doch mal wo das geregelt ist. Ich würde mich ansonsten darauf nicht unbedingt verlassen. Und im Schadensfall gibt es ja dann erst die Rechssicherheit, daß könnte etwas zu spät sein.
 
Zeige mir doch mal wo das geregelt ist. Ich würde mich ansonsten darauf nicht unbedingt verlassen. Und im Schadensfall gibt es ja dann erst die Rechssicherheit, daß könnte etwas zu spät sein.

Ist wie beim Hausbrand und Du hast keinen Schornsteinfeger gehabt.

Nur wenn nachgewiesen wurde, dass ein Kaminbrand die Ursache war, zahlt dann die Versicherung nicht.

Wegen einer nicht ganz konformen Blinkleuchte wird wohl kaum die Versicherung bei einem Auffahrunfall sich aus dem Staub machen.....

...aber wollen wir mal nicht allzusehr OT werden....

Ich bin nur etwas allergisch gegen Panikmache...
 
gab es kuerzlich ein Urteil drueber, wenn ich nicht irre.
 
na das gerade diskutierte, dass die Versicherungen nicht grundsaetzlich nicht zahlen brauchen sobald man sich einen Fuschschwanz ohne ABE an die Antenne gehaengt hat.
Leider habe ich keinen Link oder Details.... lmgtfy.com
 
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