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Wie ist die rechtliche Lage eigentlich bei diesem CV? Wenn ich als Privatmann ohne Gewerbe das CV ersteigere, könnte ich dann doch ggf. Garantieansprüche geltend machen? (vorletzter Satz der Artikelbeschreibung, noch vor dem wirklich "Kleingedruckten") oder wäre mein Gebot ohnehin nicht rechtswirksam?.... und was ist mit dem erfolgreichen Gebot eines Gewerbetreibenden, wenn irgendwie nachweisen könnte, dass ein Nichtgewerblicher mitgeboten hätte? Fragen über Fragen über Fragen.....![]()
Der Anbieter will - aus verständlichen Gründen - die Gewährleistung auschließen, das geht beim Verkauf von Gewerbetreibenden an Gewerbetreibenden.
Wenn du ihn als nicht Gewerbetreibender kaufst wird er im Vertrag "Fa. <dein Vorname - dein Nachname>" eintragen, weil ja auch Personengesellschaften Gewerbetreibende sein können. Er ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob du wirklich Gewerbetreibender bist. Damit ist er aus der Garantie raus. Im Nachhinein wird er sich darauf berufen, dass du sein Frage entsprechend beantwortest hast (weil er ja sonst nicht an dich verkauft hätte....) bzw. der Vertrag ist nichtig, es steht ja eindeutig in der Auktion, dass er nur an Gewerbetreibende verkauft.
Anderer Trick ist, das der Händler nur als Vermittler auftritt, den Wagen also im Auftrag des privaten Vorbesitzers an einen Privatmann verkauft. Somit braucht er als Händler keine Garantie zu geben und von Privat an Privat ist sie ausgeschlossen........