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Habe zwar irgendwo 10l im Hinterkopf, kann das von Prinzip her aber genau so bestätigen. Ein LPGer kann genau so monovelent sein, wie die CNG-Kisten. Auch meiner Kenntnis nach greifen hier die selben rechtlichen Grundlagen.Wenn der Benzintank <= 15l ist, dann gilt es als monovalent. (kann ich gerade nicht belegen!). Bei Erdgas-Autos kommt das nur häufiger vor, weil Erdgas-Autos meist schon ab Werk einen nur kleinen Benzintank haben. Beim LPG-Umbau lohnt das meist nicht weil der Steuervorteil von D3/EURO3/EURO4 ggü. EURO2 z.Zt. nur sehr gering ist und keine Investitionen rechtfertigt.
Allerdings braucht man für eine bessere Einstufung auch ein entsprechendes Abgasgutachten.