99 CC vom Schrottplatz gerettet - Fragen: Tür, Papiere, ...

Wie wäre es mit "Technisches Kulturgut" ...?!?

Einfach mal auf frech eines der ambitionierten Automobilmuseen ansprechen, die haben manchmal recht gute Kontakte zu Sachverständigen, die diesen Sachverhalt mittels Gutachten bestätigen.
Den Museen erleichtern diese GA für die eigenen Fahrzeuge, Mittel aus einem Kultur-Haushalt - sprich Fördergelder - zu erhalten. Wenn auch häufig recht bescheiden, aber immerhin.

Klaro, für ein privates Fahrzeug gibt es in Sachen Kohle normalerweise *nix* - aber ein griffiges GA erleichtert manchmal die Behörden-Rennerei, besonders wenn man mit einem Beamten-Pups zu tun hat, der völlig sachunkundig ist und nur auf irgendwelche Papiere mit dicken runden Stempeln spannt...

So etwas wird ganz besonders interessant, wenn die lokalen Wichtel vom örtlichen Ordnungsamt auf dem Kriegspfad sind - und "illegale Lagerung von Schrottfahrzeugen" zum Tagesthema wird. Soweit sachgerecht gelagert, können die ehrenwerten Herrschaften *niemals* eine Zwangsverschrottung von Fahrzeugen einer privaten Sammlung nicht zugelasserner Fahrzeuge erwirken, die offiziell als erhaltenswert benannt sind.
 
Einwurf............

Wurde schon eine H-oder 07er Zulassung erwogen ?

Gruß->
 
Ja, und? Da muss ja (auch) die Erstzulassung nachgewiesen werden.
 
Ja, und? Da muss ja (auch) die Erstzulassung nachgewiesen werden.

Hilft das ?


Oldtimerkennzeichen

Neue Voraussetzung: mindestens 30 Jahre alte Fahrzeuge!


Oldtimerkennzeichen.jpg
Für die Beantragung bzw. Ausgabe Roter Dauerkennzeichen gem. § 17 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Formloser schriftlicher Antrag
  • Polizeiliches Führungszeugnis
    (Beantragung bei Ihrer Stadt oder Gemeinde)
  • Kontonachweis und Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer
  • Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Vorlage der Original-Fahrzeug-Briefe bzw. Zulassungsbescheinigung II (Zulabe II) mit Abmeldebescheinigung bzw. entwerteter Fahrzeugschein oder entwertete Zulassungsbescheinigung I (Zulabe I),
  • Fahrzeuge müssen min. 30 Jahre alt und Eigentum des Antragsstellers sein, bei Fahrzeugen ohne Eigentumsnachweis und ohne Fahrzeugpapiere ist das Eigentum in geeigneter Form nachzuweisen. Es ist ein Gutachten gem. §21 StVZO vorzulegen.
http://www.siegen-wittgenstein.de/standard/page.sys/559.htm

Gruß->
 
Das liest sich SO WEIT wirklich gut.

Die Frage ist nur, wie das Alter nachzuweisen, und vor allem wie es DEFINIERT ist. Wenn letzteres über die EZ erfolgt, stehen wir wieder am Anfang.
 
Das scheint mir entwicklungsfähig zu sein...irgendwie bekomm ich den schon wieder auf deutsche Straßen

das alter steht ja in der fahrgestellnummer...

hoffen wir das man keine ez verlangt...
 
Hallo!

Saabowl hat doch den gleichen Wagen MIT Papieren, da müsste sich doch was mit machen lassen, d.h. mit den Papieren von Saabowls Saab kann das Alter "bewiesen" werden - oder?

Gruß Jevo
 
Das liest sich SO WEIT wirklich gut.

Die Frage ist nur, wie das Alter nachzuweisen, und vor allem wie es DEFINIERT ist. Wenn letzteres über die EZ erfolgt, stehen wir wieder am Anfang.

Ich weiß nicht wie es heutzutage aussieht, mir wurden von SAAB (noch mit Opel vereint) die Daten meines importierten 95ers zugeschickt.
Das Datenblatt dürfte doch ausreichen ( Herstellungsjahr nach Fahrgestellnummer)

Wie das ganze bei der Zulassungsstelle ausgelegt wird..........
Oft hilft auch ein Gespräch mit dem Abteilungsleiter.

Gruß->
 
der hat papiere? UND zulassung??? idealerweise auf H?

06er Kennzeichen dürfen von händlern nicht mehr verliehen werden, überlege mir selber welche zu besorgen.

aber ich möchte eine dauerhafte zulassung für den FT
 
Zitat Zulassungsstelle:

"
1. bei Beantragung der "07 er-Nummer" müssen Fahrzeugbriefe bzw. Zulassungsbescheinigungen Teil II vorgelegt werden aus denen zumindest der letzte Halter hervorgeht 2. bei Kennzeichenabfrage ist der Halter des " 07 er Kennzeichens" ersichtlich.

"

Also so wirds schonmal nix.

Der Wagen war übrigens 1978 doppelt so teuer wie eine voll ausgestattete S-Klasse...
 
Stand der Dinge nach einer Woche: Tüv kein Problem, Zulassung mangels Erstzulassung wird tricky, will ja n H-Kennzeichen.
5. Rad ist organisiert
Am Motor bin ich auch dran
Hintere (Ersatz) Türen sind beim Schweißer
fehlen noch Scheinwerfer, Blinker, Fahrertür, Spiegel & Kühler
danach muß ich mich mal um die Schaltkulisse kümmern
Dann müßte er eigentlich laufen & chic ausschauen....
 
Update

Das fehlende Rad der Messeinrichtung wurde heute geliefert, ist montiert, passt :-)
Fehlen: Heckklappe, 3 Türen, Motor, Kühler, grüne Türverkleidungen ein paar Kleinteile & die Erstzulassung.

Hat jemand was?
 
Update
Türen & Kühler sind da
Spiegel & Scheibe sind organisiert
Motorblock mit Kurbelwelle & Kolben auch da :-)
Na wird doch langsam...
 
Suche noch die untere Chromleiste der Fahrertür....oder kann ich eine vom 3dr einfach so kürzen?:confused:
 
Wegen Papieren: Schreib doch einfach mal an die Saab Homologationsabteilung in Schweden (auf englisch), die sollen dir bestätigen, dass das Fahrzeug mit derundder Fahrgestellnummer dannunddann von demunddem Band an demunddem Produktionsstandort lief. Dann hast Du zumindest mal ein "amtlich glaubwürdiges Papier", das Herkunft und Alter des Fahrzeugs bestätigt. Zusätzlich zur Bestätigung dann noch das Saab Werkstattheft mit der Fahrgestellnummern-Aufschlüsselung mitnehmen und dann müssten sich die Bedenken zerstreuen lassen, wie alt das Fahrzeug ist ...
 
Ach, das sollte, wenn die Trennung von Opel da keine zu großen Wunden gerissen hat, auch hier mit SAAB D funktionieren. Das Produktionsjahr müßte ja reichen und ist an der VIN erkennbar.
 
Papiere sind geklärt, H-Zulassung auch, hoffe mal das bleibt auch dabei.
Voraussetzung dafür ist erstmal §21 H-Gutachten.
Trotzdem danke für die Vorschläge, im Übrigen konnte Saab selber gar nicht weiterhelfen...
Momentan scheiterts noch daran: §21 Gutachten kein Problem, §21H gibts nicht, weil der Wagen mit dem Umbau noch nie eine öffentliche Straße gesehen hat, man geht also davon aus das der Umbau erst vorgestern stattgefunden hat & damit nicht original ist & damit kein H-Kennzeichen verdient:stupid:
N bissl komisch sind sie schon manchmal....da bedarf es noch einer gewissen Überzeugungsarbeit, ansonsten tritt eiskalt Plan B in Kraft oder eben Plan C...:cool:
Erstmal fertig bauen damit er durch den TÜV kommt...:driver:aber bevor das passiert heißts erstmal noch jede Menge Teile finden & schrauben schrauben schrauben & lackieren:rolleyes:
 
Es muss aber doch ne Möglichkeit geben nachzuweisen das der Umbau auch 30 Jahre alt ist?!?
 
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