ABE für Felge Saab Double 3 Spoke / Aero 7x17

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Danke
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SAAB
900 II
Baujahr
1994
Turbo
FPT
Moin Moin,

ich besitze einen Saab 900 II SE Baujahr 1994, dem ich im vergangenen Monat die oben angegebenen Felgen gegönnt habe. Reifen 215/45 ZR 17.

Leider moniert der TÜV die erforderliche Eintragung der Felgen, da ich lt. Eintragung im Fzg-Schein nur 16 Zoll Felgen fahren darf.

( Laut TÜV-Beamtendeutsch: Rad/Felge Nachweis der Zulässigkeit liegt nicht vor )

Nun benötige ich zur Eintragung der oben genannten Felgen die dazugehörige ABE.

Wie gehe ich in diesem Fall vor ?

Kann mir jemand mit entsprechender INFO helfen?

Liebe Grüsse aus Hamburg

Reinike_Fuchs
 
Hallo,

es gibt keine ABE für diese Felge, wohl aber, unter Umständen, eine Herstellerfreigabe.

Diese gibt es bei Saab, unter Angabe der Felgen(teile)nummer und den Daten Deines Fahrzeuges (Schlüsselnummern).

OB Saab eine Herstellerfreigabe für Dein Fahrzeug ausstellt, kann ich nicht genau sagen - kann es lediglich beim 9-3 I garantieren.

Voraussetzung beim 9-3I:

215/45ZR17 oder 215/45 R17 91W. Bei Fahrzeugen der Modelljahre 1998 - 200 sind an der Hinterachse, die ab dem Modelljahr 2001 serienmäßige Federanschläge, Teilenummer 5080924 (rechts), 5080932 (links) einzubauen.

Dieser Passus dürfte für den 900II sicher zutreffen (wenn es eine solche Freigabe gibt).
 
...ansonsten wäre ich gerne bereit, die Felgen abzukaufen :biggrin:
 
Mein Saab-Autohaus hat meine diesbezügliche Frage (hab auch damit geliebäugelt) negativ beantwortet. Sie hätten dafür keine Eintragung erhalten. Wenn es doch geht - nur zu gerne...! :smile:
 
Hallo,
also bei meinen sind 7 1/2Jx17H2 ET35 Eingetragen.
Reifengröße 245/35ZR17.
Gruß Elchi
 
Moin Moin,

ich besitze einen Saab 900 II SE Baujahr 1994, dem ich im vergangenen Monat die oben angegebenen Felgen gegönnt habe. Reifen 215/45 ZR 17.

Leider moniert der TÜV die erforderliche Eintragung der Felgen, da ich lt. Eintragung im Fzg-Schein nur 16 Zoll Felgen fahren darf.

( Laut TÜV-Beamtendeutsch: Rad/Felge Nachweis der Zulässigkeit liegt nicht vor )

Nun benötige ich zur Eintragung der oben genannten Felgen die dazugehörige ABE.

Wie gehe ich in diesem Fall vor ?

Kann mir jemand mit entsprechender INFO helfen?

Liebe Grüsse aus Hamburg

Reinike_Fuchs

Du darfst nicht nur 16" fahren!
Müssen nur eingetragen werden. Solltest Du so hinbekommen wenn Dir kein Gutachten oder ABE vorliegen: Besorge Dir über den Hersteller ein Festigkeitsgutachten (das ist das was Der Tüv wegen der Tragkraft sehen möchte) also eventuell von Saab, dann gehst Du den Weg der Einzelabnahme beim TÜV oder ähnlicher Institution (da wird dann geguckt ob was schleifen könnte).
Die werden Dir dann eingetragen und Du darfst sie fahren.
Ist halt ein wenig teurer als mit Gutachten oder ABE.
Der Prüfer sagt Dir da aber genaueres, wenn es um die Einzelabnahme geht.:smile:
Bei mir waren so nur 15" eingetragen
Danach mal nachträglich 16" mit 205er
Jetzt Fahre ich 17" mit 215er rundum, könnte aber hinten 235 montiern

Mein 9000 fährt sogar auf 9J
 
Saab 900ll mit 17 Zoll Felgen

Hallo zusammen!

Du darfst nicht nur 16" fahren!
Müssen nur eingetragen werden. Solltest Du so hinbekommen wenn Dir kein Gutachten oder ABE vorliegen: Besorge Dir über den Hersteller ein Festigkeitsgutachten also eventuell von Saab, dann gehst Du den Weg der Einzelabnahme beim TÜV oder ähnlicher Institution.
Die werden Dir dann eingetragen und Du darfst sie fahren.
Ist halt ein wenig teurer als mit Gutachten oder ABE.
Der Prüfer sagt Dir da aber genaueres, wenn es um die Einzelabnahme geht.:smile:

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen :top: Genau so geht es und wird auch von jedem halbwegs ordentlichen TÜV eingtragen.
 
Benötigt man das im Original oder reicht da eine Kopie? Besitzt das evtl. jemand, der sie schon hat eintragen lassen und könnte es zur Verfügung stellen?
In welcher Größenordnung etwa (sorry, hab noch nie was eintragen lassen müssen, was keine ABE hatte... :rolleyes:)?

meistens reicht die Kopie
Aber zu beiden Frage:
Vorher einfach mal hinfahren, den Prüfer auf das Vorhaben ansprechen, mit Wissen über die Möglichkeit der Einzelabnahme und des Festigkeitsgutachtens. Oft fühlt der sich sogar geschmeichelt weil er ja fachsimpeln kann und Dir Ratschläge geben kann, macht das Ding sogar zu seinem "Baby".
Dann weißt Du was zu tun ist und fragst bei der Abnahme direkt nach Herrn X mit dem Du vorher gesprochen hast.
Alles in allem die sind meist alle recht nett, wollen halt nicht mit nem Gebastel ala dickes Rohr böser Blick überrumpelt werden.
Bei sowas bitte immer mal vorher kostenlos freundlich anfragen.
Scheiße ist es immer: So, da habe ich erst mal die Tatsache, und jetzt tragen Sie mir das mal ein.:tongue:
 
Bleibt doch bitte mal bei den Fakten.

Fakt ist: Es gibt KEIN Festigkeitsgutachten und es gibt weder ein Felgengutachten, noch eine ABE für die Originalfelgen.

Saab hat die alleinige (wenn auch willkürliche) Macht darüber, ob sie eine bestimmte Felge für ein bestimmtes Fahrzeug freigeben oder nicht.

Sie sind der Hersteller und daher auch der Bestimmer.

Von Saab selbst ist dort keine Hilfe zu erwarten - entweder freigegeben (dann bekommt man die Freigabe kostenlos per Post) oder Pech gehabt (das ist dann auch kostenlos).

Ob es nun Prüfer gibt, welche die Felgen dennoch eintragen ... das muß der TE selbst herausfinden. Das kann aber hier nicht Thema sein, denn sein TÜV macht es eben nicht.


Zu diesem Thema gäbe es aber noch einen anderen Ansatzpunkt:

Angenommen das Fahrzeug ist (z.B. nach Verkauf) schon mit den neuen Zulassungspapieren ausgestattet, dann muß es eigentlich irgendwo eine Liste geben in der steht, welche Rad-/Reifenkombinationen auf diesem Fahrzeug gefahren werden können.

Denn durch diese neuen Zulassungsverordnungen müssen ja homologisierte Kombinationen überhaupt nicht mehr eingetragen werden.

Wo bekommt man diese Liste? Im Schein steht ja nur noch eine Größe?

PS: Was die maximale Traglast betrifft, diese ist bei einigen Felgen auf der Felgeninnenseite vermerkt, evtl. ja auch auf den ALU36.
 
Bleibt doch bitte mal bei den Fakten.

Fakt ist: Es gibt KEIN Festigkeitsgutachten und es gibt weder ein Felgengutachten, noch eine ABE für die Originalfelgen.

Ich denke Du irrst.

Ein Festigkeitsgutachten existiert! Das muß sein.
Mit dem hat Saab anschließend als Herrsteller für die jeweiligen Fahrzeuge eine ABE erlangt.

Alles andere bedeutet ich werde Fahrzeughersteller und mache was ich will.

In diesem Zusammenhang: Ich benötige eine Bremsscheibe für meine LC4 Sixdays, KTM stellt sie nicht mehr her. Zubehör aber ja, ohne ABE.
Freundliche Anfrage bei KTM in Ö zwecks Freigabe explizied dieser mit der Antwort:
Würden wir gerne, aber: wir haben eine Gesamt ABE für das Fahrzeug beantragt, Bestandteil darin sind alle technischen Varianten und der Hersteller ist seinerzeits nicht berücksichtigt
Ergo: Essig!

Und In den neuen Zugassungsbescheinigungen ist auch ersichtlich, dass für jedes Fahrzeug eine ABE mit Nummer vorliegt. Nur ist die ein paar Blätter dicker als die von einer Felge:tongue: Sind ein paar Ordner.

Letztlich ist jedoch immer der Prüfer gefragt.
Wenn die Felge vorher auf einem Fahrzeug mit gleicher oder höherer Achslast eingetragen war (käme einem Festigkeitsgutachten gleich), nachweisbar mit Brief oder Schein, ist da definitiv etwas zu erreichen.
Nur wie gesagt vorher mal fragen.

Mit Rad reifenkombinationen verhält es sich gleich.
Es dar nichts schleifen oder überstehen, sollte der durchmesser zu stärk abweichen wird eine Tachoangleichung fällig, und hier bewegen wir uns im Rahmen von ein paar Prozent.
 
Hallo!
@ Reinike Fuchs Ich könnte Dir eine Kopie meines Fahrzeugscheines schicken,waren zwar auf einem 9-3 montiert,aber besser als nix.
Gruß,Thomas
 
Hallo!
@ Reinike Fuchs Ich könnte Dir eine Kopie meines Fahrzeugscheines schicken,waren zwar auf einem 9-3 montiert,aber besser als nix.
Gruß,Thomas
Und wenn es gar ein 9³ I war, sollte ersichtlich sein Y3D......
und darauf bei der Voranfrage mal hinweisen.

Zulassungstechnisch scheint es nur 2 verschiedene Verkaufsbezeichnungen zu geben die in der jeweils von Saab beantragten ABE stehen.
TYP ist beide male Y3D....? Veraufsbezeichnung erst 900II dann 9³ erst der 9³II hat dann auch eine neue Typbezeichnung, die ja ab dann auch aus der Fahrgestellnummer hervorgeht.
Übrigens mein TÜV hat auch noch nie über das aufgeklebte Schild vorn im Motorraum genörgelt was werkseitig da ist.
Bei manchen Cabios ist nämlich einfach draufgepappt 900II Cabrio, sehr proffesional.
 
Ein Festigkeitsgutachten existiert! Das muß sein.
Mit dem hat Saab anschließend als Herrsteller für die jeweiligen Fahrzeuge eine ABE erlangt.

Alles andere bedeutet ich werde Fahrzeughersteller und mache was ich will.


Natürlich liefert der Produzent der Felgen Nachweise mit, damit die Felgen homologisiert werden können (Homologisierung ist ungleich einer ABE). Ob Saab diese Nachweise dann an seine Kunden weitergibt, ist eine andere Sache.

Diese Gutachten liegen irgendwo in Schweden - wurden einmal für die Typisierung irgendwo vorgelegt und sind dann wieder in irgend einem Ordner verschwunden.

Aus diesem Grund "gibt" es weder Festigkeitsnachweise, noch ABEs, noch sonstige Gutachten für fast alle Originalfelgen von Herstellern, es sei denn, sie werden auch vom Hersteller für den freien Markt verkauft - dann ist es die identische Felge, aber dennoch keine "Originalfelge".

Auf der einen Seite ärgerlich, auf der anderen Seite auch verständlich, da jeder Fahrzeughersteller das Design der Fahrzeuge wahren möchte und eben nur die Felgen zulässt, die für das jeweilige Modell designed wurden (hier existiert auch irgendwo ein Saab Schreiben, welches genau diese Intention bestätigt).



 
Die Herstellerfreigabe für den 9-3I habe ich vorliegen - könnte diese als PDF Datei weiterleiten.
 
Liebe Teilnehmer des Forums,

ich bin überwältigt von der Resonanz auf meinen Eintrag zu den Felgen und der damit verbundenen Mühe.
Pauschal erst einmal vielen Dank an alle.

Ernstgemeinte und hilfreiche Pdfs sendet Ihr bitte an meine Emailadresse Heitmann8@aol.com.

Ich werde abschliessend zu diesem Thema einen entsprechenden Vollzug zu dem gewählten Thema einstellen.

Gruss aus Hamburg

Reinike_Fuchs
 
@schweden-troll

ist alles korrekt

Aber mit Hilfe eines Vorgespräches, kriegt man das eingetragen. Das ist Fakt.
Allein das Angebot der Kopie des Scheines kann da reichen.
Der der die Abnahme Unterschreibt will doch selbst nur auf der sicheren Seite sein.
Er kann optisch beurteilen, ob alles freigängig ist und paßt. Sein Prob ist, Materialbeschaffenheit und die damit verbundenen Eigenschaften. Das kann er nicht sehen. Aber wenn B 1500Kg wiegt und 220 fährt und A 1400Kg wiegt und 219,9 ist es Ermessungssache.

Meine Aussage letztlich, mit den Infos und angeboten hier mit den Originalrädern hinfahren und mal fragen.
Ich könnte da kaufen.... Sind auf einem 9³gewesen..... eigentlich baugleich... Kopie des Scheins hätte ich.....TYP beide YS3D...
Ich könnte mal diesbezüglich 900 und 9³ vorführen....
 
@ batansai

Korrekt - ist durchaus machbar.

@ Reinike_Fuchs

hast Post
 
Saab 900ll mit Three Spoke Double

Hallo zusammen!

@ bantansai!

Auch hier kann ich dir nur wieder zustimmen :top: Die Freigabe der Felgen für den Saab 9-3 I oder die Kopie eines 9-3 I Fahrzeugbriefs in dem diese Felgen stehen reichen einem guten TÜV Prüfer um mit deiesem "Vergleichsgutachten" (bitte nicht Wörtlich nehmen) eine Eintragung zu machen.

Was die Reifengröße angeht, hierzu gibt es natürlich auch Bestimmungen und der 225/45/17 Reifen liegt genau an der oberen noch zulässigen Grenze. Auch dieser wird von einem guten TÜV-Prüfer eingetragen.

Ein Beispiel: Hatte auf meinem alten Wagen 8,5 x 18 Crown Jewels Felgen des Mercedes Tuners MAE. Für diese Felgen gab es damals nur Freigaben für die aktuellen Mercedes Benz Modelle. Eine Freigabe vom MB S600 besorgt, der gewichtsmäßig weit über meinem damaligen Wagen lag und die Eintragung war kein Problem. Hat mich im Jahr 2002 als §21-Abnahme genau 75EURO beim TÜV Nord in Hannover gekostet. Es wurden sogar noch Distanzscheiben vorn und hinten mit eingetragen.

@ Reinike_Fuchs

Du siehst, es muss noch nicht mal ein Gutachten sein, das für diese Marke erstellt wurde. Bei dir handelt es sich ja sogar mehr oder weniger um das gleiche Auto, eben nur die nächste Generation. Bei mir was das eine ein MB S600 und das andere ein Ford Scorpio 24V.
 
Hallo!
@ Reinike Fuchs Ich könnte Dir eine Kopie meines Fahrzeugscheines schicken,waren zwar auf einem 9-3 montiert,aber besser als nix.
Gruß,Thomas
Das ist ja (leider) aber nicht das Problem. Für den 9-3 existiert die Freigabe AFAIK, aber eben nicht für den 900II.
 
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