Abgemeldetes Auto legal zur Werkstatt schleppen - wie?!

StRudel

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Danke
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weiß nicht
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weiß nicht
...wie Ihr's wohl ahnt, geht es um Fridolin.

Folgende Problematik:
Der 99er ist abgemeldet, ich habe auch die letzten Kennzeichen nicht (aber alle Unterlagen wie Fahrzeugbrief etc.).
Ebenso ist er nicht fahrbar - mit defekter Ventildeckeldichtung und dementsprechend tropfend und schloddernd will ich ihn nicht selbst bewegen.

Daher müsste das defekte Fahrzeug zur nächsten Werkstatt geschleppt werden - diese liegt 350m (reine Fahrstrecke) entfernt... runter vom Hof, auf die Bundesstraße B87 (innerhalb des Stadtgebietes), rechts an der Ampelkreuzung abgebogen und auf den Werkstatthof draufgerollt.

Was mache ich nun am besten?
Zur Zulassungsstelle gehen, mein Problem schildern und mir eine Schleppgenehmigung oder rote Nummern holen (wenn sie die rausrücken...)?

Der Werkstattmann käme selbst und würde Fridolin zur Werkstatt schleppen... für 20 Euro (für 350m...). Er meint, dass das geschleppte Fahrzeug dann als Anhänger gelte - aber auch ein Anhänger muss doch angemeldet sein.

Ich stehe vor einem Rätsel... wie komme ich am günstigsten, ohne uns eine saftige Strafe einzuhandeln?

Danke an Euch im Voraus. :smile:
 
Der Abgeschleppte braucht doch keinen Führerschein - brauchts dann ne Zulassung? Hab gerade mal in der StVO nachgeguckt, aber auf die schnelle kann ich nix rauslesen. Das Schieben ist doch ok! Kiste Bier und 3 Leute und das Thema ist erledigt und Spaß hat man auch noch.
 
Legal wäre:

- Fahrzeug anmelden
- Händlerkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Transport auf Trailer
 
In der Nacht fahren hier die Blau-Silbernen mehr rum als tagsüber, habe ich das Gefühl...
Auch wenn's wirklich ein Katzensprung ist:

Ich habe mal etwas von wegen öffentlicher Wegenutzung mit abgemeldeten Fahrzeugen im Zusammenhang mit "nicht erlaubt" oder so gelesen... im WWW schwirrt da leider so viel Zeugs, und auch so viel altes Zeugs rum, dass ich nicht durchblicke, was nun derzeit gilt.
 
Nee... Papa will keine Haustiere.
Geschwister hätte ich anzubieten!
 
Kann die Werkstatt den nicht abholen?

Nur mal so ... :rolleyes:
 
Ja - das ist der derzeitige Lösungsvorschlag.
Allerdings schleppt der das Auto dann - ist eher weniger erlaubt, und 20 Euro für ein paar Minuten Arbeit und nicht mal 2 Liter Sprit, wenn er gut fährt... das finde ich ein wenig happig.
Aber wohl immer noch die günstigste Möglichkeit...
 
Verkauf mal ein paar SIKUs,und drück den 20er ab:cool:

Gruß ->
 
HI

hier sind ein paar Texte dazu z.T. mit angabe der Paragraphen. Wesentlich war dabei dass ein nicht betriebsfähiges Fahrzeug an einen nahegelegenen Ort zur Entsorgung oder zur Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit gebracht werden soll.

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2205
und darin insbesondere
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2205&view=findpost&p=1056756672

Also Kurzzeitkennzeichen (kostet leider die Einwegkennzeichen) oder Schleppen (nicht abschleppen!), also mit Schleppgenehmigung oder Huckepack. Oder du kennst jemanden mit einer roten Nummer die er dir leiht.

Flemming
 
Vielen Dank, Flemming!

Saabotör:
Wenn man das Geld in Wittenberge lässt, kann's nichts werden... sag Du mir nochmal, da wäre nix.
Schön war das nämlich!

(Wenn's für alles, was man abdrückt, Geld gäbe, wär's ja gar kein Problem - aber so... wobei ich mir habe sagen lassen, dass schon viele aus Sch**** Geld gemacht haben)
 
@StRudel

Wie........war nichts mit schmarotzen? Sollte doch 'ne Low-Budget-Tour werden.

Was hat denn an Wittenberge so gut gefallen?

Die alte ZELLWOLLE - der Überseehafen oder das Erlebnisbad?

Laß mal lesen.............

Gruß ->
 
Erlebnisbad?
Nee... verwundert hat nur, wie laut das ist, wenn man draußen vorbeifährt...
(wenn ich baden will, lasse ich mir zuhause Wasser ein... für solche Dinge fahre ich nicht stundenlang Zug - da muss es dann schon etwas Bleibenderes sein)

Übernachtet hatten wir diesmal nicht - beim ersten Mal in Osterburg, jetzt wollten wir noch Wittenberge und Perleberg sehen.
Interessant war, mal wieder an etwas größerem Gewässer gewesen zu sein.
Diese Ausbreitung von Städten, dieser Platz überall... so breite Straßen, ein wuchtiges Rathaus - Brandenburg eben.
Perleberg mit dem demeter-LT auf dem Marktplatz war auch sehr verträumt!

Doch nirgendwo ließ sich ein wirklich kleiner Bäcker finden, der mit seiner Einmannfiliale gegen Deichbäcker etc. ankämpft...
Und wie man eine wunderbare Runde fährt, wenn man nach Perleberg will und doch wieder beim großen Uhrenturm in Wittenberge rauskommt, haben wir auch gelernt.

So bleibt ebenso der tolle Bahnhof im Gedächtnis, der nochmals zeigte:
Da kann man platzen!
 
Na dann habt Ihr ja die ALTE VERITAS - Fabrik gesehen, die Zellwolle ist wohl schon abgerissen.
In der Bahnhofstrasse gab es immer ein schönes Cafe aus alter Zeit, vielleicht seid Ihr dran vorbei gelaufen(oder Rad gefahren?)
Nun gut ELBE hab ich jeden Tag, für einen Binnenländler bestimmt ein Erlebnis, im Herbst oder Frühjahr aber weitaus imposanter.
Dann schwillt der Strom gewaltig an und wird teiweise 2-3X breiter.

Viel sehenswertes hast Du mir vom niedergehenden Wittenberge aber nicht berichtet.

Doch wenn Wetter + Begleitung - stimmen hängt ja der Himmel immer voller Geigen.

Gruß ->
 
Wegen der tropfenden Ventildeckeldichtung ist das Fahrzeug trotzde "betriebsfähig". Hier kommt nur "Schleppen" in Betracht. D.h. der Fahrer des ziehenden Fahrzeuges braucht eine FE zum Führen von Zügen und eine Schleppgenehmigung der Zulassungsstelle. Wenn das Fahrzeug "betriebsunfähig" ist, dann genügt die Klasse des ziehenden Fahrzeuges, der hintere braucht keinen Führerschein, er muss nur in der Lage sein, mit dem Fahrzeug zurecht zu kommen. Vorschlag: Mit mehreren Kumpels zu verkehrsarmer Zeit das Fahrzeug zur Werkstatt zu schieben. Das ist zulässig.
 
Jo, Willkommen zurueck...
 
Bei 350m würde ich auch zu verkehrsarmer Zeit mit 3 Leuten schieben (wenn nicht gerade 12% Steigung auf dem Weg liegen) und eine weitere Person sitzt drin und kann lenken und bremsen. Dann ist es relativ sicher und unproblematisch.

Wie ist da eigentlich die Rechtslage: Ein Radfahrer der sein Fahrrad schiebt ist ein Fußgänger. Ist ein Autofahrer der sein Auto schiebt auch rechtlich gesehen ein Fußgänger? :confused:
 
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