Abgemeldetes Auto legal zur Werkstatt schleppen - wie?!

So, ganz einfach gelöst:

Kurzzeitkennzeichen (5 Tage gültig) wird am Donnerstagmorgen geholt, das Auto dann von uns zur Werkstatt geschleppt (spart einige Euros im Vergleich zum Abholenlassen), und wenn's fertig ist, sollte es hoffentlich wieder etwas besser gehen und ich kann ihm eine Probefahrt gönnen, bzw. vorher mit ihm selbstständig vom Hof fahren.
Kommt mich wohl insgesamt auch günstiger als ein Holen- und Bringenlassen.
Trotzdem Danke!

P.S.: Das mit dem Hinschieben hatte ich auch überlegt... aber ich denke man darf mich nicht angemeldeten Fahrzeugen ohne jegliche Erkennung (Kennzeichen) keine öffentlichen Wege nutzen?

P.P.S.: Niedergehendes Wittenberge? Gut, hat sicher schon bessere Zeiten erlebt... da warst Du aber noch nicht in Roßwein, um mal ein Beispiel zu nennen. Richtig, an der VERITAS sind wir auch vorbeigeradelt. Ansonsten wirst Du den Ort wohl etwas besser als ich kennen... insgesamt gab er ein stimmiges Bild ab. Am kultigsten war aber das in einem Nachbardorf sich auf der falschen Seite des Zaunes befindliche Huhn, das wir beinahe überfahren hätten - gackernd ist das da vor uns hergerannt und irgendwann gegen den Zaun gepoltert. Am schönsten waren sowieso die Dörfer... altes Kopfsteinpflaster, sandige Hauszufahrten - so lob' ich mir Brandenburg.
Lohnt sich das Oldtimermuseum in Perleberg?
 
wenn die die karre bis montag fertig haben, passt das durchaus ganz gut. ansonsten hmmm... die roten kuchenbleche kosten doch auch 20+
 
In der Zeit, die die Internetrecherche und das Schreiben im Forum in Anspruch genommen hat, hätte man locker 20+ Euro verdienen können ...

:biggrin:
 
Ebay und die Zeit laufen deswegen aber auch nicht schneller - tut mir Leid, vegetarische Speise!
Ich bin schon dran, dass alles möglichst abgesichert ist. :redface:

Rote Nummern... die 06er?!
Ja wo und wie... hier rückt die keiner raus, und auf der KFZ-Zulassungsstelle immer nur "gelbes Kennzeichen, eindeutig gelbes Kennzeichen".
Die Werkstatt will ihn übrigens bis Freitag fertig haben - ansonsten gehen die Versprechungen ins Bodenlose...
 
Woher bekommst Du Kurzzeitkennzeichen unter 20.- Euro ???
Ist da auch keine Versicherungsdoppelkarte für die Kennzeichen notwendig ??
Soviel ich weiß gibts diese Kennzeichen ohne Versicherungsnachweis nicht...??
Und es kosten doch allein die Schilder mit Gebühren doch deutlich über 20.- Euro....oder nicht....rätsel... rätsel...kopfkratz
Weil wir schon dabei sind ... brauchts auch keinen TüV ?
Oder gilt dies alles nur für fahrende Autos und keine Abgeschleppten ?

weezle
 
Woher bekommst Du Kurzzeitkennzeichen unter 20.- Euro ???
Ist da auch keine Versicherungsdoppelkarte für die Kennzeichen notwendig ??
Soviel ich weiß gibts diese Kennzeichen ohne Versicherungsnachweis nicht...??
Und es kosten doch allein die Schilder mit Gebühren doch deutlich über 20.- Euro....oder nicht....rätsel... rätsel...kopfkratz
Weil wir schon dabei sind ... brauchts auch keinen TüV ?
Oder gilt dies alles nur für fahrende Autos und keine Abgeschleppten ?

weezle

najaa - die Kennzeichen kosten dann auch 20 Euro . . . der Rest wird verschwiegen

( ähnliche Aufstellung findet man in Angeboten von Billigfliegern und bei der Kalkulation von Stuttgart 21,
so gesehen ein ganz normaler Vorgang :rolleyes: )
 
Woher bekommst Du Kurzzeitkennzeichen unter 20.- Euro ???
Ist da auch keine Versicherungsdoppelkarte für die Kennzeichen notwendig ??
Soviel ich weiß gibts diese Kennzeichen ohne Versicherungsnachweis nicht...??
Und es kosten doch allein die Schilder mit Gebühren doch deutlich über 20.- Euro....oder nicht....rätsel... rätsel...kopfkratz
Weil wir schon dabei sind ... brauchts auch keinen TüV ?
Oder gilt dies alles nur für fahrende Autos und keine Abgeschleppten ?

weezle

Hier wird man schlauer:

http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen

Gruß->
 
Wegen der tropfenden Ventildeckeldichtung ist das Fahrzeug trotzde "betriebsfähig". Hier kommt nur "Schleppen" in Betracht. D.h. der Fahrer des ziehenden Fahrzeuges braucht eine FE zum Führen von Zügen und eine Schleppgenehmigung der Zulassungsstelle. Wenn das Fahrzeug "betriebsunfähig" ist, dann genügt die Klasse des ziehenden Fahrzeuges, der hintere braucht keinen Führerschein, er muss nur in der Lage sein, mit dem Fahrzeug zurecht zu kommen. Vorschlag: Mit mehreren Kumpels zu verkehrsarmer Zeit das Fahrzeug zur Werkstatt zu schieben. Das ist zulässig.
Ja, so weit schon klar gewesen. Das wesentliche ist aber, das heutzutage das Fahrzeug angemeldet sein muss (und sei es mit Kurzzeitkennzeichen), damit es Abgeschleppt werden kann (rechtlich gesehen). Abgemeldet geht nur noch schleppen oder Transportieren!
 
off Topic:

@ Klaus:

Zitat von Klaus:

Willkommen zurück!
Wann war Dein letzter Besuch/Beitrag? 11/2008?
Fährt (oder lagert ) Dein 900er noch in Deinem Besitz?


Typisch Klaus ..... :rolleyes:

Du haust immer so Dinger raus- oder?:biggrin:

Gruß Jevo
 
Abschleppen

Ganz tolle antworten asdf . Das ziehende Fahrzeug angemeldet und versichert . Fahrer muss mindestens die Klasse B haben . Das Abschleppen nur bis zur nächsten geeigneten Werkstatt der Fahrer muss nicht mal ein Führerschein haben, muss sich aber mit der Fahrzeugbedinung auskennen,wehrend das Abschleppens an beiden Fahrzeugen Warnblinklicht einschalten ,das Auto selbst muss nicht angemeldet ,oder eine rote Nummer haben . :smile:
 
....

Zitat von Klaus:

Willkommen zurück!
Wann war Dein letzter Besuch/Beitrag? 11/2008?
Fährt (oder lagert ) Dein 900er noch in Deinem Besitz?


Typisch Klaus ..... :rolleyes:

Du haust immer so Dinger raus- oder?:biggrin:

Gruß Jevo

immer noch oT:
@Jevo
Nur ein freundliches Willkommen.
Weiter nichts.
 
Ganz tolle antworten asdf . Das ziehende Fahrzeug angemeldet und versichert . Fahrer muss mindestens die Klasse B haben . Das Abschleppen nur bis zur nächsten geeigneten Werkstatt der Fahrer muss nicht mal ein Führerschein haben, muss sich aber mit der Fahrzeugbedinung auskennen,wehrend das Abschleppens an beiden Fahrzeugen Warnblinklicht einschalten ,das Auto selbst muss nicht angemeldet ,oder eine rote Nummer haben . :smile:

Schöner Einstieg ins Forum, aber trotzdem falsch. :smile:
Jedes Fahrzeug, das nicht aus einer Notsituation abgeschleppt wird, wird nicht abgeschleppt sondern geschleppt, was den Vorgang auf ganz andere Füsse stellt, z.Bsp. braucht der Fahrer je nach dem einen LKW-Führerschein und diverse andere Dinge treten in Kraft.
Siehe auch hier:
http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php

Die Nummer mit dem Kurzzeitkennzeichen ist schon die wasserdichte.
 
habe ich....

...schon auf der ersten seite geschrieben.....:rolleyes:
 
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