Abzocke beim Händler...

Ja, schon richtig...mir tut es halt um das Auto leid...obwohl ich kein Beetle-Fan bin.
 
Vielleicht hilft es ja schon, da einfach mal hin zu gehen und ihm (dem Händler) das alles zu erzählen.Lass aussen vor, daß du mit dem Verkäufer verwandt bist und versuche, deinen Groll zu zügeln..........
Ein Freund hat dir das erzählt. Frag ihn doch mal auf blöd, was an der Geschichte dran ist. Lege auf den Tisch, was du an Fakten hast und schau mal, was er dir so erzählt.........
 
Ich würde mir da mehr Sorgen um die Zukunft deiner Schwester machen... :eek: :rolleyes:

Na ja, das "Beinahe-Schwager" bezieht sich ohnehin darauf, daß er beinahe mein Schwager geworden wäre :biggrin:

Vielleicht schau ich nächste Woche mal zu dem Händler....da hab ich Urlaub und somit Zeit.
 
ich sag mal blöd gelaufen... Zumal der LMM gar nicht teuer ist...

Aber wenns klappt... Warum nicht?

Jeder Kunde kommt doch ins Autohaus und will nen Neuwagen geschenkt haben bzw Rabatte ohne Ende...
Also kann der Händler auch mal versuchen etwas zu verdienen... Sieht halt immer doof aus....
 
Sag dem Händler, du hast gehört, das er den Wagen für 1000€ reingenommen hat, und du suchst einen Schlachtwagen - biete ihm halt 1200€ - dann hat er auch noch was dran verdient...
Dann fährst zum Beulen Doktor, läßt für ein paar hundert € das Teil wieder heil machen, behebst die vermeintlichen Schäden, und schaust dann, was ein Händler oder privater dir dafür gibt - geht sich aus der Differenz sicher ein schöner Familienurlaub mit Schwester und vermeintl. Schwager aus...
 
...nur wird der händler den wagen nicht mehr rausgeben...:rolleyes:
 
Sag dem Händler, du hast gehört, das er den Wagen für 1000€ reingenommen hat, und du suchst einen Schlachtwagen - biete ihm halt 1200€ - dann hat er auch noch was dran verdient...

Ich fresse einen Besen, wenn der Wagen nicht in ein paar Tagen oder Wochen für mindestens 6000 Euro am Hof steht. Falls ihm der Wagen allerdings zu alt ist (Gewährleistung), verklopft er ihn wohl für mindestens 3500 an einen Wiederverkäufer. Aber der rückt den sicher nicht mehr raus.
 
Ja schon, aber da dein Beinahe-Schwager ja sicherlich volljährig und geschäftsfähig ist, wird der Händler das Auto kaum rausgeben.

Sicherlich nicht gerade nett, aber er hat das Auto nun mal für den Preis verkauft.
 
Ich würds halt beobachten - vielleicht steht das Fahrzeug ja in einigen Tagen mit 70000 km am Tacho am Platz - dann würd ich a la AC-DC "Got you by the balls" ihm vorsingen...
 
soll sich mal jeder an der Nase packen, wenn er behauptet an Stelle des Händlers nicht genauso zu handeln...
 
soll sich mal jeder an der Nase packen, wenn er behauptet an Stelle des Händlers nicht genauso zu handeln...

...naja, dass Händler nicht die besten Preise zahlen ist ja hinlänglich bekannt. Aber hier handelt es sich offenbar um arglistige Täuschung.

Hast du schonmal etwas von "Kundenbindung" oder "Vertrauen" gehört? Ich würde NICHT so handeln!
 
dann macht eben ein anderer das Geschäft...

arglistige Täuschung? vorsicht, du unterstellst eine straftat, wäre ich vorsichtig, wenn der beschuldigte mitliest kanns teuer werden.

sei es wie es will, wenn ich noch so wenig ahnung von autos habe verkaufe ich nicht auf der stelle sondern schlafe wenigstens mal ne nacht drüber und riskiere einen blick bei autoscout, was dort das preisniveau hergibt. wer das nicht macht ist entweder stinkreich, stinkfaul oder saudumm. es ist ja nicht so, dass der händler einen motorschaden unterstellt hat (DAS wäre arglistige Täuschung!).

aber da es den betroffenen offenbar nicht stört mal wieder viel lärm um nichts.
 
der "Schwager" hätte ja nur NEIN sagen brauchen...

Man versucht ja auch beim Autokauf je Delle runterzuhandeln... 2 Dellen ein Kratzer sind 500 € weniger... Wäre ja dann auch Täuschung... Wenn man zum Reparieren nur 450 braucht...
 
ich bin kein Jurist, aber ich behaupte, dass mich Person x wg. Rufschädigung belangen kann, wenn ich Person x öffentlich der arglistigen Täuschung bezichtige.
 
ich bin kein Jurist, aber ich behaupte, dass mich Person x wg. Rufschädigung belangen kann, wenn ich Person x öffentlich der arglistigen Täuschung bezichtige.

das dürfte nicht ganz so einfach sein,
aber Du solltest schon sehr gute Gründe haben,
wenn der Kunde, als Laie und "nicht-voll-kaufmännischer" Endverbraucher,
also ein de iure dem BGB Unterstehender,
mit einem gewerblichen Profi ein Geschäft gemacht hat,
also einem de iure HGB Unterstehender,
und dabei offensichtlich getäuscht wurde,
zumal der Profi ja auch der ursprüngliche Verkäufer war.

Die "Arglist" ist zweifelsfrei eine ganz eigene Geschichte,
die ganz sicher nicht zu beweisen sein wird.

Und öffentlich: nun, es will ihn ja keiner an den Pranger stellen
oder eine Zeitungsartikel veröffentlichen.

nun,
aber das alles wissen wir nur zum Teil,
insofern ist dieser Thread zweifellos freie Improvisation.

muss nicht schlecht sein zu improvisieren,
aber die Länge des Threads steht IMO in keiner Relation zum ursprünglichen Ansatz.

bin natürlich leicht zu erkenndermaßen ebenfalls kein Jurist.

w.
 
Na ja, anklagen kann hier niemand irgendjemanden, weil ja nicht mal ein Name oder eine Adresse gefallen ist, die den Händler irgendwie "identifizieren" würde. So versinkt er halt in der Anonymität hunderter VW-Händler in Österreich.
Mein Schwager ist natürlich selbst schuld, wenn er keine Erkundigungen über den Wert des Autos einholt. Ich bezweifle auch, daß hier ein Fall von arglistiger Täuschung vorliegt. Ich weiß nur, daß das Verhalten des Händlers äußerst unseriös war. Immerhin hat er meinem Schwager vorgegaukelt, der Wagen wäre nicht mehr wert als diese 1000 Euro. Natürlich kann er versuchen, den Preis zu drücken, immerhin muß er nach Aufbereitung beim Verkauf wieder was verdienen. Aber ein Kunden, der seit Autokauf regelmäßig für Wartung und Reparaturen kommt, hat ein bisschen mehr verdient, als bloß für dumm verkauft zu werden. Der Händler hätte ihm auch 2500 geben können, dann hätte er ein Geschäft gemacht, und mein Schwager hätte zwar noch immer wenig Geld bekommen, aber immerhin 1500 Euro MEHR als er jetzt hat. Die Unwissenheit eines anderen Menschen auszunutzen, das ist menschlich sehr bedenklich. Und ich kann nur sagen, SO hätte ich als Händler in DIESEM Fall nicht gehandelt.
 
Also, mich berührt die Geschichte mit Deinem Schwager auch.
EUR 1.000,-- für den Wagen sind schon frech aber jeder, der sich hier aufregt möge doch bitte bedenken, wie er handeln würde:

Nehmt mal and, dass Euch jemand ein super erhaltenes Saab-Schätzchen für EUR 1.000,-- anbietet.
Sagt Ihr dann: "Nein, das wäre ja unseriös, weil der Wagen mindestens 7.000 wert ist"

Ich weiß, der Händler hat den Preis von EUR 1.000,-- geboten. deshalb ist es hier ein wenig anders. Aber hat nicht auch schon jemand mal versucht, einem Unwissenden ein "Schätzchen" für deutlich unter dem Marktpreis abzukaufen?

Ich will das Verhalten des VW Händlers nicht verteidigen, denn mit der Aktion hat er sicher einen Kunden verloren oder vielleicht auch mehr aber ich kann die Aufregung nicht ganz teilen.
 
Arglist würde ich dem Händler nicht unterstellen.

So hart es auch klingen mag, der Hauptfehler liegt beim Verkäufer.

Ein Händler sucht sich den Fahrzeugwert aus der Tabelle und zieht sämtliche möglichen Reparaturen zu Werkstattpreisen ab. Eine komplette Entbeulung mit Neulack kostet schnell 3000 Euro. Dazu ein paar Kleinreparaturen und das Auto hat einen Buchwert von 1000 Euro, was natürlich nichts mit Marktwert zu tun hat. Den hätte man bei einem Gang zum Gebrauchtwagenhändler in Erfahrung gebracht.

Das ansich kann man dem Autohaus nicht vorwerfen, das wird auch bei einer Inzahlungnahme so gemacht, fällt nur bei Neukauf meist nicht auf, weil da Rabatte und Verschrottungsprämien und Ähnliches mitwirken.

Bei einem Beetle ist das natürlich schon kraß, wir 9000-Fahrer kennen solche Preisangebote eher.

Von daher würde vermutlich auch ein Gespräch mit dem Händler nichts nutzen. Hat denn dein Schwager i.S. die Rechnungen schon alle gezahlt?

Ralf
 
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