StRudel
Kutscher
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Och nee, was lese ich denn da - zum 1. November wurde wohl beschlossen, dass
"Kurzzeitkennzeichen nicht
mehr bei einer beliebigen Zulassungsbehörde in der
Bundesrepublik Deutschland beantragt werden können.
Die Antragstellung ist nach neuem Recht nur noch bei
der für den Antragsteller örtlich zuständigen
Zulassungsbehörde möglich (zuständige
Zulassungsbehörde für den Wohnsitz)."
Quelle:
http://www.dithmarschen.de/media/custom/647_7707_1.PDF?1352386712
Dazu auch noch interessant, wer es weiterverfolgen möchte:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=101019
Beachtet also, sofern ich das korrekt verstanden habe:
Es ist nun nicht mehr möglich, außerhalb seines Wohnortlandkreises ein Kurzzeitkennzeichen zu holen!
"Kurzzeitkennzeichen nicht
mehr bei einer beliebigen Zulassungsbehörde in der
Bundesrepublik Deutschland beantragt werden können.
Die Antragstellung ist nach neuem Recht nur noch bei
der für den Antragsteller örtlich zuständigen
Zulassungsbehörde möglich (zuständige
Zulassungsbehörde für den Wohnsitz)."
Quelle:
http://www.dithmarschen.de/media/custom/647_7707_1.PDF?1352386712
Dazu auch noch interessant, wer es weiterverfolgen möchte:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=101019
Beachtet also, sofern ich das korrekt verstanden habe:
Es ist nun nicht mehr möglich, außerhalb seines Wohnortlandkreises ein Kurzzeitkennzeichen zu holen!